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Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - Druckversion

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Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - Absurdistan - 13-08-2014

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/armut/67992/besuchskinder_brauchen_in_hartz-iv-wohnung_nur_den_halben_platz?do=print

Es reicht für die Wahrnehmung des Umgangsrechts aus, wenn für jedes Kind der hälftige Platzbedarf berücksichtigt wird, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Freitag, 1. August 2014, veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: L 3 AS 1895/14 ER-B).

Er habe drei minderjährige Kinder, die sich regelmäßig mittwochs, jedes zweite Wochenende sowie während der Hälfte der Ferien bei ihm über Nacht aufhalten. Er bilde mit seinen Kindern eine temporäre Bedarfsgemeinschaft.

Da die Kinder sich aber nicht ständig bei ihm aufhalten, müsse für sie auch nicht der volle Wohnbedarf berücksichtigt werden.


RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - Camper1955 - 13-08-2014

(13-08-2014, 20:31)Absurdistan schrieb: Da die Kinder sich aber nicht ständig bei ihm aufhalten, müsse für sie auch nicht der volle Wohnbedarf berücksichtigt werden.

Da die Kinder sich auch nicht ständig bei der Mutter aufhalten, kann man auch da ein paar qm abzwacken.

Zwar keine 23, aber 5 oder 6 dürften es schon sein. Big Grin


RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - MitGlied - 13-08-2014

Wenn sich diese an sich schon minimale Rechtsprechung bis ins Familienrecht durchsetzen würde, dann müsste der Wohnungsanteil im Selbstbehalt längst höher als die 360€ sein.


RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - Camper1955 - 13-08-2014

(13-08-2014, 21:10)MitGlied schrieb: Wenn sich diese an sich schon minimale Rechtsprechung bis ins Familienrecht durchsetzen würde, dann müsste der Wohnungsanteil im Selbstbehalt längst höher als die 360€ sein.

Nicht wenn Du von der KM am Umgang gehindert wirst, oder ihn aus eigenem Antrieb gar nicht wahr nimmst oder wahr nehmen kannst.

Das ist ja auch der Hauptgrund, warum unterhaltsverweigernde Muttis bei Gericht so gerne gesehen werden.

Da kann man locker bei 360 € bleiben.

lg

Robert


RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - wackelpudding - 13-08-2014

Ich denke, das ist viel einfacher und Standard: Wo der Staat in eine Leistungspflicht kommt, tut er halt alles, um sie so gering wie möglich zu halten.


RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - Sixteen Tons - 14-08-2014

(13-08-2014, 23:27)wackelpudding schrieb: Ich denke, das ist viel einfacher und Standard: Wo der Staat in eine Leistungspflicht kommt, tut er halt alles, um sie so gering wie möglich zu halten.

Ja, wie ich bereits hier im Forum schrubbte, wird auch bei sozialrechtlichen Regelungen neuerdings auf das noch recht junge Urteil des BGH geschielt, bei dem der Vater das Kind in dem Wohnraum unterbringen mußte, den er sich eben noch von seinem Einkommen leisten kann. Allerdings war der Mann Polizist mit einem ganz ordentlichen Gehalt und die Mutter Lehrerin. Das waren ja keine armen Schlucker wie meiner einer, von raid gar nicht zu reden Tongue.

(13-08-2014, 22:08)raid schrieb: Wenn ersteres der Fall werden sollte, dann ist zumindest sozialrechtlich gesehen die Vater-Kind-Familie gestorben.

Vielleicht auch nicht. Es gibt da noch den einen oder anderen vielversprechenden Ansatz, das ganze doch noch
sozialrechtlich durchzubringen. Aber das erfordert wohl oder übel erst mal wieder den Rechtsweg.


RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - Pinke Ohnesorg - 14-08-2014

Tja, wenns um Köter ginge wären der Vater und die Kinder besser dran.

Ab einer Schulterhöhe von 65 cm stehen den Viechern 10 m² zu, Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHVO) :
http://www.juraforum.de/gesetze/tierschhuv/6-anforderungen-an-die-zwingerhaltung


RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - Sixteen Tons - 14-08-2014

(14-08-2014, 11:15)raid schrieb: Bei einkommensschwachen Familien bedeutete eine Trennung mit Kindern für den Vater immer schon nicht nur einen Ausstieg aus der Familie sondern auch den totalen gesellschaftlichen und finanziellen Ruin.

Das ungerechterweise die Väter vernichtet und die Mütter vergöttert werden, hast du jetzt schon gefühlt 328 mal geschrieben. Das darf auch mal
gesagt werden, aber doch nicht in jedem 2. Beitrag, oder? Leg doch mal eine neue Platte auf.


RE: Urteil: Besuchskinder brauchen in Hartz-IV-Wohnung nur den halben Platz - sorglos - 14-08-2014

(14-08-2014, 13:49)raid schrieb: ... einem Bekannten, der im Monat von 100 Euro lebt, weil er nebst Kindesunterhalt noch den Kredit für's Haus und zusätzlich den zweiten Kredit wegen der "nachehelichen Entschädigung" oder so ähnlich zurückzahlen muss.
Was heißt denn "Muss" ?? - Er will eben lieber den Kredit bedienen, also Vermögen bilden, als das aktuelle Existenzminimum fürs sich und die Kids sichern.

(14-08-2014, 13:49)raid schrieb: Wenn seine Kinder wie jetzt in den Ferien 3 Wochen bei ihm sind, muss er sich Geld zu leihen nehmen oder den Kredit erhöhen, damit er sie überhaupt versorgen kann.
Man reiche mir die Tränenvase für die Krokodilstränen.

Mit dem Thema hat diese zum gefühlt 80.sten mal erzählte Geschichte rein garnichts zu tun.