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Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - Druckversion

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Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - GeckoMan - 06-06-2014

Hallo,

eben erfahr ich von meinem Kind, dass KM ihn am Pfingstmontag nicht rausrücken will, da er an diesem WE eh schon bei mir ist - "jeder hätte dann einen Feiertag!"

Die gerichtl. Umgangsregelung interpretiere ich anders:
Zitat:
"Der Antragssteller (ich) ist berechtigt, das Kind an jedem ungeraden WE von Do. ... Uhr bis So. ... Uhr zu sich zu nehmen sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag von ... bis ... Uhr. Die Feiertagsregelung geht der allgemeinen Regelung vor."

Ich sehe das so: Umgangs-WE bis So. abend (da ungerades WE) Montag erneut Umgang da 2. Pfingstfeiertag.

Wie seht ihr das ?
Vor allem (wenn ich das richtig sehen sollte) KM informieren, dass sie im Irrglauben ist ?
Da KM mir wegen jeder Minute Steine in den Weg legt, sähe ich das ehrlich nicht ein hier einen Tag "abzuschenken".

Danke euch :-9


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - the notorious iglu - 06-06-2014

Ganz abgesehen davon, dass die Formulierung völlig hirnrissig ist, da der zweite Oster-/Pfingstfeiertag immer ein Montag ist und somit nie mit deinem regulären Umgang Do-So in Konflikt kommen kann, siehst du das schon richtig. Auf der anderen Seite müsstest du ihn dann von Sonntag bis Montag herausrücken, da die Feiertagsreglung ja vorgeht. Wer lässt sich denn so etwas einfallen?

Pfeif auf die blödsinnige Reglung und gib ihn am Sonntag ab.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - Skipper - 06-06-2014

Moin GM,

wenn der Geist der URegelung ist, daß die Feiertage zu gleichen Teilen auf die Eltern verteilt werden, dann wäre das Kind am So bei der Mutter und am Mo bei Dir.

Die Mutter kommt Dir entgegen, indem sie tauscht und Dir Umgang am Stück ermöglicht.

Bedanke Dich bei ihr dafür!

S.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - GeckoMan - 06-06-2014

(06-06-2014, 20:09)the notorious iglu schrieb: .. Auf der anderen Seite müsstest du ihn dann von Sonntag bis Montag herausrücken, da die Feiertagsreglung ja vorgeht. Wer lässt sich denn so etwas einfallen?
Pfeif auf die blödsinnige Reglung und gib ihn am Sonntag ab.

Genauso wurde das auch immer gehandhabt. Abends nach Hause morgen wieder abgeholt, weil KM auf dieser Verfahrensweise bestand. KM besteht auf strikter Einhaltung des Umgangsvergleiches und dann erwarte ich das von KM auch genauso und nicht nur wenn es KM Vorteile bringt. Im Vergleich steht "ungerades WE sowie 2. Oster- und Pfingstfeiertag" Das ungerade WE endet am So. Abend und Pfingstmontag beginnt halt am Montag Wink Das sich die 2 Umgangsszenarien aneinanderreihen, dafür kann ich doch nix ;-) Wenn die Sommerferien dumm fallen muss ich auch 5 Wochen auf unser Kind verzichten bis zum nächsten Umgang.

Mir gehts in 1. Linie um ne verlässliche Regelung auf die sich unser Kind verlassen kann und die nicht von Stimmungsschwankungen der KM abhängig ist. Ich hab ne gerichtl. Regelung erkämpft die nach und nach immer mehr ausgehöhlt werden soll (wird)
Bsp:
- ich hab neuen Job - Umgangsregelung soll verändert werden obwohl Begleitumstände nahezu unverändert.
- schul. Leistung sinkt ( ne 4 beim Schnitt von 4,2 !)- soll weniger bei mir sein
- KM hat bereits Urlaub gebucht - Umgangsregelung kann deshalb nicht eingehalten werden - ich bin deshalb in bereits (nach Umgangsregelung ) beantragtem Urlaub allein zuhaus und muss demzufolge bei seinem Besuch arbeiten gehen - hinterher beschwert KM sich darüber dass Kind zuviel von Oma beaufsichtigt wird.
- Umgangs-WE vor den Ferien soll entfallen "er wär dann ja anschliessend 3 Wochen da"

usw kein Grund wäre banal genug

Ich bin unserem Kind eine verlässliche Regelung schuldig und ja nicht der Hampelmann.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - the notorious iglu - 07-06-2014

