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Sparbuch des Kindes? - Druckversion

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Sparbuch des Kindes? - michxo - 07-02-2014

Hallo meine Ex Frau hat mir mitgeteilt das sie das Sparbuch meinen Sohnes aufgelöst hat mit der Begründung das da eh nichts mehr drauf sei.

Frage kann sie das einfach zu machen?
Und muss sie mir über den Verbleib des Geldes Rechenschaft geben?
Verwendungszweck usw.?

Gemeinsames Sorgerecht ist vorhanden. Und es ging um ca:700 Euro.


RE: Sparbuch des Kindes? - Petrus - 07-02-2014

Das darf sie natürlich bei gemeinsamen Sorgerecht nicht machen. Die Frage, die sich stellt, ist, ob es Sinn macht wegen 700 EUR einen juristischen Aufstand anzufangen. In jedem Fall solltest Du sie auffordern, das Sparbuch wieder anzulegen und die Bank informieren, dass sie das Sparbuch nicht ohne Deine Zustimmung auflösen dürfen.

Einen ähnlichen Fall habe ich selbst erlebt und musste ziemlich machtlos zugucken.


RE: Sparbuch des Kindes? - michxo - 07-02-2014

Danke....
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Also aufgelöst hat sie es nicht direkt. Sie hat einfach eines auf ihren Namen eröffnet und das alte Konto hat sie auf Null runtergefahren.
Ihre Worte waren .... Ja, da ist ja eh nichts mehr drauf und so kann ich jetzt machen was ich will ohne das du usw..... wie nett....
Ich wäre da nicht hinter gekommen wenn die Bank nicht alle Sparbücher auf Nummernkonten umgestellt hätte.
Klagen will ich auch nicht weil wo soll das mal enden dann.....
Aber ich sehe das richtig das ich ja wohl wissen darf wofür sie das Geld verwendet hat oder ?
Was sagt Exfrau dazu? Geh doch zur Bank die geben dir Auskunft über den Kontostand usw.... ha ha die werden mir wohl kaum den Verwendungszweck nennen grins .... Ja nicht so einfach mir ihr.......

Zeugnis ebenso.... sagt mir immer ja ist nicht so gut ausgefallen aber auch nicht schlecht .... ihre worte ... nun bekam ich eins... 3 Klasse toll
seine Leistungen in Mathe und Deutsch sind nicht ausreichend...
tja.... ehrlich war sie noch nie aber das ist ja wohl unter aller Sau....


RE: Sparbuch des Kindes? - p__ - 07-02-2014

Was steht denn genau drin in dem alten, jetzt leeren Sparbuch? Läuft das wirklich auf den Namen des Kindes? Dann ist eine Alleinverfügung durch einen Elternteil ausgeschlossen. Das Kind kann das abgehobene Geld einklagen - vertreten durch einen Verfahrenspfleger.


RE: Sparbuch des Kindes? - michxo - 07-02-2014

Ja, das Sparbuch lief oder läuft auf Namen des Kindes.
Aber was soll man machen? Klagt man wo endet das dann?
Verweigert das Umgangsrecht, alles schon vorgekommen.
Das läuft dann so ab, aus einer Geschichte die ich als normal ansehen würde.
Kind Fußstellung x Beine. Ich sprach sie nur drauf an als die Kinder bei mir waren, ob man vielleicht damit zum Arzt müßte, was sie aber als Angriff auf ihre Person empfand und dann gings erst los....

Danach verweigerte sie das Umgangsrecht usw...
Man stand vor der Tür und und sie rückte die Kinder nicht mehr heraus...
Auf Fragen meinerseits warum dies den nun so sei... Bekam ich als Antwort geh doch zum Jugendamt was ich dann auch tat.
Dort wurde ein Beratungstermin vereinbart und die KM angeschrieben.
Wird noch besser ... was macht die KM ruft dort an und sagt ne sie möchte nicht reden und kommt nicht....
Man kommt sich schon verarscht vor, war doch ihre Idee mit dem Jugendamt...


RE: Sparbuch des Kindes? - kay - 07-02-2014

Kann das sein, dass die KM psychische Probleme hat? So wie Du das schidlerst, wirst Du wohl um eine gerichtliche Klaerung von ALLEM nicht drumrum kommen. Mach es so schnell wie moeglich.


