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VolljährigenUnterhalt - Druckversion

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VolljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 15-07-2014

Hallo
Wie in meinem Beitrag
"Rückübertragung Sorgerecht " schon geschrieben ist mein Sohn volljährig und wird von Anwalt vetreten bei dem ich einen Interressenkonflikt sehe , die meinerseits gemachten Schritte sind in Bearbeitung .
Nun bekam ich heute Post vom Familiengericht bei dem dieser Anwalt nun einen Verfahrenskostenantrag sowie einen Antrag auf Ausbildungsunterhalt gestellt hat.
In diesem Antrag fordert er nun 329 € von mir eine Berechnung ist bei gefügt aus der hervorgeht was EXe bekommt . Sie hat nun 3 Einkommen eines ist Trennungsunterhalt von meinem NachfolgerSmile von ihrem Gesamteinkommen wurden Darlehenskosten für das gemeinsame Haus in voller Höhe,Nebenkosten für das Haus ohne Belege ,sowie ein Darlehen ebenfalls ohne beleg abgezogen zudem zahlt sie dem Großen noch ein Taschengeld von 50 €. Weiterhin ist ein Belg über KFZ und Hausversicherung beigefüg ausserdem würde sie für meinen Jüngsten Sohn noch Betreuungsunterhalt leisten , Unterhalt für ihn leiste ich .
Von meinem ihnen bekannten Einkommen (Renten usw.) wir nur der Unterhalt für den Jüngsten abgezogen mit dem Rest wäre ich Leistungsfähig.
Vom großen ist eine Schulbescheinigung beigefügt die besagt das er bis 11.03.2014 auf der Fachoberschule 12 Klasse war. Scheinbar hat er das Fachabitur aber nicht bestanden den es steh handschriftlich auf der Bescheinigung vermerkt das er beabsichtigt die FOS 12 zu wiederholen. Weitere schulische Belege gibt es nicht.
Der Anwalt schreibt das Erfordernis der Wiederholung wäre auf die starke psychische Belastung die ich auf ihn, seinen Bruder und seine Mutter ausgeübt hätte dazu muss ich sagen das ich meine Kinder seit November 2010 nicht mehr gesehen habe und von Anfang 2012 bis ende 2013 garnicht in Europa war!!.

Das Darlehen für das Haus läuft auf Exe und ihren bald neuen Ex und wird durch seine Lebensversicherungen abgesichert und laut Vertrag auch von seinem Konto getilgt.
Der Abgelaufene Titel meines Ältesten ist auch noch beigefügt.
Meine neue Ehefrau wird als nachrangig bezeichnet und wird daher aussenvor gelaasen.
Ich muss mich nun binnen 2 Wochen äussern hab auch schon einen Termin bei meinem Anwalt ich hätte aber dennoch Antworten von euch damit ich nichts vergesse beim Termin.


RE: VolljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 15-07-2014

Huh möchte niemand was dazu sagen?


RE: VölljährigenUnterhalt - p__ - 16-07-2014

Naja, was soll man sagen. Der Anwalt versucht halt mit der üblichen Verlogenheit das Einkommen der Mutter klein zu färben und deines gross. Darüber kann mn aber nichts sagen, ohne Situation und die eingereichten Belege zu kennen. So ist zum Beispiel deine Ehefrau vorrangig, wenn der Volljährige nicht privilegiert ist. Ist er es, dann ist sie nachrangig. Aber es ist ja noch nicht mal richtig geklärt, was das Kind eigentlich macht. Wenn er auf dieser Schule war, ist er da jetzt auch noch? Absichten kann man viele äussern, für die Phantasiezukunft gibts keinen Unterhalt. Auf der Bescheinigung muss draufstehen, dass er bei Schule X angemeldet ist und sie besucht.

Die Wohnkosten der Ex spielen keine Rolle, ausser sie hat eine gute Begründung für erhöhte Wohnkosten. Ihr Eigentum zu verschaffen ist keine Begründung. Taschengeldzahlungen sind Privatsache.