Ich habe den Eindruck, dass Anwälte sowie RichterIn da gepennt haben. Je nach Alter des Kindes würde ich es mir auch verkneifen, ihn blödsinnig hin- und her zu karren. Da du von Schulnoten sprichst, ist er wohl schon was älter, aber trotzdem.

Dir stinkt irgendwas und anstatt dich darum zu kümmern, trittst du jetzt zum Ausgleich bei diesen Kleinigkeiten aus. Verteidige die Umgangsreglung, kämpf um deinen Urlaub, aber lass diesen Blödsinn auf dem Rücken des Kindes. Im Moment bist du genau das, was du deiner Angabe nach nicht sein willst.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - Skipper - 07-06-2014

Moin GM.

Nach bestehender URegelung und allg. Auslegung wäre das Kind am Pfingst-Sonntag bei der Mutter (Feiertagsregelung geht vor) und am Montag wieder bei Dir.

Die Mutter bietet offenbar an, Sonntag und Montag zu tauschen, sodaß Du Umgang am Stück hast.
Die Mutter zeigt sich flexibel und kommt DIR mit Kind entgegen !!!

Ansonsten sollte man sich am Standardumgang für ein Schulkind orientieren, bewährt haben sich:
- jedes 2. WE Umgang von Freitagmittag ab Schuleschluß bis Sonntag Abend oder Montag Schulbeginn, ggf. zudem ein Tag unter der Woche, läuft alles grundsätzlich durch
- Schulferien (Frühjahr, Sommer, Herbst, Winter) hälftige, in der mütterlichen Ferienhälfte fallen eigene Wochen-Umgänge grundsätzlich aus
- Feiertagsblöcke im jährlichen Wechsel am Stück, NICHT zersplittert. Überlegenswert: Weihnachten und Jahreswechsel am Stück zu wechseln oder Weihnachten und Jahreswechsel aufzuteilen

Die Umgangsregelungen sollten so formuliert sein, daß sie ohne Nennung konkreter Datumsangaben auskommen. Auch ein beliebter Fehler.


Zum Vergleich und als Anregung, wie das aussehen könnte, hier entlang.

S.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - the notorious iglu - 07-06-2014

Konkrete Daten sind gar nicht einmal das Schlechteste, gerade dann wenn es sich um zwei Streithammel handelt, die jede Formulierung zu Ihren Gunsten umbiegen wollen und die sich über einzelne terminliche Unstimmigkeiten nicht ohne gerichtliche Hilfe einigen können. Bei konkreten Terminen kann es keine zwei Meinungen geben.

Wieso gehst du @Skipper eigentlich immer wie selbstverständlich davon aus, dass bei dem Ungleichgewicht, dass durch die Standardreglung, die hie übrigens nicht praktiziert wird, der Mutter die hälfte de Ferien und Feiertage zustehen?


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - mimamause - 07-06-2014

hallo GeckoMan

Zitat:"Der Antragssteller (ich) ist berechtigt, das Kind an jedem ungeraden WE von Do. ... Uhr bis So. ... Uhr zu sich zu nehmen sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag von ... bis ... Uhr. Die Feiertagsregelung geht der allgemeinen Regelung vor."

ich les das ganz eindeutig so, dass hier die Feiertagsregelung die "normale" ersetzt, so dass deine Exe das Kind am ersten Feiertag hat (Pfingstsonntag, also morgen) und du am 2. Feiertag.

Weil eben die allgemeine Regelung hinter der Feiertagsregelung, nach der du Pfingsten den 2. Feiertag hast, zurücksteht.

mmm


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - Skipper - 07-06-2014

Eine 'generische' URegelung knüpft an gesetzliche Feiertags- und Schulferienkalener an! Die sind eindeutig.
Konkrete Daten müssten irgendwann erneuert werden, was Streitpotenzial eröffnet.

