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Abholung im Kindergarten - Fin - 08-12-2013 Hallo zusammen, ich habe eine grundsätzliche Frage. Zwar ein nebensächliches Thema, aber vieleicht ist es ja auch für anderen Väter interessant, um sich positionieren zu können: Gemeinsames Sorgerecht. Umgangsbeschluss für jedes 2. Wochenende und jeden Mittwochnachmittag von 15 bis 19 Uhr. Das eingebettet in eine hochstrittige Trennung, die unseren Sohn leider ziemlich belastet. Erfreulich gut getan hat es ihm, im Kindergarten einen neutralen Ort zu finden. Das hat sicherlich auch darum gut geklappt, weil die Kindergärtnerinnen sich erfreulich neutral verhielten. Die haben sich einfach aus dem Konflikt rausgehalten und darauf konzentriert, wie es dem Kind geht. Wenn ich ihn zum Umgang abholte, dann kam ich meist zwischen 14:40 und 14:50 Uhr in den Kindergarten. Also 10 oder 20 Minuten vor dem gerichtlich festgelegten Umgangsbeginn. War nie ein Thema. Der Kleine freut sich erstmal, wenn er mich sieht, will meist irgendwas erzählen oder zeigen, klettert auf mir rum, wenn ich ihn anziehen will, seine Freunde belagern mich, die Kindergärtnerin wechselt mit mir ein paar Worte, usw. Unterm Strich kamen wir kaum jemals früher als 15:00 Uhr raus. Meist eher später. Vor einem Monat stand ein Wechsel des Kindergartens an. Abholzeit bislang auch kein Thema. Bis letzte Woche die Leiterin als Betreuung da war: "Sie sind zu früh, Herr Fin. Sie wissen, wir haben unsere Anweisun...also ich meine, ihre Exfrau hat dieses Gerichtsschreiben hinterlegt." "Der Umgangsbeschluss?" "Ja, daran müssen wir uns halten." "Keine Sorge. Ein Umgangsbeschluss bedeutet nicht, dass Kind und Vater sich ausserhalb der Umgangszeiten nicht sehen dürften." "Nein, nein, nein! In Zukunft klingeln Sie nicht früher als 15:00 Uhr an unserer Tür. OK?" Der letzte Satz kam in erstaunlich scharfem Ton. Ich werde die gute Frau um ein persönliches Gespräch bitten. Insbesondere möchte ich ihr vorschlagen, sich neutral zu halten. Vorher möchte ich mich aber informieren, ob ich die Sachlage richtig sehe. Nicht, dass ich ihr Unrecht tue. Nach meinen Infos ist es so: Familienrechtliche Beschlüsse sind nicht öffentlich und nur für die Parteien bindend. Also nur für mich und meine Ex. Für andere Personen kann der Beschluss nicht bindend sein, weil sie keinerlei Berechtigung haben, sich in Umgangsfragen einzumischen - und damit auch keine Verantwortung dafür tragen können, dass der Beschluss umgesetzt wird. Ich kann mich da beispielsweise an unsere Umgangspflegerin erinnern. Gleich als das Gericht beschlossen hatte, dass sie eingesetzt wird, hab ich sie angerufen - aber sie meinte, bis sie aktiv werden darf, müsse sie noch ein bis zwei Wochen warten, bis die Rechtspfleger ihre Tenorierung ausgestellt und ihr zugeschickt haben. Vorher dürfe sie gar nichts. Insofern gehe ich davon aus, dass auch der Kindergarten sich nicht in Umgangsfragen einmischen darf. Wenn ich unseren Sohn um 14:50 Uhr mitnehme, darf die Kindergärtnerin natürlich meine Ex informieren - und die kann dann ein Ordnungsmittel gegen mich beantragen, weil unser Sohn mich 10 Minuten länger sieht, als beschlossen. Aber mehr darf der Kindergarten aus meiner Sicht nicht. Im Gegenteil geht aus meiner Sicht der Kindergarten auf Kollisionskurs mit dem Sorgerecht der Eltern, wenn er ein Elternteil anweist, nicht vor einer bestimmten Zeit in den Kindergarten zu kommen, weil es einen Umgangsbeschluss gibt. Sehe ich das richtig? RE: Abholung im Kindergarten - kay - 09-12-2013 Bleib locker, reite nicht auf