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Kann ein Arbeitsloser aufstocken? - Druckversion

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Kann ein Arbeitsloser aufstocken? - Austriake - 14-04-2014

Dass man bei geringem Einkommen und hoher Unterhaltslast Leistungen nach SGB II aufstocken kann, habe ich inzwischen kapiert.

Wie aber verhält sich das, wenn der Unterhaltspflichtige seine Arbeit verliert und vom ALG 1 den Unterhalt nicht mehr leisten kann?

Rechenbeispiel: Unterhaltspflichtiger ist rechtskräftig verurteilt zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt, unbefristet, in Höhe von 500.- € monatlich. So lange er Arbeit hatte, konnte er den leisten. Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bekommt der Unterhaltspflichtige 1.170.- € monatlich als ALG 1, Arbeitslosengeld.

Kann er den titulierten Unterhalt aufstocken, ansonsten wäre er ja nur noch mit 70.- € monatlich leistungsfähig? Was passiert mit den 430.- € Differenz, laufen die als Unterhaltsschulden auf?

Austriake


RE: Kann ein Arbeitsloser aufstocken? - the notorious iglu - 14-04-2014

Ja, das kann er. Da ALG I kein Erwerbseinkommen ist, kann er allerdings nicht von dem Freibetrag für Erwerbstätige profitieren.


RE: Kann ein Arbeitsloser aufstocken? - sorglos - 14-04-2014

ALG 1 ist hinsichtlich der Unterhaltsbeträge als Lohnersatzleistung dem Erwerbseinkommen gleichgestellt. Daher können diese nach §11b... Nr 7. SGB II abgesetzt werden. Das wirkt sich aus, wenn der eigene Bedarf höher ist, als das anrechenbare Einkommen. Allerdings kann aufstocken dann nicht funktionieren, wenn man mit a) einer weiteren verdienenden Person zusammenlebt oder b) über das Schonvermögen hinausgehendes Vermögen angespart hat.

Ansonsten sähe die Rechnung ungefähr so aus:

Bedarf:
550,00 Kosten der Unterkunft (die ersten 6 Monate jede Miethöhe, danach nur die lokal angemessen Sätze)
391,00 Regelsatz
85,00 z.B. anteiliger Regelsatz für 10 Umgangstage pro Monat, Kind 8 J
------
1026,00

Einkommen:
1170,00 (aus Lohnersatzleistung ALG 1)
- 00,00 Fahrtkosten zur Arbeit (entfallen bei Arbeitslosigkeit logischerweise)
- 500,00 titulierter und gezahlter Unterhalt
- 00,00 Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit
- 30,00 Versicherungspauschale
-------
640,00 anrechenbares Einkommen

Erg.: 1026 - 6470 = 386,00€ Aufstockung