Ein WE Vater, ein WE Mutter,
eine Ferien-Hälfte Vater, andere Hälfte Mutter.
Was denn sonst!?

Meinen Vorstellungen zum St.-Umgang liegt das Wechselmodell zugrunde bzw kann den Weg dorthin ebenen.

S.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - the notorious iglu - 07-06-2014

Das Streitpotential ist sowieso da. Dass muss nicht eröffnet werden.

Zitat:Was denn sonst?

Ich habe einmal den (erfolglosen) Versuch unternommen deinen Horizont zu erweitern. Aber um die Frage zu beantworten: Mehr Feiertage und Ferienzeit für Papa und Kinder.

Zitat:Das kann auch den Weg ins Wechselmodell ebnen

Tut es aber nicht. Mit dem Standardmodell ist der Weg in den allermeisten Fällen zu ende. Gibt es hier jemanden, bei dem das anders war oder ist? Und ich meine nicht auf Basis irgendwelcher Randphänomene wie Kindesentführung oder Kind hat es bei der Mutter nicht ausgehalten und ist ausgerissen.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - Skipper - 07-06-2014

Sassi-consulting fehlt es hier offenbar an Wissen, Verständnis und Erfahrung - gepaart mit einer gewissen Überheblichkeit, anderen den Horizont erweitern zu wollen.

Das Streitpotenzial soll durch eine vernünftig formulierte Regelung minimiert werden!

Im Standardumgang lebt ein Kind gut 30% (jährlicher Übernachtungen) beim sog. Umgangsberechtigten ET.

Je nach Auslegung und Modell IST Standandumgang bereits ein Wechselmodell!

S.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - the notorious iglu - 07-06-2014

Wer sein Leben damit verbringt, sich selbst mit ideologisch verquasten Parolen, die Taschen voll zu lügen, weil er die Situation sonst nicht ertragen kann, ist für mich kein gleichwertiger Gesprächspartner. Die Frage, wo das denn geklappt hat, ist auch nicht beantwortet. Damit stelle ich meinerseits das Gespräch hier mit dir ein, zumal es bei Sassi Consulting noch Aufträge zu erledigen gibt.

Dann erfreue dich brav an deinem "Wechselmodell"! Es scheint ein schöner Tag zu werden.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - GeckoMan - 07-06-2014

(07-06-2014, 08:49)the notorious iglu schrieb: Je nach Alter des Kindes würde ich es mir auch verkneifen, ihn blödsinnig hin- und her zu karren.

Gerne Big Grin aber KM bestand bisher immer darauf.

(07-06-2014, 08:49)the notorious iglu schrieb: Dir stinkt irgendwas und anstatt dich darum zu kümmern, trittst du jetzt zum Ausgleich bei diesen Kleinigkeiten aus. Verteidige die Umgangsreglung, kämpf um deinen Urlaub, aber lass diesen Blödsinn auf dem Rücken des Kindes. Im Moment bist du genau das, was du deiner Angabe nach nicht sein willst.

Ja, mir stinkt, dass ich immer vor vollendete Tatsachen gestellt werde und das Umgangsrecht darunter leidet. Mir stinkt, dass mein Kind immer Nachrichten der KM überbringen muss (und darunter leidet) weil die KM keine Kommunikation "kann"
Mir stinkt, dass KM dass KM eine strikte Einhaltung des Umganges ( z.B. Anwaltsschreiben wegen verkehrsbedingter10 min früherer Heimkehr) von mir fordert, dies aber selbst nicht tut. Kind hat Sonntag Nachmittag Nachhilfetermin - ich muss Kind dafür nach Hause bringen weil er Montags ne Arbeit schreibe. Meinen o.g. Osterurlaub habe ich wegen einem kurzfristigen 2-täg. Kurztrip der KM (wie sich später herausstellte, nix mit bereits gebucht)) alleine verbracht. Immer "Kleinigkeiten". "Kleinigkeit", das ist ein subjektiver Begriff.