Prinzipien rum und investiere Deine Energie in wichtigere Dinge als in 10 Minuten mehr oder weniger. Der Kindergarten hat soweit ich weiss auch ein Hausrecht und wenn der um 15:00 vorbei ist und die nicht wollen dass Eltern frueher kommen, koennen die das auch so einfordern. Ich kann meinen Sohn im Normalfall auch nicht frueher aus der Schule holen. Stell Dich mit der Zicke gut, ev. brauchst Du die nochmal auf Deiner Seite und wenn Du da sofort auf Konfliktkurs gehst, kannst Du das vergessen. RE: Abholung im Kindergarten - wackelpudding - 09-12-2013 Ich würde jetzt bei der Rechtsabteilung/Rechtsstelle des zuständigen Trägers anrufen und darum bitten, mir das Verhalten der Leiterin zu erklären und mir ggf. die Rechtsgrundlagen zu benennen, damit ich da ´mal nachlesen könne. Bei dem Gespräch würde ich folgenden Standpunkt einnehmen: Ich bin sorgeberechtigter Vater und wenn ich mein Kind aus dem Kindergarten abhole, haben die es heraus zu geben. Der Umgangsbeschluß regelt das Innenverhältnis zwischen der Kindesmutter und mir und geht das Personal überhaupt nichts an. Sollte mein Kind bei meinem Auftauchen im Kindergarten auf mich zulaufen und von einer Kindergärtnerin behindert werden, sähe ich mich zur Nothilfe berechtigt... Im übrigen stelle sich mir die Frage der Qualifikation der Leiterin, wenn diese meint, wegen 10 Minuten mit unangemessen scharfem Tonfall einen Konflikt mit Eltern vom Zaun brechen zu müssen... RE: Abholung im Kindergarten - Jessy - 09-12-2013 Prinzipiell teile ich die Meinung des TO und @ wackelpudding. Allerdings ist es eine Abwägenssache, ob man mit dem KiGa und der KM wegen 10 Minuten ggf. ernsthaft Streit anfangen will/sollte. Wenn das Kind ohnehin schon durch die Trennung stark belastet wurde, ist jetzt vielleicht ein schlechter Zeitpunkt, schon wieder ein neues Fass aufzumachen. Was aber meiner Ansicht schon auch ein Argument sein könnte: Du nimmst das Kind ja gar nicht vor 15:00 Uhr mit. D.h. das Kind bleibt bis zu diesem Zeitpunkt eben in der Obhut des KiGa - erst mit Verlassen des KiGa beginnt dein Umgang. Die Zeit vorher nutzt du wieder jeder andere Vater auch, Kontakte zu pflegen und dich über Wichtiges zu informieren, was dir natürlich ebenso zusteht wie der KM. WANN du das tust, kann dir meines Erachtens niemand vorschreiben. Insofern würde ich der KiGa-Tante freundlich mitteilen, dass sie gerne einen Aufpasser vor die Tür stellen darf um zu prüfen ob du das Kind ja nicht eine Minute zu früh über die Türschwelle trägst, dass du aber auch in Zukunft dann erscheinst, wann es dir passt. Darüberhinaus würde ich sie aber auch gleich darauf hinweisen, dass du - Gerichtsbeschluss hin oder her - im Notfall (Kind krank, Mutter krank, was weiß ich) selbstverständlich jederzeit das Recht wahrnimmst, das Kind jederzeit aus dem KiGa abzuholen - immerhin hast du das Sorgerecht und damit wohl auch das ABR. RE: Abholung im Kindergarten - wackelpudding - 09-12-2013 Ich nehme an, dass es nach dem Telefonat mit der Rechtsstelle des Trägers keinen weiteren Grund gibt, sich über die KiGa-Leiterin zu ärgern... RE: Abholung im Kindergarten - tumi - 09-12-2013 (09-12-2013, 00:13)kay schrieb: Stell Dich mit der Zicke gut, ev. brauchst Du die nochmal auf Deiner Seite und wenn Du da sofort auf Konfliktkurs gehst, kannst Du das vergessen. Mit solchen Frauen würde ich mich nicht zum Hampelmann machen lassen. Frag Sie nach welcher Rechtsgrundlage Sie handelt, und lass dir das schriftlich geben. Sag ihr, du drauchst das um gegen Sie vorzugehen. Es geht hier nicht um 10 min. hin oder her. Sondern