RE: Sparbuch des Kindes? - p__ - 07-02-2014

Dann ist das Problem nicht nur das Sparbuch, sondern viel weitergehende zugrundeliegende Probleme. Schildere die Gesamtsituation in einem eigenen Thread.


RE: Sparbuch des Kindes? - michxo - 07-02-2014

(07-02-2014, 17:46)kay schrieb: Kann das sein, dass die KM psychische Probleme hat? So wie Du das schidlerst, wirst Du wohl um eine gerichtliche Klaerung von ALLEM nicht drumrum kommen. Mach es so schnell wie moeglich.

Das Hammer ist dann das sie beim Jugendamt sagt du kannst die Kinder doch immer haben. Gericht schön und gut... aber dann wird sie mir den Umgang wieder verweigern und das Jugendamt dem ist es doch eh egal... Und wenn ich um den Umgang usw. klagen würde dann passiert folgendes...
Um Ruhe hinein zu bekommen werden die mir das Umgangsrecht wenn nicht sogar das Sorgerecht streichen... Zum Kindeswohl ha ha... so könnte es laufen...
Ja, also sie hatte früher mal eine Angststörung und sie ist sehr wechselhaft ... sagt heute dies und tut morgen das ... und empathielos ..
Ich muss dazu sagen das ich in Behandlung bin aber nur 1 mal Monatlich weil das wurde alles zu viel... Die Tante wo ich bin die sagte nur warum sind sie nicht selber gegangen und das was sie macht pubertär wäre, das sie nie gelernt hat Konflikte zu lösen. Was auch zu ihrer Kindheit passen würde. Auch das sie die Kinder wie Babys behandelt. Der 5 Jährige hat immer noch einen Schnuller und ist nicht Windelfrei...z b . und sie bringt ihn nicht viel bei... Das Jugendamt sagt ja das kann aber auch mit dem ständigen Trennungskonflickt zusammen hängen und bei manchen ist es früher oder später und lastet es mir irgendwie an... Die Tante schwankt dann immer von Kindeswohl zu $ 3. Ja, was auch komisch ist sie lügt um sich nicht dumm vorzukommen...
Naja, ich glaube ich sollte heute Nacht mal die ganze Geschichte schreiben.
Ja, oder sie zeigt mich wenn ihr was nicht passt... Dann kommt der Polizist und selbst der fragte mich schon was ist da eigentlich los und irgendwas scheint doch mit ihr nicht ganz richtig zu sein. Im Grunde macht sie sowas immer wenn ihr was nicht passt... Anzeige oder in der Ehe Drohung mit Auszug. Und sowas konnte aus einen ganz normalen Gespräch entstehen. Normal war das nicht...
Aber eine Borderlinerin ist sie nicht.Da habe ich den Vergleich weil ich ein 5 Monate altes Kind mit einer habe.
Und das ist noch eine ganze andere Hausnummer.



(07-02-2014, 18:00)p schrieb: Dann ist das Problem nicht nur das Sparbuch, sondern viel weitergehende zugrundeliegende Probleme. Schildere die Gesamtsituation in einem eigenen Thread.

Grundliegende Probleme?


RE: Sparbuch des Kindes? - p__ - 07-02-2014

Umgang, Elternebene sind die zugrundeliegenden Probleme.


RE: Sparbuch des Kindes? - sorglos - 07-02-2014

(07-02-2014, 19:23)michxo schrieb: Da habe ich den Vergleich weil ich ein 5 Monate altes Kind mit einer habe.
Das Sparbuch wird wirklich eher eins von den kleineren Problemen sein.

(07-02-2014, 19:23)michxo schrieb: Grundliegende Probleme?
Da fragst du noch? Schreib mal deine ganze Geschichte.


RE: Sparbuch des Kindes? - michxo - 08-02-2014

ja sehe ich auch so .... Das Sparbuch usw. sehe ich auch eher als kleineres übel an.
Ja die Elternebene... was nützt es mir wenn man was bespricht und sich niemand dran hält und die Helferindustrie ihr übliches tut.


RE: Sparbuch des Kindes? - michxo - 10-02-2014

Wie bestelle ich einen Verfahrenspfleger??
Sehe ich das richtig das dann mein Sohn das Geld von der KM einklagt?

Wie muss ich vorgehen?