Sry, ich mag kleinlich erscheinen, vlt hab ich mich auch etwas unklar ausgedrückt. Der Pfingstmontag ist evtl. der berühmte Tropfen der das Fass nun zum überlaufen bringt. Auch ist ein kpl. Tag keine Kleinigkeit, vor allem wenn das öfter ("ja nur zum Wohle des Kindes") vorkommt.
Sry Leuts Wink vor allem streitet nicht untereinander - wir haben alle das gleiche Ziel: unsere Kids

Ich denke ich weiß was ich zu tun habe.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - the notorious iglu - 07-06-2014

In der Summe ist es ja egal, ob er nun Sonntag oder Montag bei dir ist, und wenn es in der Summe egal ist würde ich mich darum auch nicht streiten. So halte ich das auch persönlich.

Was die Mutter alles will und schreibt und herumkrakeelt, kann man ignorieren. Die Nachhilfe kann auch zu dir kommen. Wenn deine Ex das Kind als Boten missbraucht, wendest du dich an das Jugendamt. Wenn die Ex deine Zeit mit Urlaub verplant, zeigst du ihr den Stinkefinger und gehst notfalls vor Gericht, wenn sie nicht bereit ist, dir die Zeit auszugleichen.

Spring nicht durch jeden Reifen, den man dir hinhält. Du bist ein Vater und kein Zirkuspudel.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - Skipper - 07-06-2014

GM,

Du hast einige Hinweise erhalten, daß Du bezüglich Pfingsten auf dem Holzweg bist, die KM Dir nix wegnimmt, sondern Dir kooperativ einen Tausch anbietet, sodaß Du einen geschlossenen Umgangsblock erhältst.

Wenn das in anderen Situatonen ähnlich abläuft, dann siehst Du auf Deinem Weg für mich ganz schön alt aus.

Mein Tip:
Komm von Deiner Konfrontationsstrategie runter.

Wenn sich die aktuelle Elternvereinnbarung zum Umgangsrecht als lückenhaft, ungenau oder schlecht praktikabel erweist, dann mit der Mutter neu aushandeln. Sorge/sorgt zunächst einmal für eine gute und unmißverständliche Elternvereinbarung, Vorschlag hast Du erhalten.

Wird die bestehende Regelung von der Mutter schwerwiegend unterlaufen, sträubt sie sich, neu auszuhandeln, sitzen im Jugendamt Pfeifen, dann bietet sich im nächsten Step Antrag beim Familiengericht auf Vermittlung nach 165 FamFG an.

Schön, wenn Du Dich zu den konstruktiven Hinweisen mal äußern könntest, statt Dich hier weiter im Kreise zu drehen.

S.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - GeckoMan - 07-06-2014

(07-06-2014, 14:07)Skipper schrieb: GM,
Du hast einige Hinweise erhalten, daß Du bezüglich Pfingsten auf dem Holzweg bist, die KM Dir nix wegnimmt, sondern Dir kooperativ einen Tausch anbietet, ...

Wenn sich die aktuelle Elternvereinnbarung zum Umgangsrecht als lückenhaft, ungenau oder schlecht praktikabel erweist, dann mit der Mutter neu aushandeln.

@Skipper:
Ist mir schon klar, dass ich da wohl einem Irrtum unterlegen bin - pfeif auf den Pfingstmontag Tongue Sry, wenn das nicht klar rüber kam.

Die KM bietet garnix an. Sie setzt über das Kind fest ! Ich bezweifle ernsthaft, dass sie um den rechtl. Hintergrund weiß, wie die Vergangenheit beweist. In 9 von 10 Fällen ist es willkürlich und trotzdem hab ich den Ärger die Tage wieder zu bekommen. Letztendlich auch egal, das Ergebnis ist das Selbige. Vlt. war ich deswegen auch etwas zu kritisch.
Der Lütte bleibt an Pfingstmontag bei KM (gegen seinen Wunsch, sofern er ihn nicht bei KM äußert - ich werde ihn dazu jedenfalls nicht auffordern diesen zu äußern)

Ja im JA sitzen Pfeifen die von mir bei Vermittlung immer Kompromissbereitschaft verlangen, den Willen der KM abnicken - Motto: "gehts KM gut dann gehts Kind gut!" Aber bei einem Umgangsboykott raten die KM "erst mal zur Ruhe" kommen zu lassen.
Aber wem sag ich hier was über JA Big Grin

Danke euch !