RE: VölljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 22-09-2014

Nun liegt eine Schulbescheinigung vor die besagt das er ab September die Fachoberschule 12 Klasse in Wiederholung besucht.

In der Berechnung der Mutter wurde ihre Hausrate nun halbiert, der Ra rechnet ihr jetzt Nebenkosten für s Haus , ein Verbraucherdarlehen die Gebäudeversicherung, Kraftfahrzeugprämie und 200 € Naturalleistungen auf den Unterhalt.

Das Vermögen ca 3000€ meines Sohn das wohlgemerkt bis zum 18 Geburtstag gesperrt war wurde angeblich zum Führerschein machen gezahlt, nur hat er den schon mit 17 gemacht.
Darüberhinaus bin ich Schuld das er in der Schule so schlecht war und das obwohl ich seit 2010 keinen persöhnlichen Kontakt mehr habe und seit 2012 auf einem andern Kontinent lebte!!

Zum Schluss kommt er zu dem Ergebniss das sie nicht Leistungsfähig ist bei 1590€ Einkommen und ich bei 2250€ nach DDT4 378€ zu zahlen hätte rückwirkend ab Juni.

Es ist nicht leicht bei solchen Aussagen und einem 18jährigen Sohn der seinen Vater nur als Erzeuger bezeichnet und meine neue Ehefrau als gekaufte Schl..pe bezeichnet ruhig zu bleiben .


RE: VölljährigenUnterhalt - Nappo - 22-09-2014

Der Unterschied beim Volljährigenunterhalt besteht zunächst vor allem darin, dass der betreuende Elternteil beim Volljährigen ebenfalls barunterhaltspflichtig ist. Die Aufteilung in Barunterhalt und Naturalunterhalt entfällt, so dass beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet sind.

Das Darlehen des Hauses unterliegt einer gesamtschuldnerischen Haftung. Soll der Ex doch zahlen. Der Jüngling ist priviligierter Unterhaltsempfänger uns somit vor zu ziehen. Auch von ihr, der Ex.

Jag die Bagage was das Zeug hält! Bestreiten! Einfordern! Bestreiten! Neu einfordern, weil unvollständig! Und so fort!

Wir müssen mehr daran arbeiten (und zusammen arbeiten) keine Melkkühe mehr zu sein! Ich habe so einen Rotzlöffel - ein Mädchen - in einer fb-Gruppe erwischt und die mal gescannt.
Nennt ihren Vater auch nur "Erzeuger". Er hat es clevererweise wohl geschafft, sich auch in der Vergangenheit den Unterhaltszahlungen zu entziehen.
Nun möchte die 18-jährige endlich Kohle sehen. Ein Kind hat sie natürlich schon! Bei Mama abgeguckt. Nun beginnt sie eine Ausbildung. Wohnt bei Mama. Aber möchte zusätzlich Unterhalt.

Dann habe ich die Mama von Rotzlöffelchen gescannt. Lümmelt sich mit Mitte 50 und im 4. Frühling auf einer Couch rum und sucht einen Freund. Beide (Mama und Tochter) haben natürlich Tattoos für mehrere hundert Euro. Dahin geht also der Unterhalt. Mama bekommt Hartz IV. War nicht anders zu erwarten. Sie sieht nicht krank aus, aber was soll's.

Also, laß Dich nicht verarschen!

Wenn dennoch einer der Elternteile Naturalunterhalt etwa in Form von kostenlosem Wohnen und Essen erbringt, so hatte er hier mit dem volljährigen Kind selbst Regelungen zu treffen, die jedoch die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils nicht betreffen.

Quelle: http://fa-familienrecht-muenchen.de/startseite/unterhalt/unterhalt-kind/

Wenn Dir der Vertrag - wie in Deinem Posting erwähnt - vorliegt, aus dem hervorgeht, dass die Tilgung des Hauses von ihrem Noch-Lover gezahlt wird, dann einfach auch diesen Posten bestreiten und gucken was kommt.....