um die Tatsache das hier jemand schikaniertwird. Und wenn er nachgibt, dann kommt die Tussi mit der nächsten forderung. RE: Abholung im Kindergarten - p__ - 09-12-2013 Vorsicht, vorsicht, vorsicht. Die Kindergartentante hat sich bereits von der Ex vereinnahmen lassen und ist damit zu einer Schachfigur geworden, von der Ex gezogen. Sie setzt von der Ex aufgestellte Regeln widerspruchslos durch. Früher hätte ich gesagt: Vergiss die zehn Minuten, halte dich punktgenau an die 15 Uhr Grenze und man vermeidet jede Angriffsfläche. Das sehe ich heute anders. Erstmal die Kindergartenregeln ansehen. Das ist normalerweise ein Heft, das man bei der Anmeldung bekommt. Manchmal ist darin festgelegt, dass die Eltern erst zum Ende der angemeldeten Zeit zum Kind können. Schliesslich haben viele Kindergärten eigene Schlussrituale, man singt ein gemeinsames Lied oder so was. In diesem Fall machst du der Erzieherin grosse traurige Augen und sagst, dass du dich natürlich wie bei allem anderen auch an jede Regel halten wirst, auch wenn die gemeinsamen zehn Minuten im Kindergarten dem Kind und dir viel Spass gemacht haben. Die Kindergartenregeln kannst du nicht ändern, also mach das Beste draus. Gibt es keine derartige Regeln, würde ich das nicht mehr auf sich beruhen lassen. Der Weg führt dann über ein höfliches Gespräch mit der Leiterin, Aufklärung der Sachlage und wenn das nichts fruchtet zeitnah ein Gespräch mit der Verantwortlichen beim Kindergartenträger. Positioniere dich so, dass du derjenige bist, der es ablehnt, den Kindergarten als neuen Schauplatz für die Eltern Streitigkeiten einer üblen Trennung zuzulassen. Nicht du hast mit unzulässigen Vorschriften und Regeln die Leiterin manipuliert und du forderst auch nichts, ausser korrektem, neutralem Verhalten wie es in der vorigen Einrichtung auch praktiziert wurde und dem Kind sehr gut getan hat. Wenn das schiefgeht, komm um 15 Uhr und spiele ab dann zehn Minuten mit dem Kind. Gemeinsame Zeit in seiner Umgebung, Begleitung des Übergangs halte ich für wichtig. Damit vermeidet man eine Übergabesituation, die sicherlich am Wochenende bei direkter Übergangabe schon genug Stress auf das Kind ausübt. RE: Abholung im Kindergarten - netlover - 09-12-2013 genau - bring der kindergartentante mal ein blümchen mit oder pralinen...das stimmt allah wohl dir ggü! muß auch dem kleinen p recht geben: wenn 15 uhr, dann 15 uhr, abschlußrituale sind wichtig - wenn immer 1 kind fehlt, meint es, daß dies immer für das kind selbst reserviert ist...und zum außenseiter werden kann. die idee von raid ist gut - 10 oder 15 min DANACH spielen als eingewöhnung und gut ist. bei mir wars genauso: als km weg zog und unser kind von schule in kinderhort, meinte mami immer - sie hat recht und hat die tochter immer 1 stunde früher geholt - das wochenlang - die kiga-leitung hat daraufhin ans jugendamt einen letter of non-amusement gefiled und das war auch bei der verhandlung wegen abr ein gewichtiger punkt in sachen bindungstoleranz. daß dir deine exe euer kind nicht gönnt - lächle darüber - allah sagt: wer lächelt statt zu toben - hat immer das schärfere schwert! bb netlover RE: Abholung im Kindergarten - Fin - 15-12-2013 Danke schonmal an Euch alle für die Tips! Das Ganze ist inzwischen eskaliert - und zwar in eine Richtung, vor der hier schon gewarnt wurde. Vorweg: Interne Gründe des Kindergarten, die gegen ein früheres Abholen sprechen, gibts nicht. 