Verfahrenspfleger??? - michxo - 11-02-2014

Es geht noch mal um das Sparbuch meines Sohnes welches von der Kindsmutter abgeräumt wurde.
Meine Frage: Wie ist der Ablauf?
Wird der Verfahrenspfleger vom Jugendamt gestellt oder wie muss ich da vorgehen ....
Der dann im Sinne meines Kindes gegen die Mutter klagt

Hat da jemand Erfahrungen oder das schon mal gemacht?
Einfach gesagt was muss ich tun damit das Geld wieder auf seinen Sparbuch landet?


RE: Sparbuch des Kindes? - p__ - 11-02-2014

Frage mit dem Sparbuchthread vereinigt.


RE: Sparbuch des Kindes? - michxo - 13-02-2014

Bin ich der erste der dies hatte? Nein oder?


RE: Sparbuch des Kindes? - p__ - 13-02-2014

Einen Verfahrenspfleger kann man nicht selbst bestellen. Es wird bestellt, hier die Details: §276 FamFG. Also vor Gericht und dort anregen, dass einer bestellt wird.


RE: Sparbuch des Kindes? - michxo - 13-02-2014

ok Danke
Also sollte ich dann zum Amtgericht?
Muss ich das mit Anwalt machen oder geht dies auch alleine?
Wie läuft das in der Regel ab?


RE: Sparbuch des Kindes? - Tigerfisch - 13-02-2014

Am besten ist es hier eventuell aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Das Geld ist wahrscheinlich futsch fuer das Kind und das ist eventuell einfach zu akzeptieren. Ich wuerde das hinnehmen und mich dementsprechend in der Zukunft verhalten. Klage usw. macht wahrscheinlich wenig Sinn, weil es mehr Nerven kostet als es bringen wird. Am Ende ist der Klaeger nur dauernd dazu aufgefordert Erklaerungen zu machen und ist dauernd mit der aergerlichen Sache beschaeftigt. Das hilft dem Kind nicht wirklich. Denkt bitte an die Zukunft und sorgt vor. So etwas sollte den Mutties (oder Pappas) nie mehr ermoeglicht werden (nachdem es einmal passiert ist). Das ist das WICHTIGSTE nach meiner Einschaetzung!! Schwamm drueber und vorsorgen, waere mein Vorschlag!!


RE: Sparbuch des Kindes? - p__ - 13-02-2014

Ja, Amtsgericht am Wohnort des Kindes. Dort in die Rechtsantragsstelle gehen und den Antrag formulieren lassen. Anwaltspflicht nur für Familienstreitsachen, aber nicht für Familiensachen. Müsste eine Familiensache sein, also kein Anwalt.


RE: Sparbuch des Kindes? - Tigerfisch - 13-02-2014

Das alles (Klage usw.) kostet endlos Energie. Aus den Fehlern lernen ist eventuell wesentlich effektiver und wird den anderen Elternteil dann im erneuten Ereignisfall auch ziemlich stutzen (meine private Erfahrung). Entscheiden muss aber jeder fuer sich selbst!


RE: Sparbuch des Kindes? - michxo - 14-02-2014

(13-02-2014, 23:08)p schrieb: Ja, Amtsgericht am Wohnort des Kindes. Dort in die Rechtsantragsstelle gehen und den Antrag formulieren lassen. Anwaltspflicht nur für Familienstreitsachen, aber nicht für Familiensachen. Müsste eine Familiensache sein, also kein Anwalt.

Vielen Dank....
Nun verstehe ich die ganze Sache... und dann kommt so zu sagen der Vertreter meines Kindes dazu .. Verfahrenspfleger der die Rechte meines Kindes wahrt...
Naja, im Grunde klagt dann meine Sohn gegen seine Mutter ......
wenn ich alles richtig verstanden und gelesen habe.

(13-02-2014, 23:15)Tigerfisch schrieb: Das alles (Klage usw.) kostet endlos Energie. Aus den Fehlern lernen ist eventuell wesentlich effektiver und wird den anderen Elternteil dann im erneuten Ereignisfall auch ziemlich stutzen (meine private Erfahrung). Entscheiden muss aber jeder fuer sich selbst!
Wer oder Was soll aus den Fehlern lernen? Die KM? KV?
Was nützt es einen wenn man Recht hat es aber nicht umgesetzt wird? Bzw. es dem Jugendamt nicht wirklich interessiert. Weil §3 nicht zur Geltung kommt.
Geh mal davon aus das die KM sich im Recht fühlt weil sie ja auch ständig Bestätigung findet und bekommt von allen Seiten, ob Jugendamt, Gericht usw. eigentlich von der ganzen Helfergemeinschaft.