Bei den Versicherungen streiten die "Gelehrten" welche abgezogen werden dürfen und welche nicht. Auf einer Anwaltsseite fand ich, dass man z.B. eine Risikolebensversicherung nicht abziehen dürfe, auf einer anderen Anwaltsseite fand ich das Gegenteil. Das aber die Gebäudeversicherung abzugsfähig ist, wage ich durchaus zu bezweifeln. Außerdem ist ein Monatsbeitrag für eine normale Gebäudeversicherung lediglich irgendwo bei ca. 35 € anzusiedeln. Kommt noch so weit, das Ex ihre Zahnzusatzversicherung angibt......

Die Schuldfrage, warum der Lümmel in der Schule schlecht war oder nicht, ist irrelevant und wird vom Mietmaul wohl nur noch eingeworfen, damit er auch bißchen mit Mist werfen kann. Vielleicht bleibt ja was haften.

Wenn das Geld (3.000 Euro) des Sohnes verballert worden sein soll, wo es doch fest lag bis zum 18. LJ, dann solltest Du einen Nachweis einfordern.


RE: VölljährigenUnterhalt - p__ - 22-09-2014

Der Anwalt scheint die Mutter vertreten zu wollen statt dem Kind. Ich würde erst einmal den Betrag bezahlen, der herauskommt wenn die 1590 EUR Einkommen abzüglich berufsbedingter Auswendungen auch zählen. Darunter wirst du nicht wegkommen. Dann vermindert sich der Streitwert. Warte ab, ob er klagt.

Als Fachoberschüler ist er privilegierter Volljähriger. Abzugsposten der Pflichtigen wie Nebenkosten kommen da nicht in Frage. Was er dir gegenüber äussert, spielt keine Rolle. Er muss noch lernen, dass er schon lange selber Verantwortung für sein Leben trägt und wenn er das nicht lernt, ist das ganz allein sei Problem.


RE: VölljährigenUnterhalt - Simon ii - 22-09-2014

(15-07-2014, 15:31)anor-al-mal schrieb: Vom großen ist eine Schulbescheinigung beigefügt die besagt das er bis 11.03.2014 auf der Fachoberschule 12 Klasse war. Scheinbar hat er das Fachabitur aber nicht bestanden den es steh handschriftlich auf der Bescheinigung vermerkt das er beabsichtigt die FOS 12 zu wiederholen. Weitere schulische Belege gibt es nicht.

Widerspruch gegen den Antrag einlegen mit der Begründung, daß das Früchtchen nicht ausreichend nachgewiesen hat, daß er tatsächlich einer Ausbildung nachgeht.

Es ist jeweils ein aktueller Nachweis vorzulegen!!!

Wenn er tatsächlich die Klasse wiederholen will, muß er jetzt in der Schule sein, da die Sommerferien herum sind. Er kann also eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen.

Zu den Sachen der KM haben die Vorposter schon einiges geschrieben.

Simon II


RE: VölljährigenUnterhalt - p__ - 22-09-2014

Der Nachweis liegt vor und ist ausreichend, du beziehst dich auf ein altes Posting mit obsoleter Information. Bitte Beiträge lesen.


RE: VölljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 22-09-2014

Darf ich den gezahlten Unterhalt für das zweite minderjährige Kind vorab von meinem Netto abziehen und wäre dann folgende Rechnung richtig.

Mein Netto 2251- Unterhalt 291€- Gerichtskosten 45€ =1915
+
Exe 1560€ - 5% berufsbedingter Abzug =1482 3397€


3397€ ergibt einen Zahlbetrag für den Volljährigen von 441€

Der Einsatzbetrag wäre dann

1915€-1000€ =915€ Ich
1482€-1000€ =482€ exe zusammen 1397€

Daraus errechne ich 915/1397€x 441€= 289€ anteil zu zahlen von mir

exe 482/1397€x 441€ = 152€

Ist da so richtig

Darüber hinaus wäre noch wichtig für mich was mit der Erhöhung des Unterhalts ab Dezember für das zweite Kind ist muss ich die dann zusätzlich tragen
Danke für eure Antworten


RE: VölljährigenUnterhalt - p__ - 22-09-2014

Nein, privilegierte Volljährige sind Minderjährigen gleichgestellt, deshalb kannst du deren Unterhalt nicht vorab von deinem Netto abziehen.


