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Unterhalt an ausländische Freundin - Druckversion

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Seiten: 1 2


Unterhalt an ausländische Freundin - PapavonEiner - 25-04-2014

Hallo Forum,
meine ausländische Freundin ist schwanger. Sie kommt aus der Ukraine. Angeblich Pille vergessen. Wir haben aber auch Kondome benutzt. Egal wie. Es ist nun passiert.
Sie hat hier ein Aufenthaltsgenehmigung und wird voraussichtlich im November das Kind bekommen.
Sie ist im Streit ausgezogen.
Was kann schlimmstenfalls nun auf mich zukommen?
Ich habe bereits eine Tochter aus erster Ehe.
Die Schwester meiner Freundin sagt. Ich brauche mit dem Kind nichts zu tun zu haben. Es geht nicht um Geld oder dergleichen.
Was meint ihr?

Danke

Ganz vergessen. Sie arbeitet als Ärztin. Job, Aufenthaltsgenehmigung habe ich ihr besorgt.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - p__ - 25-04-2014

(25-04-2014, 14:55)PapavonEiner schrieb: Job, Aufenthaltsgenehmigung habe ich ihr besorgt.

Und mit dem Kind zementiert. Erstaunlich, wieviele Damen mit Einwandungsabsichten ganz plötzlich ein "ungewolltes" Kind von Männern mit deutschem Pass bekommen.

Zitat:Was meint ihr?

Dass das ein netter Satz ist, um dich zu beruhigen, damit du nicht abhaust oder dein Geld verschwindet. Und wenn du so sicher bist, dass du immer Kondome benutzt hast (die muss man auch selber so entsorgen, dass das Inhalt nicht "verwendet" werden kann), bestehe auf einem Vaterschaftstest, sobald die üblichen Aufforderungen zur Anerkennung der Vaterschaft kommen. Uns lies dich mal in das Thema §1615l BGB ein. Wenn sie vorher voll gearbeitet hat, kann dich der Spass *sehr* teuer kommen. Dann hast du die nächsten drei Jahre eine Lohnfortzahlung in Höhe ihres bisherigen Einkommens zu leisten. Kindesunterhalt sowieso.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - suppenkasper - 25-04-2014

Willkommen im Club!

Zuerst mal klären, ob du wirklich der Erzeuger bist -> Vaterschaftstest

Wenn Sie als Ärztin arbeitet, scheint sie ja selber Einkommen und eine gute Ausbildung zu haben, ist zunächst mal gut für dich - allerdings schreibst du ja, dass es "nicht um Geld geht" - na dann!

Keiner kann dich zwingen, eine Bindung zum Kind aufzubauen - zu tun haben wirst du aber zwangsläufig damit, weil man dich mit Schriftverkehr eindecken wird so die nächsten 25 Jahre...

Vielleicht hast du Glück und sie haut in die Ukraine ab - bon chance!


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - PapavonEiner - 25-04-2014

Nein sie wird definitv nicht wieder in die Ukraine ausreisen. Wer will bei den dortigen Zuständen schon wieder zurück?
Gut schlimmstenfalls die nächsten drei Jahre für sie und das Kind. Unterhalt an die Dame doch nur 3/7 des bereinigten Nettos oder? Werde ich überleben.
Ihr größter Wunsch ist eine intakte Familie. Ich will es ja auch. Wollte alelrdings noch ein wenig warten. Denke sie hat einfach Fakten geschaffen. Den Abend ist es ziemlich eskkaliert. Aber keine Gewalt. Sie und ihre Schwester haben mehrmals beteuert, dass sie weder fürs Kind noch für sie Geld haben wollen.
Ihr Wort in Gottes Ohr!


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - suppenkasper - 25-04-2014

Schlimmstenfalls lebenslänglich für sie + das Kind...

Was Damen so beteuern, das kannst du getrost in die Märchenecke verschieben! Natürlich wollen sie nur das Beste: DEIN Geld !

Mindestunterhalt ist in D ein dehnbarer Begriff, das solltest du aber wissen, wenn du bereits Vater bist.

Wie gesagt: Vaterschaft feststellen! Vielleicht machst du dich umsonst verrückt.

Eventuell kommt ihr ja auch wieder zusammen? So ganz fertig scheint ihr ja noch nicht zu sein.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - PapavonEiner - 25-04-2014

Also 3/7 vom Netto wie bei deutschen Exen? Warum lebenslänglich? Sie kann als Ärztin jederzeit Arbeit finden.
Oder werden bei ausländischen Damen andere maßstäbe angesetzt?


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - Austriake - 25-04-2014

(25-04-2014, 15:35)PapavonEiner schrieb: Oder werden bei ausländischen Damen andere maßstäbe angesetzt?

Ja natürlich.

