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OLG Zweibrücken Urteil vom 7.11.2008 ­ 2 UF 102/08 Schuldprinzip wieder eingeführt? - Druckversion

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OLG Zweibrücken Urteil vom 7.11.2008 ­ 2 UF 102/08 Schuldprinzip wieder eingeführt? - lordsofmidnight - 04-03-2009

Die fremdgehende Ehefrau wollte Trennungsunterhalt und bekam in der 1. Instanz Recht. Das OLG urteilte anders und befand eine grobe Unbilligkeit.

"Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen einfordere", so der Richter.

http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/nach-seitensprung-kein-anspruch-unterhalt-92620.html


RE: OLG Zweibrücken Urteil vom 7.11.2008 ­ 2 UF 102/08 Schuldprinzip wieder eingeführt? - borni - 04-03-2009

Es dürfte sich um dasselbe Urteil handeln wie hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=861

Die Frau hat aber meistens "Glück", wenn Kinder von ihr betreut werden müssen. So war es jedenfalls bei mir.


RE: OLG Zweibrücken Urteil vom 7.11.2008 ­ 2 UF 102/08 Schuldprinzip wieder eingeführt? - borni - 08-03-2009

Grobe Unbilligkeit auch hier:

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 2 UF 21/08

...diese Umstände rechtfertigen es, den Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin gemäß § 1579 Nr. 2 BGB n.F. ganz zu versagen. Die Antragsgegnerin und ihr Lebensgefährte führen seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung, die zwar nicht durch ein Zusammenwohnen und auch nicht durch ein gemeinsames Wirtschaften geprägt ist, jedoch aufgrund der Dauer und der dargelegten Art der Gestaltung einen Grad an Festigkeit erreicht hat, der auf eine auch von außen stehenden Dritten so wahrgenommene verfestigte Beziehung schließen läßt.
http://www.familienrecht-deutschland.de/Rechtsprechung/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht_UAendG/Oberlandesgerichte_-_Rechtsprechung_zum_neuen_Unterhaltsrecht/OLG_Karlsruhe/Neue_Seite