15:00 Uhr liegt in der gleitenden Abholzeit. Auch habe ich mich inzwischen bei einem Väterverein und einer Erziehungsberatung kundig gemacht. Auch dort bekomme ich die Info, dass für den Kindergarten nur Sorgerecht relevant ist. Das Umgangsrecht ist nur für die Eltern bindend. Darüber hinaus ist der Kindergarten landesgesetzlich verpflichtet, zu den Eltern ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen - und zwar zu beiden Elternteilen in gleichem Maße. Ist eine Bringschuld des Kindergartens. Ich habe also die Leiterin schriftlich um ein persönliches Gespräch gebeten, um die gegenseitige Kommunikation zu verbessern. Soweit erstmal so gut. Leider hat meine Ex angekündigt, den nächsten Umgang zu boykottieren. Ist ein anderes Thema, das ich noch regeln werde. Da ich meinem Sohn versprochen hatte, ihn Freitag abzuholen, wollte ich ihm nun erklären, dass das diesmal leider nicht klappt - er mich aber über Weihnachten länger sehen wird. Mein Eindruck ist, dass er momentan verunsichert ist, ob ich ihm am neuen Wohnort genauso erhalten bleibe, wie bisher. Darum war mir das wichtig. Ich rufe also im Kindergarten an, frage ob er dort ist und sage, dass gleich kurz vorbei komme. Die Leiterin fragt nach dem Grund. Ich erkläre kurz. Sie antwortet "Das geht nicht." und rät mir, mich mit der Mutter abzusprechen. Ich entgegne, dass die jegliche Kommunikation blockiert - und bekomme die Antwort: "Ach, mit Ihrer Frau kann man doch wunderbar kommunizieren. Die kann das doch Ihrem Sohn sagen." Ich bin kurz sprachlos und frage sie dann, ob sie mir tatsächlich verweigern will, dass ich meinen Sohn sehe. Sie weicht aus und trägt wieder vor, sie wäre per Gerichtsbeschluss verpflichtet, meinen Sohn erst Freitag um 15:00 Uhr an mich herauszugeben - und fängt an, mir den Beschluss vorzulesen. Ich weise darauf hin, dass es sich um einen nicht öffentlichen Beschluss handelt, der das Innenverhältnis der Familie regelt - und dem Kindergarten keinerlei Aufgaben oder Befugnisse zuweist. Sie widerspricht nochmal. Ich mache ihr am Beispiel unserer Umgangspflegerin klar, dass sie ohne direkten gerichtlichen Auftrag nicht befugt ist, sich in eine Umgangsregelung einzumischen. Sie fängt an zurückzurudern und räumt ein, mit Trennungseltern keine Erfahrung zu haben. Dann fängt sie damit an, ich würde sie unter Druck setzen - und fragt, ob ich ihr drohen wolle. Ich sage, dass ihre Emotionen ihr gegönnt sind, aber nicht in den Kontext gehören - und fordere sie auf, sich bei der Rechtsstelle des Trägers sachkundig zu machen. Sie fängt sich wieder und will sich bei der Rechtsstelle erkundigen. Dafür fasst sie meinen Wunsch nochmal zusammen: "Sie wollen also Ihren Sohn im Kindergarten besuchen, und..." Diesmal unterbreche ich: "Ich biete an, die Kommunikation zwischen mir als Vater und Ihnen als Kindergarten zu verbessern. Falls sie Klärungsbedarf bei der Auslegung der Umgangsregelung haben, dann wäre das ihr Thema." Sie hat dann später per E-Mail angekündigt, erst nächste Woche Rückmeldung von der Rechtsstelle zu bekommen. Soviel zur Leiterin der Kita. Die Kindergärtnerin der Gruppe meines Sohnes, die wohl Teile des Gespräches mitbekommen hat, hat mir am nächsten Tag sehr freundlich ein Gespräch für das nächste Jahr angeboten. Aus meiner Sicht läuft da etwas grundsätzlich schief. Die Logik der Leiterin kenne ich von meiner Ex. Erst werden die Rechte des Vaters beschnitten - und wenn der seine Rechte einfordert, wird von Druck und Drohungen gesprochen. Bei mir sind jetzt alle Warnlampen an. Ein Kumpel von mir ist Mediator. Den werde ich vorsichtshalber zu den Gesprächen im Kindergarten mitnehmen. Die Abholzeiten oder dass ich gelegentlich auch ausserhalb der Umgangszeiten