Ausländische Damen werden von sexgierigen Deutschen nach Deutschland importiert, und wenn sie ausgeleiert sind, auf Kosten des deutschen Steuerzahlers in die deutschen Sozialsysteme entsorgt. Ausländische Frauen sind per se Opfer.

Und daran orientiert sich natürlich die deutsche Rechtssprechung, was ist daran schwer zu verstehen?

Austriake


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - PapavonEiner - 25-04-2014

Hmm dies findet sich allerdings nicht in der Rechtssprechung wieder.
§1615l BGB findet bei Unterhaltsfragen Anwendung. Und vor Gerichten wird in der Regel 3/7 vom Netto angesetzt.
Warum sollte dann mit zweierlei Maßstäben angesetzt werden? Erschließt sich mir nciht wirklich.
Daher bitte um Aufklärung.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - beppo - 25-04-2014

Das was du zitierst ist nicht die Rechtsprechung sondern das Gesetz.
Das hat, vor Allem im Familienrecht nur wenig miteinander zu tun.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - Austriake - 25-04-2014

(25-04-2014, 15:52)PapavonEiner schrieb: Hmm dies findet sich allerdings nicht in der Rechtssprechung wieder.
§1615l BGB findet bei Unterhaltsfragen Anwendung. Und vor Gerichten wird in der Regel 3/7 vom Netto angesetzt.
Warum sollte dann mit zweierlei Maßstäben angesetzt werden? Erschließt sich mir nciht wirklich.
Daher bitte um Aufklärung.

Familienrichter brauchen keine Gesetze, die entscheiden nach Gutdünken.
Lies dich durch dieses Forum - JEDER kann Dir das anhand selbst gemachter Erfahrungen bestätigen.

Wenn deine Ukrainerin vor einer deutschen Familienrichterin herumweint und jammert, sie hätte dir immer und jederzeit hinhalten müssen - und jetzt, da sie schwanger sei willst du sie loswerden - was glaubst du denn, wird diese Familienrichering entscheiden?

Wenn die Exe dann noch eine Kampfemanze zur Anwältin hat, dann ist es für dich gelaufen.

Austriake


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - suppenkasper - 25-04-2014

(25-04-2014, 15:35)PapavonEiner schrieb: Warum lebenslänglich? Sie kann als Ärztin jederzeit Arbeit finden.
Du sagst es doch ganz richtig: Sie KANN - wird sie aber nicht, warum sollte sie arbeiten, wenn von dir und vom Staat reichlich Geld fliesst?

Alle Frauen sind Opfer - zumindest im deutschen Unterhaltsrecht.

Gesetze sind in D dehnbar - wenn sie einen auf geistesgestört macht und das Kind es tatsächlich ist: Dann eben lebenslang, ist doch logo!


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - Austriake - 25-04-2014

(25-04-2014, 16:06)suppenkasper schrieb: Gesetze sind in D dehnbar - wenn sie einen auf geistesgestört macht und das Kind es tatsächlich ist: Dann eben lebenslang, ist doch logo!

Meine Exe hat es, ohne medizinische Vorkenntnisse, geschafft einen Gutachter davon zu überzeugen, dass sie "Kopf" hat. Somatoforme Störungen heißt das, wenn man sich Rückenschmerzen einbildet, ohne mit den Bandscheiben was zu haben.

Wenn deine Ukrainerin studierte Ärztin ist, dann macht die so was mit links. Wenn sie ein paar Jahre selbst Sozialversicherungsbeiträge hier bezahlt hat, dann macht sie einen auf erwerbsunfähig, und du zahlst die Differenz zwischen EU-Rente und den 3/7 oben drauf. Möglicherweise lebenslänglich. Von dem Geld lebt man in der Ukraine ganz kommod.

Austriake


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - PapavonEiner - 25-04-2014

Naja sagen wirs mal so. Viel ist bei mir nicht mehr zu holen. Unterhalt fürs Kind würde ich noch hinkriegen. Dann wäre ich am Selbstbehalt.
Sie ist eine sehr stolze Frau. Ihre Aussage passt zur Lebenseinstellung. Sie wollte immer für alles selbst aufkommen. Hat nie Geld verlangt.
Und fertig sind wir noch nicht, das stimmt.
Würde eine Heirat etwas besser machen?

Ihr malt aber echt den Teufel an die Wand. Es ist zum Glück keine deutsche Unterhalts.....
Ich hoffe sie wird es auch nicht.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - suppenkasper - 25-04-2014

Zitat:Würde eine Heirat etwas besser machen?

Um Himmels Willen: NEIN !!

