Trennungsfaq-Forum
OLG Hamm 3-UF-19213 Kindesunterhalt ist nach fiktivem Vollerwerbseinkommen zu berechn - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6)
+--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7)
+--- Thema: OLG Hamm 3-UF-19213 Kindesunterhalt ist nach fiktivem Vollerwerbseinkommen zu berechn (/showthread.php?tid=8619)



OLG Hamm 3-UF-19213 Kindesunterhalt ist nach fiktivem Vollerwerbseinkommen zu berechn - Antragsgegner - 14-02-2014

Das OLG Hamm hat hier entschieden, dass auch dann der KU nach fiktivem Vollerwerb zu berechnen und zu zahlen ist, wenn die Situation ungünstiger ist als ein fiktiver Nebenerwerb mit geringerem Freibetrag.

Finde ich sehr interessant.

Ist der KU also bei fiktivem Vollerwerb zwar höher, die Leistungsfähigkeit bei fiktivem Vollerwerb durch den höheren Freibetrag aber geringer, wäre das ein Vorteil für den Zahlvater, weil er dann nur nach der geringeren Leistungsfähigkeit zahlen muss.

Also: Grundsätzlich gibt es nur fiktivem Vollerwerb. Bei fiktivem Vollerwerb gelten aber auch die Vollerwerbs-Freibeträge!

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_3-UF-19213_Kindesunterhalt-ist-nach-fiktivem-Vollerwerbseinkommen-zu-berechnen.news17681.htm


RE: OLG Hamm 3-UF-19213 - Camper1955 - 15-02-2014

(14-02-2014, 20:29)Antragsgegner schrieb: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_3-UF-19213_Kindesunterhalt-ist-nach-fiktivem-Vollerwerbseinkommen-zu-berechnen.news17681.htm

Hier

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2014/3_UF_192_13_Beschluss_20140106.html

steht der ganze Text.

Zumindest die beiden ältesten Kinder bekommen auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr, da der KV 334 € Mindestunterhalt bezahlen müsste. Damit sind sie 12 Jahre alt, oder älter.

Die Bedarfsgemeinschaft aus Mama und den Kindern bekommt also zum Kindergeld maximal noch 180 € UHV. Den Rest zahlt Mama selbst, ein eventuell mit ihr zusammen wohnender neuer Lebenspartner oder Papa Staat. Allerdings nach sozialrechtlichen Gesichtspunkten.

Robert Stegmann


RE: OLG Hamm 3-UF-19213 Kindesunterhalt ist nach fiktivem Vollerwerbseinkommen zu berechn - Antragsgegner - 15-02-2014

Danke für die Ergänzung