in den Kindergarten komme -so wie andere Eltern auch- werde ich dabei nicht mehr thematisieren. Anstelle dessen werde ich Vorschläge machen, wie der Kindergarten Schritt für Schritt ein Vertrauensverhältnis zu beiden Eltern aufbauen kann. Beispielsweise, indem bei Trennungseltern je ein Postfach für jeden Elternteil eingerichtet wird. Zum Gespräch werd ich ein Protokoll schreiben. Auch werde mich als Kandidat für den Elternrat zur Verfügung stellen, Vorschläge für Ausflüge machen, ab und an mal Hospitieren, usw. Falls die Leiterin das nicht zeitnah sortiert bekommt, wende ich mich an den Zweckverband der Kita. RE: Abholung im Kindergarten - kay - 15-12-2013 Prinzipien reiten und Recht haben ist die eine Sache, Recht bekommen eine ganz andere. "Mit der KM kann man doch super kommunizieren", mit Dir dann anscheinend aus Sicht der Oberkindergaertnerin nicht. Ich wuerde da ansetzen und versuchen das ganze umzudrehen. Wenn das keine Hardcore Lesbe ist, lass Deinen Charme spielen und versuchs ev. doch mal mit Pralinen oder aehnlichem. Das wird mehr bringen als Vorschriften und Verordnungen runterzubeten. RE: Abholung im Kindergarten - Skipper - 15-12-2013 Blumen, schöne Blumen bitte für Frauen und Mütter. Und Kerzen, damit ihnen ein Licht aufgeht. Und sie in unsere Gebte einbeziehen. RE: Abholung im Kindergarten - paco - 15-12-2013 (15-12-2013, 00:01)Fin schrieb: Ich weise darauf hin, dass es sich um einen nicht öffentlichen Beschluss handelt, der das Innenverhältnis der Familie regelt - und dem Kindergarten keinerlei Aufgaben oder Befugnisse zuweist.10 Minuten, das war damals die Zeit, die Stoiber quasi praktisch benötigte, um zum Flughafen zu kommen. Regel hin oder her, lass das quatschen sein. Belehre nicht und überhaupt, erscheine erst um 15:00 Uhr und alle sind glücklich. Es lohnt nicht für lapidare 10 Minuten ein Fass zu öffnen, dafür wären mir meine Prinzipien zu schade. RE: Abholung im Kindergarten - Skipper - 15-12-2013 Moin Fin. Ich sehe es so: Das Sorgerecht als solches greift hier nicht, da hier keine wesentlichen Belange zur Entscheidung stehen. Maßgeblich ist hier, daß die Eltern per Umgangsregelung bestimmt haben, wann die Alltagssorge beim einen Elternteil endet und beim anderen beginnt. Bis 15 ist das Kind im Bereich der Mutter, danach in Deinem. Bis 15 Uhr bestimmt die Mutter aus IHRER Alltagssorge heraus, wo sich das Kind konkret aufhält und mit wem es wie Kontakt hat. Ab 15 Uhr bestimmst Du aus DEINER Alltagssorge heraus, wo und mit wem das Kind konkret... Die Kita ist an den Vertrag gebunden, hier vermutlich allein mit der Mutter. Wenn die Mutter mit der Kita vereinbart, was mit dem Kind bis 15 Uhr passiert und dann an den anderen ET herausgegeben wird, dann ist das in jeder Hinsicht regelkonform. Zudem hat die Kita Hsusrecht. Aus meiner Sicht hat die Kita-Leiterin richtig entschieden. Einen Anspruch, im Widerspruch zur Elternvereinbarung oder gegen das Hausrecht die Kita zu betreten, sehe ich nicht. Ab 15 Uhr besteht Herausgabeanspruch entweder gegen die Mutter, wenn diese Anweisungen im Widerspruch zur Umgangsregelung erteilt hat, oder Gegen die Kita, wenn diese in Deine Befugnisse aus der Alltagssorge ab 15 Uhr eingreift, wenn sie ab 15 Uhr nicht das Kind herausgibt. . RE: Abholung im Kindergarten - Pinke Ohnesorg - 15-12-2013 Das Spielchen hab´ ich damals ziemlich genauso erlebt, übergriffige Machtspielchen der KM. Ich hab Kindi dann immer um 14 Uhr, also gleich nach dem Mittagsessen abgeholt (ohne Sorgerecht), was zu weiteren "Befehlsausgaben" seitens der KM an die Kindergartenleitung