Lies dich mal hier ein, dann findest du viele Beispiele, wie du jetzt weitermachst. Aber: NIE heiraten.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - PapavonEiner - 25-04-2014

Okay dann nicht heiraten.
Ich werde versuchen mal das Gespräch mit ihr zu suchen. Antwortet nicht. Ausser einer kurzen nachricht bei facebook, dass sie nicht kommen mag das sie Angst hat. Der Streit ist verbal beiderseitig ziemlich entglitten. Aber sie wünscht sich eine intakte Familie. Dieser Wunsch ist sehr stark bei ihr. Sie ist sehr arbeitssam, fleissig,stolz und sehr selbstständig. falls sie bewusst die Pille abgesetzt hat, wovon ich jetzt ausgehe, wird sie nichts haben wollen. Ihre Schwester sagte, dass ich mit dem Kind nichts zu tun haben brauche. Sie werden dafür Sorgen und zahlen. Denke sie hat einfach nur ihren Kinderwunsch realisiert. Ich wollte ja auch, aber nicht auf diese Art und Weise. Aber bei dem Beraterstab hier in Deutschland weiß man halt nie!


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - kay - 25-04-2014

Du scheinst ja mit Frauen nicht viel Erfahrung zu haben.... Was Frauen heute labern, gilt morgen oder auch schon in einer Stunde nicht mehr! Die Hoffnung stirbt bekanntlich zum Schluss aber es ist extrem unwahrscheinlich dass sie auf Kohle verzichtet die sie ohne Gegenleistung bekommen kann. Egal wie stolz sie angeblich ist.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - Leutnant Dino - 25-04-2014

Das wird interessant, wenn das Kind da ist. Einstweilige Anordnung etc. Die Ukrainerin ist wie eine Asylantin. Sie kommt wegen Wohlstand und einem Aufenthaltstitel. Alles andere ist Schwachsinn.

Abhauen und oder Dich arm machen, kannst Du dann immer noch. Ich finds heute noch geil, dass meine Liebste leer ausging und heute noch von Hartz IV lebt. Und mein Leben war die letzten 8 Jahre ziemlich geil Smile

Du solltest zum richtigen Zeitpunkt ein echtes Zeichen setzen Smile


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - PapavonEiner - 25-04-2014

Sie ist eine Karrierefrau. Glaube nicht, dass sie einen Cent sehen möchte. Aber mal abwarten. Ihre Schwester hat auch eine gut gehende Pflegeambulanz und ist selbstständig,
Klar ist Wohlstand und berufliche Perspektiven für sie ausschlaggebend nicht abgeschoben zu werden. In der Ukraine geht's momentan drunter und drüber. Da will keiner zurück.
Dies Thema ist ja nun auch durch, da ein Kind kommt.
Sie hats somit geschafft. Und ich habe sie rüber geholt ihr Arbeit besorgt, die Arbeitsgenehmigung beantragt ihr dabei geholfen Fuß zu fassen.Das wird sie nicht vergessen.
Deine Argumente sehe ich ein. Denke Richter werden dies teilweise vielleicht ähnlich sehen. Abhauen kommt für mich nicht in Betracht. Meine Tochter braucht mich. Habe fast hälftigen Umgang und dies war nicht leicht zu bekommen.
Was meinst du damit ein Zeichen zu setzen?


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - Petrus - 25-04-2014

(25-04-2014, 16:25)PapavonEiner schrieb: ... falls sie bewusst die Pille abgesetzt hat, wovon ich jetzt ausgehe, wird sie nichts haben wollen. ...

Big GrinBig Grin da stimmt etwas in der Logik nicht. Außerdem sollte Dir klar sein, dass nicht sie bestimmt, ob Du für das Kind zahlst, sondern die Deutschen Behörden - versuch die mal zu überzeugen, dass Du nichts zahlen musst.


(25-04-2014, 18:21)Leutnant Dino schrieb: Das wird interessant, wenn das Kind da ist. Einstweilige Anordnung etc. Die Ukrainerin ist wie eine Asylantin. Sie kommt wegen Wohlstand und einem Aufenthaltstitel. Alles andere ist Schwachsinn.

So schwer es mir fällt - lol - muss ich dem Dino doch recht geben. Sie kommt nach Deutschland, weil es ihr hier besser geht, als in der Ukraine. Den Müll, denn sie über freiwilligen Unterhaltsverzicht usw erzählt hat, wird sie schnell vergessen, wenn sie erst von der Deutschen Jugendamtsmicheline bearbeitet wurde. Vermutlich bekommt sie für die Schulungen (Beratungsgespräche) auch noch den Kaffee aus dem Deutschen Steuersäckle finanziert.


(25-04-2014, 18:21)Leutnant Dino schrieb: ... Dich arm machen, kannst Du dann immer noch.

Je länger man damit wartet desto schwieriger wirds. Im guten Glauben an ihre Worte ("ich will nichts"), solltest Du Dich sofort darauf einrichten, besser ein lieber Papi zu sein, als ein Spitzenverdiener.


(25-04-2014, 18:21)Leutnant Dino schrieb: Ich finds heute noch geil, dass meine Liebste leer ausging und heute noch von Hartz IV lebt.