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - blue - 07-06-2014

(06-06-2014, 19:42)GeckoMan schrieb: Wie seht ihr das ?
Ich schäme mich fast dafür @skipper Recht zu geben. Angel


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - Das Nerdliche Orakel - 08-06-2014

Kann mir jemand, der es weiß, noch einmal deutlich sagen, ob der Pfingstsonntag in diesem Zusammenhang nun entweder zu Wochenenden oder zu den Feiertagen zählt? Ich kenne nur die Formulierung "Sonn- und Feiertage". Mich würde es nicht überraschen, und genau darauf bin ich aus, zu erfahren, dass das wieder einmal nicht eindeutig geregelt ist.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - mimamause - 08-06-2014

es ist laut Ferienplaner scheinbar wirklich nicht eindeutig geregelt. In manchen BL ist es ein Feiertag, in manchen keiner.
Wenn es einer ist hat er dass Kind erst am Mo, weil Sonntag der erste Feiertag und wenn es keiner ist hat er ihn an Montag nicht, weil Montag ja dann nicht der 2te Feiertag, sondern der erste wäre. Ist gehupft wie gesprungen.
mmm


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - bio - 08-06-2014

Im Arbeitsrecht ist ein Feiertag, der ständig auf den Sonntag fällt, kein Feiertag im Sinne des Gesetzes.
In der Formulierung des Vergleich scheint man aber davon auszugehen, dass ein Sonntag auch ein Feiertag für die Umgangsregelung ist (Formulierung "...sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag"). Demnach hätte die KM Kind am Sonntag und Du wieder am Montag.

Andererseits ist nicht explizit die Rede davon, dass KM den 1. Feiertag hat, weil man wohl davon ausging, dass euer Kind sich sowieso bei ihr aufhält. Ich würde hier auf jeden Fall nachregeln. Man könnte z.B. auch die Feiertage im Jahreswechsel so regeln, dass jeweils ein Wochenende (Ostern oder Pfingsten) dem anderen mit Kind zur Verfügung steht. Bspw. so, Jahr 1: Kind von Gründonnerstag abends bis Sonntag Mittag bei KV, sowie Pfingsten ganz bei KM. Nächstes Jahr: Kind ab Ostersonntag Nachmittag bis Montag abend bei KV, sowie Pfingst"sonnabend" abends bis Pfingsmontag abend bei KV. Im einen Jahr hast du Kind lange über Ostern, im nächsten Jahr dafür 2 Mal hintereinander.


RE: Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall - Das Nerdliche Orakel - 08-06-2014

(08-06-2014, 12:10)bio schrieb: Im Arbeitsrecht ist ein Feiertag, der ständig auf den Sonntag fällt, kein Feiertag im Sinne des Gesetzes.
So hatte ich das auch in Erinnerung.
(08-06-2014, 12:10)bio schrieb: In der Formulierung des Vergleich scheint man aber davon auszugehen, dass ein Sonntag auch ein Feiertag für die Umgangsregelung ist (Formulierung "...sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag").
Das ist Interpretationssache. Wenn es Feiertage gibt, die keine Feiertage im Sinne des Gesetzes sind, dann ist der 2. Pfingstfeiertag eben ein Feiertag, der ein Feiertag im Sinne des Gesetzes ist. Erst wenn man annimmt, dass die Feiertagsregelung im nächsten Satz sich nur auf den Satz mit "am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag" bezieht, und weiterhin annimmt, dass der nächste Satz nicht überflüssig sein darf, kann man auf die Idee kommen, dass mit dem Satz mit "am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag" auch "am jeweils 1. Oster- und Pfingstfeiertag nicht" gemeint sei. Ich finde das alles sehr wackelig.