RE: VölljährigenUnterhalt - Nappo - 22-09-2014

Versuch doch mal Zeit zu gewinnen. Lass doch bitte mal belegen, ob die 3 Mille aus dem Festgeld tatsächlich weg sind. Denn das muss zuerst ausgegeben werden vom Sohnemann.

Reite doch mal bißchen auf der falschen Berechnung des Anwalts rum. Hab Dir doch oben geschrieben, was da falsch ist.

Lieber Rechtsversteher,

bli bla blupp. leider falsch. alles nochmal neu. ich würd ja gerne. aber so kann ich doch nicht. senden sie doch bitte nochmal. dann prüfe ich natürlich wohlwollend.

MfG

Halt die doch mal hin. Verschaukel sie doch zurück. Mach sie mürbe. Anders gehts nicht.


RE: VölljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 23-09-2014

Bevor die Angelegenheit im Verfahrenskostenhilfe Prüfverfahren abgeschlossen ist bekommt die Gegenseite nun einen letzten Brief.

Es werden die Angaben zum EXE einkommen bezweifelt zumal sie jetzt aufeinmal doch keinen Trennungsunterhalt von ihren Jetzigen Ehemann bekommt.
Die Berechnung des RA zum Ausbildungsunterhalt ist ja natürlich auch falsch.
Und zum Vermögen meines Sohnes sind auch noch ein paar Fragen offen.

Der Antrag meines Sohnes wird natürlich als mutwillig bezeichnet und ist daher abzulehnen.

Ansonsten muss Richterlein sich nun mal äussern.
Und Mutti die ja angeblich keinen Barunterhalt leisten kann muss dann halt das Einkommen ihres Ehemanns offenlegen zwecks Ermittlung ihres zu beanspruchenden Unterhalts mal sehen ob sie dann nicht doch in den Genuss kommt etwas für ihren Sohn zu tunBig Grin

Da sich das ja doch etwas hinziehen dürfte wird sich das 12 Schuljahr wohl auch bald dem Ende nähern und danach ist er so Gott will nicht mehr privilegiert und dann geht der Spass von vorne losRolleyes


RE: VolljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 27-09-2014

Die Richterin hat nun einen Termin zur Güteverhandlung im November gesetzt scheint so als käme die auch nicht klar mit dem was der RA so schreibt .


Meiner Rechtsanwältin hat der gleiche Anwalt nun ein Schreiben zum Unterhalt für das zweite Kind geschickt. Bei meinem Netto von 2200€ und einem von ihm großzügig eingeräumten Abzug von 300€ hätte ich nach stufe 3 ab Dezember 377€ zu zahlen Huhist er nicht großzügig Big GrinSmile

Der ist echt gut. Erst vertritt er die Exe in Trennungsunterhalt und wird vom Richter aufgeklärt das das schon lange erfüllt ist gleichzeitig vetritt er nun den Volljährigen und nun auch den Jüngsten . Meine Anwältin hat nur mit dieser Sache garnichts zutunBig Grin


RE: VolljährigenUnterhalt - p__ - 27-09-2014

Er macht Geld. Wer gewinnt, ist für sein Honorar ja auch egal.


RE: VolljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 11-11-2014

(27-09-2014, 21:27)p__ schrieb: Er macht Geld. Wer gewinnt, ist für sein Honorar ja auch egal.

Hallo
heute war Termin zur Güteverhandlung Smile  Und ih habe heute einen Recht guten Tag. Es wurde festgestellt das Mutti  Barunterhaltspflichtig ist und auch Zahlungsfähig .

Dann hat die Richterin Söhnchen aufgeklärt das nixtun bedeutet das es nix gibt Smile und er erst wieder einen Anspruch ab Schulbeginn September hat, sein Anwalt wurde auch aufgeklärt wie es sich mit der Haftungsqoute verhält.

