Bewährungsauflage - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Bewährungsauflage (/showthread.php?tid=8852) |
Bewährungsauflage - Skippie - 03-04-2014 Moin Männer Frage Hein Blöd wird im Februar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt mit der Weisung/Auflage mtl. 100€ Unterhalt zu bezahlen ab 1.März Berufung Berufung wird zurückgenommen, Urteil wird im Oktober rechtskräftig , ab Mai hat Hein Blöd nun die 100 Flocken überwiesen Was ist mit der Zeit vor Mai nachzahlen oder zählt die Bewährungsauflage erst ab Rechtskraft ??? RE: Bewährungsauflage - p__ - 03-04-2014 Damit wird das ursprüngliche Urteil rechtskräftig. Und was steht da drin? Da steht drin: Ab 1. März 100 EUR pro Monat zahlen. RE: Bewährungsauflage - blue - 03-04-2014 (03-04-2014, 21:13)Skippie schrieb: Berufung wird zurückgenommenDann ist das zu erfüllen, was gefordert wurde. |