führte. Mit Sorgerecht sieht die Sache doch immerhin etwas besser aus, meiner Meinung nach. Klar, erstmal das Gespräch suchen.....vllt. gibt der Beschluss ja auch Raum zu interpretieren mit relativierenden Formulierungen wie "....im Normalfall um 15 Uhr...." .......erklären, dass es sich besser mit eurer eh schon knappen Zeit verbinden läßt (zum Besuch im Tierpark etc.), und dass das Gericht nicht alle Eventualitäten in den Beschluss packen kann, sondern euch klipp und klar den Mittwochnachmittag einräumt. Eventuell mal nachfragen, wann das Kind denn überhaupt immer von der netten Mama abgeholt wird (sollte das um 14 Uhr sein sorgst du da deinerseits für Regelmäßigkeit). Ansonsten: Frechheit siegt. Kind um 14 Uhr abholen, wenn man dich "stellen" will auf doof machen mit " ansonsten lohnt sich der Ausflug zur Eishalle nicht".........wenn die immer noch auf Mamivollstrecker machen, dann würde ich sie dringend auffordern dem Kind gemeinsam mit dir klar zu machen, dass sie den Eishallen-Ausflug nicht zulassen können, weil Mami das nicht will (ohne Bewertung, nur die Tatsache). Das letztgenannte Verhalten hab ich bis heute immer so durchgezogen (mit allen Zweifeln: "man muss das Kind schützen vor dem Elternkonflikt....")......man kann das Kind nicht schützen vor so einer hassvergifteten Supermami, aber immerhin kann man dem Kind so vorleben, wie man mit so etwas Abartigem umgeht, und dass man viel mehr tuen würde wenns Mami denn nur ertragen könnte. Viel Glück RE: Abholung im Kindergarten - Skipper - 15-12-2013 Moin Pinke. Hier in Fins Fall gibt es eine klare gerichtlich gebilligte und verbindliche Elternvereinbarung, wer bezüglich des Kindes wann was zu entscheiden hat. DAS ist die Basis. Natürlich sollten - ausgehend von dieser festen Basis - Flexibilitäten in beiden Bereichen der Eltern möglich sein. Wo das nicht möglich ist, da fällt alles auf die Minimal-Regelung der bestehenden Elternvereinbarung zurück. An diese sollte man sich dann halten, aber sie ggf auch konsequent einfordern. Ist diese Elternvereinbarung nicht mehr zweckmäßig, dann muß sie halt neu gefaßt oder ergänzt werden. . RE: Abholung im Kindergarten - Pinke Ohnesorg - 15-12-2013 Hi Skipper, (15-12-2013, 10:52)Skipper schrieb: ....eine klare gerichtlich gebilligte und verbindliche Elternvereinbarung...., ......der bestehenden Elternvereinbarung zurück.... also wenn ich @fin´s beherztes Vaterseinwollen richtig deute, dann handelt es sich da keinesfalls um eine "Elternvereinbarung" sondern um einen typischen 08/15 SchnellfamilienstandsgerichtsBESCHLUSS, der formal natürlich dann "die Basis" bildet. Aber die Basis wovon?........Es geht hier doch nicht darum einen womöglich lange vor dem Kindergartenalter erstellten Standart-Beschluss formalistisch genau umzusetzten, sondern darum dem Kind auch mit dem Vater einen "gelebten", kindgerechten Alltag zu ermöglichen, soviel an väterlich-verantwortbarer Interpretation eines Gerichtsbeschlusses ist doch verhältnismäßig. Zumal keinerlei einleuchtende gute Gründe seitens der KM vorgetragen wurden, die dem widersprechen würden. Gerichtsbeschlüsse werden von den KMs regelmäßig mit Hasspfeilen und Giftnadeln (auch frontal gegen die Interessen des Kindes derart perforiert, dass sie kaum mehr noch zum Flatterband taugen). Ähnlich, wenn auch immer mit gutem Augenmaß sollten wir Väter im Zweifel das tun, was für unsere Kinder richtig ist, was könnten denn schon die Folgen sein? Vielleicht ändert das Gericht ja auch, sollte es nochmal in dieser Sache tätig werden, die Vater-Kind-Zeit mittwochs