Das Endergebnis ist das ich nun 191 € zahlen darf und Mami 287 € befristet bis ende laufendem Schuljahr Juli 2015 und nur wenn er auch zur Schule geht Big Grin Tongue


RE: VolljährigenUnterhalt - p__ - 11-11-2014

Gut! Dann sind offenbar die Phantasien des gegenrischen Anwalts über das ach so geringe Einkommen der Mutter am Richter gescheitert. Wie wurden die Kosten des Rechtsstreits aufgeteilt?


RE: VolljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 12-11-2014

(11-11-2014, 22:46)p__ schrieb: Gut! Dann sind offenbar die Phantasien des gegenrischen Anwalts über das ach so geringe Einkommen der Mutter am Richter gescheitert. Wie wurden die Kosten des Rechtsstreits aufgeteilt?

Wurden gegeneinander auf gehoben, ich habe PKH ohne Raten.


RE: VolljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 10-12-2014

Kaum ist der Unterhalt für meinen Volljährigen geklärt zickt Mami wieder rum .

Sie hat mir mitgeteilt das der Unterhalt für den jüngsten am 31.12 auf ihrem Konto zu sein hat ansonsten lässt sie sofort Pfänden.
Auf meinen Einwand hin das es Rechtsprechung gibt von wegen dritter Werktag und ohne Titel keine Pfändung hat sie mir nun eine Liste geschickt bis wann das Geld auf ihrem Konto zu sein hat. Smile  z.b 2 .1.15 wegen Feiertag usw.
Ihr Anwalt hat nun von mir ne notarielle Erklärung zum Unterhalt bekommen in der steht auch zum 3 Werktag ich geh mal davon aus das solange dieser Titel nicht geändert ist sie mich mal kreuzweise kann Big Grin 

Anders sieht es wohl beim Volljährigen Sohn aus , da hat mir Mutti in gleicher Mail mit geteilt  das mein Sohn sein Geld am 15 ten auf seinem Konto haben will ansonsten gleiches Spiel mit Pfänden.

Im Vergleich zum Volljährigenunterhalt steht das ich mich verpflichte zum 15.eines jeden Monats zu zahlen bedeutet das nun das ich am 15 überweise oder das dann das Geld auf seinem Konto sein muss ? Huh


RE: VolljährigenUnterhalt - wackelpudding - 10-12-2014

Ist ´ne Bringschuld - Du mußt dafür sorgen, dass das Geld da ist, wo es sein sollte.


RE: VolljährigenUnterhalt - L3NNOX - 10-12-2014

Hat meine Ex auch mal versucht um mich zu ärgern. Hab ihr freundlich mitgeteilt: Wenn sie Geld schon am 31. auf ihrem Konto vorfinden will, muss sie wohl selbst arbeiten.
Kein Gerichtsvollzieher macht deswegen ein Fass auf.


RE: VolljährigenUnterhalt - p__ - 10-12-2014

(10-12-2014, 01:32)anor-al-mal schrieb: Im Vergleich zum Volljährigenunterhalt steht das ich mich verpflichte zum 15.eines jeden Monats zu zahlen bedeutet das nun das ich am 15 überweise oder das dann das Geld auf seinem Konto sein muss ? Huh

Mutti geht das einen feuchten Kehricht an. Der Sohn ist volljährig und hat seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Sorgerecht, Vertretungsrecht sind unwiderruflich vorbei und sie ist auch nicht der Anwalt für den Sohn.


RE: VolljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 04-09-2015

Hallo

hier gibt es auch wieder neues Big Grin  Der im Dezember ausgehandelte Vergleich hat sich ja ende Juli erledigt , bereits im Juli bekam ich Post von Jünglings Anwalt per Mail, das nun Abitur bestanden ist und beabsichtigt wird ab Oktober zu studieren und ich weiter 200 € zahlen soll.

Diese Mail hab ich natürlich nicht bekommen Angel . Im August bekam ich dann Post per einschreiben mit gleicher Forderung und Termin 30.8 zu zahlen ,darauf hab ich geantwortet das ich zur Zeit in Urlaub bin und um Fristverlängerung bitte bis zum 10.9..