Hat sie nicht, was sie wollte ? Vollen Einsatz gezeigt, Gebärmutter ausgeleiert und sich in die warmen Arme der Deutschen Sozialabsicherung für Afrikanische einwanderungswillige ohne Bildung begeben. Für sie ein Volltreffer. Hätte natürlich mehr sein können. Aber man kann überzeugt sein, dass so eine Afrikanische NoMade ihre Wege findet, ihr gesichertes H4 Einkommen aufzubessern - da wären zB. Drogenhandel, Prostitution, Schlepperdienste, Schwarzmarktverkäufe geklauter Ware und vieles andere, womit sich diese Schicht gerne beschäftigt.

(25-04-2014, 19:02)PapavonEiner schrieb: Und ich habe sie rüber geholt ihr Arbeit besorgt, die Arbeitsgenehmigung beantragt ihr dabei geholfen Fuß zu fassen.Das wird sie nicht vergessen.




RE: Unterhalt an ausländische Freundin - Hasserfuellter - 25-04-2014

Papavoneiner; bitte mache Dir doch selbst nix vor; sie ist in unserem Land nicht wegen unserer
schönen Augen; sie möchte an den sozialen Futtertrog; und sie erwartet dass Du ihn befüllst.
Wenn eine Ausländerin schon so viele Schritte hinter sich hat geht sie den Weg auch bis zum Schluß


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - blue - 25-04-2014

(25-04-2014, 19:02)PapavonEiner schrieb: Sie ist eine Karrierefrau. Glaube nicht, dass sie einen Cent sehen möchte. Aber mal abwarten.

Eben!

Im Zweifelsfall bekommen sie das, was "ihnen zusteht". Tongue


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - Hasserfuellter - 25-04-2014

Das beisst sich aber; die Karriere und die verschmähte Penunze....


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - TSV 1860 Muenchen - 25-04-2014

Willkommen auch von mir im Forum,

bevor nicht absolut sicher ist, dass Du der Vater bist, kann man im Grunde keine zielfuehrenden Tipps über das weitere Vorgehen geben. Sprich sie einfach mal auf einen Test an. Ihre Reaktion lässt dann schon eher Rückschlüsse auf ihre wahren Absichten zu. Was denkst Du? Über die möglichen Unterhaltsfolgen weißt Du ja nun Bescheid.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - PapavonEiner - 26-04-2014

Naja schauen wir mal wie es letzten Endes ausgehen wird.
In diesem Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi kann man hinsichtlich der Unterhaltsgeschichte einige objektive Fakten einsehen.
Dort wird eigentlich nicht darüber berichtet, dass man sofern nicht verheiratet, dauerhaft Unterhalt an die Frau zahlen muss.

Steht explizit auch im Absatz 2 des genannten Paragraphen:
§ 1615 BGB:
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.

Um nun über die gesetzlich festgeschrieben 3 Jahre Betreuungsunterhalt zu beziehen, muss sie schon einige Anstrengungen unternehmen. So einfach wird dies nicht. Im Grunde widersprechen sich Absatz 1 und der letzte Satz aus Absatz 2 aber enorm.
Was ich im Moment denke? Ganz ehrlich. Im Moment keine Ahnung was ich denken soll.


RE: Unterhalt an ausländische Freundin - Austriake - 26-04-2014

Nun,

wir alle hier sind fast ohne Ausnahme an geldgierige [Unterschreitung des Mindestniveaus] geraten, die uns mehr oder weniger ruiniert haben.
Du Glückspilz hast sie gefunden, die einzige, wahre Ausnahme: AMIGA.

Da deine ein so guter Mensch ist und dein Kind austragen und großziehen will, ganz und gar uneigennützig und ohne jede Unetrstützung von dir; und da sie so stolz und tüchtig und unabhängig ist - halte sie fest! Solch einen Goldschatz findest Du in ganz Europa nimmermehr! Halte sie fest und heirate sie!

Und wenn es doch schiefgeht: sie ist Ärztin. Im Falle einer Trennung/Scheidung wird sie dann dir gegenüber unterhaltspflichtig; beim fiktiven Gehlat einer Ärztin und der 3/7-Regel machst du da noch ein ganz passables Geschäft.
Ich nehmen an, sie ist darüber hinaus auch in waagrechter Lage eine echte Granate, so dass dir ein paar Jahre voller Spaß und sexueller Erfüllung bevorstehen. Pack deine Chance an den Hörnern, Junge!

Alle anderen hier mussten leider die Feststellung machen, dass bei den slawischen Frauen die Zuneigung ziemlich genau drei Jahre anhielt - bis die gesetzlichen Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel erfüllt waren. Dann folgten ziemlich abrupte Trennungen - aber bei der Deinigen ist das alles ganz anders.

Greif zu, Junge.

Austriake