ja auf 14 Uhr oder 13 Uhr, wenn Papa immer gesund kocht dann RE: Abholung im Kindergarten - Skipper - 15-12-2013 Wäre die Umgangsregelung aus einem Beschluß hervorgegangen, dann hätte Fin ihn in einer Beschwerde angreifen können. Hat er das nicht getan oder wäre die Beschwede zurückgewisen worden, dann hätte er - aus triftigen Gründen - noch das Mittel einer Überprüfung der Entscheidung nach § 1696 BGB gehabt. Wenn die Umgangsregelung das Ergebnis einer Elternvereinbarung ist, der beide Eltern vergleichsweise zugestimmt haben und die dann auch noch vom Gericht gebilligt und abgesegnet wurde, dann steht diese Regelung da erstmal. Einvernehmlich können die Eltern immer ändern und in einer außergerichtlichen Elternvereinbarung fixieren oder aber die Geschichte landet mit neuem Antrag wieder streitig vor Gericht und es kommt uU zu einer neuen gerichtlichen Elternvereinbarung, die dann wieder... siehe oben.. und beiden Eltern zeigt das Kind dann irgendwann 'nen Vogel. . RE: Abholung im Kindergarten - Fin - 16-12-2013 Moin Skipper (15-12-2013, 10:05)Skipper schrieb: Ich sehe es so: Ist ein Standpunkt, den ich nachvollziehen kann. Sinn der Umgangsregelung ist ja auch nicht, dass die Zeiten nicht eingehalten werden. Gibt dabei aber einen grundsätzlichen und einen konkreten Aspekt: Das grundsätzliche ist, dass es von Seiten meiner Ex eine Anweisung an den Kindergarten geben müsste, keinen Kontakt zwischen unserem Sohn und mir ausserhalb der Umgangszeiten zuzulassen. Gäbe es das, dann wäre die Frage, warum. Die Bindungstoleranz -und damit die Erziehungsfähigkeit- meiner Ex ist schon mehrmals in Frage gestellt worden. Ist aber ein weitergehendes Thema. Da geht es darum, die Situation grundsätzlich zu verbessern. Der konkrete Aspekt ist, dass es Situationen geben kann, bei denen die Umgangsregelung nicht funktioniert. Konkret war es ja so, dass meinem Sohn nach dem Umgang die Verabschiedung schwer fiel. Darum habe ich ihm versprochen, ihn in 5 Tagen wieder abzuholen. Daraufhin hat meine Ex angekündigt, den nächsten Umgang zu boykottieren. Mit den Weihnachtsferien dauert es nun knapp zweieinhalb Wochen bis zum nächsten Umgang. Das in einer Situation, in der mein Sohn durch den Umzug sowieso schon verunsichert ist. In der Situation wollte ich meinem Sohn persönlich sagen, dass ich ihn zwar nicht so bald wie verprochen, aber dafür in etwas längerer Zeit abholen werde. Damit er spürt, dass ich ihm auch in der neuen Situation erhalten bleibe. Ist aus meiner Sicht nachvollziehbar und kindeswohlfördernd. Wenn ich dann in eigener Verantwortung entscheide, meinen Sohn ausserhalb der Umgangszeiten zu sehen, kann meine Ex natürlich deswegen ein Ordnungsmittel beantragen. Und möglicherweise findet sich auch ein Richter, der so einem Antrag stattgeben würde. Aber das wäre ein Thema zwischen mir, meiner Ex und dem Familiengericht. Der Kindergarten könnte da nicht entscheiden, was zu tun wäre. Darum halte ich es für korrekt, wenn der Kindergarten sich aus der Umgangsregelung raushält. (15-12-2013, 12:53)Skipper schrieb: und beiden Eltern zeigt das Kind dann irgendwann 'nen Vogel. Ja, ist wichtig, im Blick zu behalten wo man hin will. RE: Abholung im Kindergarten - Skipper - 16-12-2013 Hi Fin. Versprich dem Kind nichts, kündige nichts an, was aufgrund der Umgangsregelung nicht klar geregelt und uU durchsetzbar ist. Ich habe meinen Kids Kalender mitgegeben, in denen sie klar erkennen konnten, wann Papa wiederkommt, um sie abzuholen - auch überwiegend aus der Kita. . RE: Abholung im Kindergarten - Fin - 16-12-2013 (16-12-2013, 