Zwischen zeitlich kam auch die IMMA und ein Auskunftsersuchen vom Bafög Amt welches ich auch beantwortet habe .

Am 31.8 hat dann der Anwalt einen Erlass auf Einsweilige Anordnung gestellt  und bereits am 1.9 hat die Gerichts Direktorin eine Verfügung erlassen und Termin zum 11.9 gesetzt .

Die Einlassungsfrist und die Ladungsfrist wurden auf 3 Tage verkürzt . ( wärend die immer so schnell !!)

Der Anwalt möchte nun 349€ von mir pro Monat !

 Seine  Berechnung hat mich etwas erregt Smile 

Also Mami ist nicht Leistungsfähig  . bei Ihr hatt er ihr Einkommen genommen einen Wohnvorteil dazu genommen und dann den Hauskredit den sie zusammen mit ihrem noch Ehemann oder schon Exeheman abgezogen. Ausserdem noch verschiedene Kosten sowie einen Sockelbeitrag von 1300 € abgezogen danach war sie nicht mehr Leistungsfähig .

Bei mir 1300€  sowie den Unterhalt für 2.Kind und Kfz Versicherung das wars. Danach bin ich Leistungsfähig.

Meine Ehefrau sowie Gerichtskosten usw lies er mal aussenvor .

Das  mein Sohn im August und September keinen Job gemacht hat, wird damit begründet das es für die kurze Zeit keine Jobs gibt und er in Juni eine ambulante Pyschiatrisch Behandlung gemacht hätte , da er ja durch die Belastungen die ich ihm und seiner Mutter zufügte nötig war.

Dazu gibt es auch eine Eidesstattliche Erklärung von ihm das ihm diese Behandlung erst ermöglicht das Abitur zu machen .

Das Problem ist nur das die Prüfungen zum Abi laut Terminplan der Schule alle im Mai waren außerdem war er in der 1 und zweiten Juni woche in Urlaub .

Diese Abischüler haben im Juni und Juli garnichts mehr gemacht einzig Ihre Abi diplom haben sie anfang Juli bekommen .

Das Studium beginnt im Oktober in einem anderen Bundesland wo er bereits ein Zimmer hat . Warum er mit einer Abi note von 3.5 nicht hier studiert zumal in dem andern Bundesland Studiengebühren bezahlt werden müssen und hier nicht bleibt mir ein Rätsel. Huh

grüße


VolljährigenUnterhalt - CheGuevara - 04-09-2015

Gut möglich, dass du demnächst auch mal einen Burnout bekommst und nur noch 1300 verdienst. Eigentlich hättest damit schon länger anfangen sollen, die Papierlage vorzubereiten .

Jetzt geht es halt darum, die Zahlen passend zu machen! Anwaltskosten auf Ratenzahlung, Werbungskosten - Fortbildung, Eigenes Studium, Altersvorsorge, Unterhalt für 2. Kind ist höher, da Sonderbedarfe?

Beim Hauskredit der Ex sind nur Zinsen relevant, nicht Tilgung bzw. Nur in zulässiger Höhe von Altersvorsorge !

Mutti hat ja wohl noch Anspruch auf Trennungsunterhalt ?


RE: VolljährigenUnterhalt - anor-al-mal - 05-09-2015

Na Burnout wird mir nicht viel nutzen , ich bekomme deshalb ja nicht weniger Rente Blush  Und natürlich habe ich die Papiere beisammen, ich denke schon das ich die 480€ die der Anwalt aufmeiner seite als Einzusetzendes Einkommen stehen hat abgebaut werden können.

Gerichtskosten ;Kredite , Und Selbstbehalt für meine Frau gegen über dem nicht priviligierten Volljährigen ,aber in diesem Land weis Mann nie wie es ausgeht . Angry


VolljährigenUnterhalt - CheGuevara - 05-09-2015

Ok, so hatte ich das nicht verstanden!

Vielleicht beteiligst Du dich mit 480 Euro monatlich an einem Unternehmen, das anfänglich (natürlich) nur Verluste schreibt?

Brauchst du da Kontakte :-)