17:49)Skipper schrieb: Versprich dem Kind nichts, kündige nichts an, was aufgrund der Umgangsregelung nicht klar geregelt und uU durchsetzbar ist. Klar. Ich verspreche nur das, was im Umgangsbeschluss steht. Der Freitag wäre der nächste Umgang gemäß Beschluss gewesen. Das ist das, was ich meine. Wenn meine Ex den Beschluss missachtet, kann ich natürlich im Wiederholungsfall ein Ordnungmittel oder in Folge eine Umgangspflegschaft beantragen. Das dauert dann aber Monate, bis es eine Wirkung eintritt - und es bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen meiner Ex und mir. In Bezug auf das Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn bringt das nix. Der denkt in anderen zeitlichen Dimensionen und ist jetzt verunsichert, warum Papa nicht da ist. Da halte ich es für wichtig, dass ich als Vater reagieren kann - ohne, dass mir ein Kindergarten Vorschriften macht. RE: Abholung im Kindergarten - netlover - 16-12-2013 neee...da - machs schriftlich, einschreiben rückschein: 1. umgang vereitelt 2. neuer termin 3. wieder vereitelt: antrag ans FG fertig - so einfach - lasst euch nicht verarschen! bb netlover RE: Abholung im Kindergarten - Fin - 18-12-2013 Taktik meiner Ex ist, mich als Vater hinzustellen, der sie unnötig vor Gericht zerrt. Darum sagt sie Umgangstermine ab und weigert sich, eine Begründung zu nennen. Teilweise erfahre ich dann vom Kinderarzt, dass es einen Grund gab. Um nicht in die Falle zu tappen, gehe ich den konstruktiven Weg. Ich hab Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen, und Elterngespräche vorgeschlagen, um die Kommunikation zu verbessern. Vor Gericht gehe ich erst, wenn sie das auch verweigert. Was den Kindergarten angeht, hab ich beim Ministerium angefragt. Die wollen konkrete Auskunft erteilen. Nachdem die Leiterin die Klärung verweigert hat, wird die Treppe halt von oben gekehrt. RE: Abholung im Kindergarten - netlover - 18-12-2013 fin...die alte hat einen HDD-fehler....das ist klar: bitte das gericht in den beschluß nachträglich die ordnungsgeldandrohung mit aufzunehmen und dir dieses revidierten beschluß zuzustellen - fertig. bei der nächsten umgangsabsage beantragst du ordnungsgeld. vorher aber: unter zeugen und schriftlich: 1. nächsten umgangstermin ausmachen - mit einschreiben rückschein - wenn das schreiben nicht angenommen wird - kein umgang - dann ordnungsgeldantrag und begründung beantragen, warum km umgang nicht zuläßt - was meinst du - wie die springt! bb netlover RE: Abholung im Kindergarten - Skipper - 18-12-2013 Fin, die Kita-Leitung hat Dir klar, deutlich und mE richtig erklärt, was Sache ist. Das Mi wird Dir nix anderes sagen. Die werden bei der Kita nachfragen, dort wird man sich erneut von Dir angepißt fühlen und Dir so schon gar nicht entgegen kommen, sich vielmehr gegen den aggressiven Vater mit der Mutter solidarisieren. Jede Wette! Wenn da etwas 'von oben gekehrt' wird, dann wirst Du das sein. . RE: Abholung im Kindergarten - wackelpudding - 18-12-2013 (18-12-2013, 11:41)Skipper schrieb: ... mit der Mutter solidarisieren. ... Aber @Skipper: Beides ist doch schon passiert. Letzteres in sehr ungehöriger Weise durch die KiGa-Leiterin. Sie hat @Fin auf die Eierschleifmaschine gesetzt und wird das in Zukunft mit Freude wieder tun, wenn er das geschehen läßt. Möglicherweise würde Dir das ja nichts (mehr?) ausmachen, aber dass @Fin da runter will, kann ich verstehen. Die KiGa-Leiterin wird jetzt die Möglichkeit bekommen, sich dazu zu äußern - und weiß dann, wie das in Zukunft so läuft, wenn sie sich weiterhin daneben benimmt... |