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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 14-08-2014 Der djb fordert eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nur noch ausdrücklich einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person sollen straffrei bleiben. Was bisher sexuelle Nötigung war, soll zur Vergewaltigung aufgestuft werden. Das bedeutet einen Wandel im praktizierten Strafrecht, wie er vor allem in den USA sich ebenfalls anbahnt. Es wird in Zukunft vor Gericht vor allem um dieses Einverständnis gehen. Nichts lässt sich leichter später in Abrede stellen. Den Gegenbeweis zu führen in kaum möglich, die bereits praktizierte Beweislastumkehr wird noch einseitiger zuungunsten des Beschuldigten verschoben. Man muss sich unverfroren und rotzfrech auf der absoluten Höhe seiner Macht fühlen, um nach immer mehr und immer abgedrehteren aufgeflogenen Falschbeschuldigungen mit anschliessender jahrelanger Freiheitsberaubung sich zu entblöden, die Türe zu noch mehr Missbrauch noch weiter aufzutreten. Klar, dass kein Wort vom Missbrauch in der djb-Stellungnahme auftaucht. Dessen gefordertes Rezept: Gar nicht mehr über die "Tat" reden (weil es peinlich für das angebliche Opfer sein könnte), sondern gleich verurteilen. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - tumi - 14-08-2014 Und wenn das tatsächlich kommt, dann werden noch mehr Männer den Beischlaf meiden aus Angst angezeigt zu werden. Dann werden auch weniger Kinder geboren. Dafür werden andere ins Land geholt, aus Mangel an Fachkräften. Die deutschen sind auf dem Weg auszusterben... RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - wackelpudding - 14-08-2014 Eine Einladung an rachsüchtige Verflossene... RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Sixteen Tons - 14-08-2014 Dann sollte man sich am besten zur eigenen Absicherung gleich ein paar Vordrucke fertig machen, auf denen die Beiwohnende die freiwillig vorgenommene Handlung in das Beischlafprotokoll kurz vor dem Akt gegenzeichnet. Am besten noch in Gegenwart und Unterschrift von zwei Zeugen oder einem Notar. "Hiermit erkläre ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte das..." Ich denke das bei dieser vorhergehenden Prozedur die Libido komplett flöten geht. Das ist doch wirklich abartig. Demnächst werde ich eingebuchtet, weil ich eine Tante zu lange, zu kurz,zu schräg oder im schlimmsten Fall gar nicht auf die Schulter gekuckt habe (sie musste sich dann mir genötigt in den Weg stellen, damit ich sie wahr nehme). Das brechen ja schöne Zeiten an. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - bubble - 14-08-2014 Im von P verlinkten Artikel stehen auch gleich ein paar "Anwendungsbeispiele". Zitat von dort: Zitat:Der Täter droht, aber nicht mit „gegenwärtiger“ Gefahr – z.B. ‚ich kenne deine Eltern und weiß, wo die wohnen. Du weißt, was denen blüht, wenn du jetzt nicht still hältst…‘ Auch bezüglich der Beweisführung sieht man kein Problem: Zitat:Es ist nicht zu erwarten, dass nach einer den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechenden Gesetzesänderung, also einem Anknüpfen an das fehlende Einverständnis des Opfers, die Beweisführung bei Sexualdelikten für die Praxis erleichtert oder erschwert würde. Dies zeigen die Erfahrungen, die in anderen europäischen Ländern gemacht wurden, welche konventionskonform das Vorliegen einer Sexualstraftat vom fehlenden Einverständnis des Opfers abhängig machen[15]. Das gesamte dort gezeichnete Bild empfinde ich als sehr bitter. Dort wird eine fast blühende, ausdruckstarke Sprache genutzt um sich vor Schmerz windende oder bettlägerige Frauen zu beschreiben. Das eine Frau lügen könnte, wird nichtmal in Erwägung gezogen. Zitat:Ob das Leisten von Gegenwehr und gegebenenfalls spurenlose Gewaltanwendung festzustellen sind, oder ob festzustellen ist, ob das Opfer den sexuellen Handlungen nicht zustimmte und dies für den Täter erkennbar war, sind Beweisfragen, die im Rahmen einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation mit dem über lange Jahre von der Praxis entwickelten richterlichen Handwerkzeug zu prüfen sind. Na denn Prost...! Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - CheGuevara - 14-08-2014 Wenn das so kommt, wäre das ein Anlass für einen neuen Business Case! Da könnten wir hier sicherlich selbst etwas aus die Beine Stellen. Das "schreit" geradezu nach einer App.! Mit der App. "Consensex" würde Männlein und Weiblein den bevorstehenden "Verkehr" anzeigen und nur wenn beide als faire Sexualpartner registriert sind und die Anmeldung deckungsgleich (Pairing-Code) ist, kommt die grüne Ampel. Über den Account kann dann jeder seinen "Trackrecord" einsehen. Wer hier könnte sowas programmieren? Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - JahJahChildren - 14-08-2014 Ich! Eigentlich ist diese SW schon produktiv im Einsatz. Allerdings noch arg gebranded auf einen anderen use Case. Aktuell gibt es einen SW Split und das Portal (produktiv pro Instanzen schon bis zu 20k User im Einsatz) wird gerade generisch umgestrickt. Ich behalte das auf dem Radar und komme mal auf das Thema zurück. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Nappo - 14-08-2014 Cool. Jetzt ergibt sich aus diesem Auswuchs an Irrsinn hier ein Start-Up und mindestens zwei zukünftige Euro-Millionäre ;-) Wenn du dann als Betreiber der App zukünftig die Daten von denjenigen hast, die gerade miteinander (trotzdem noch) vögeln.... Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - CheGuevara - 14-08-2014 Nee, nee, Betreiber würde eine gemeinnützige Stiftung (wie wär's mit Stiftung "familienkultur"). Hauptzweck der Stiftung ist die Aufklärung junger Menschen hinsichtlich Familienplanung und Familienrecht. ... oder so ... ;-) RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - wackelpudding - 14-08-2014 Ich habe so Zweifel, ob eine grundsätzliche Einverständniserklärung vor dem Sex ausreichend ist... Wahrscheinlich muss das ja für jede Aktivität belegbar sein und ob eine stillschweigende Duldung einem ausdrücklichen Einverständnis gleich kommt? Wenn nicht, wann vernichten dann Duldungen rückwirkend ein grundsätzliches Einverständnis? Ich kann mir vorstellen, dass, um Juristinnen befriedigen zu können, eine sehr enge Protokollierung der Aktivitäten mit nachfolgender Skalierung und Mittelwertbildung erforderlich ist, sowie die Festlegung zulässiger Abweichungen vom Mittelwert, um sowohl bei positiven als als negativen Abweichungen eine unzulässige Beeinträchtigung des freien Willens ausschliessen zu können. Ob das von ´ner App leistbar ist? Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - CheGuevara - 14-08-2014 Na klar! Zu Beginn setzen beide den Haken: konsens Und danach müssen sie sich wieder "ausloggen" mit der Bestätigung "alles Gut"! ;- RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 14-08-2014 (14-08-2014, 22:32)CheGuevara schrieb: Zu Beginn setzen beide den Haken: konsens (Schluchz) und vorher hat er mich auch noch gezwungen, dieses Quatschpapier zu unterschreiben (schluchz) was für eine fiese Gemeinheit, seine Schandtat zu bemänteln (schluchz) aber das gilt doch nicht, Herr Richter, oder? Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - CheGuevara - 14-08-2014 Liebe Frau Schluchz, hätten Sie vor dem Verkehr einfach nur die Referenznummer für die "Panikversion" gewählt, hätte die Stiftung den Specht angerufen und ins nächste Bordell geschickt! Ihnen wär nix passiert, sie hätten allenfalls Heim laufen müssen :-) ... sagt der Richter. ... ich fange aber hilfsweise noch an, Jura zu studieren um ggf. noch Notar zu werden. Nie war der Unterhaltungswert höher!!! RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - wackelpudding - 14-08-2014 Oh je, sich in einer solchen Situation auch noch mit ´ner speziellen Nummer beschäftigen zu müssen... das ist maskulistisch orientierte strukturelle Gewalt... Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - CheGuevara - 14-08-2014 ... vergesst Grundstücksübertragungen, als Notar vermiete ich Zimmer! RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Sixteen Tons - 15-08-2014 (14-08-2014, 22:07)wackelpudding schrieb: Ich habe so Zweifel, ob eine grundsätzliche Einverständniserklärung vor dem Sex ausreichend ist... Ich hatte doch nichts davon erwähnt, das sich die Zeugen und der Notar nach Abgabe der Einverständniserklärung zurückziehen, oder? Ich dachte da an die mittelalterlichen Vorbilder für Beilager und Bettleite einer Hochzeitszeremonie. Die Urkungspersonen müssen dem stattgefundenen Akt natürlich auch beiwohnen und ihn beurkunden. Vielleicht wäre auch noch das Hinzuziehen eines Psychologen und Sexualtherapeuten hilfreich, der dann etwaige Missstimmungen gleich erkennt und mit entsprechenden Regieanweisungen entgegenwirken kann. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - neuleben - 15-08-2014 Ich wechsle ja seit langem schon die Straßenseite, wenn mir in Deutschland eine Frau entgegen kommt. Zukünftig werde ich einen noch größeren Sicherheitsabstand einhalten. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Theo - 15-08-2014 (14-08-2014, 23:05)raid schrieb: Nein!, denn ich war doch am Vortag der Eheschließung noch ihr Traummann. Hat sie zumindest gesagt... Vielleicht Stockholm-Syndrom. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - wackelpudding - 15-08-2014 Der Begriff "Safer Sex" erfährt aus männlicher Sicht gerade eine bemerkenswerte inhaltliche Erweiterung... RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - p__ - 15-08-2014 Das Sexualstrafrecht ist wie das Gewaltschutzgesetz oder das Familienrecht ein trefflicher Bereich, in dem absolut neutral fomulierte Gesetze trotzdem in extremer Weise geschlechtsspezifisch angewendet werden, somit ein herrliches Feld, um Gleichheit zu singen, aber mit der grösstmöglichen Sexismus-Keule um sich zu prügeln. Warum wohl sind gerade juristische Bereiche wie Sexualstrafrecht oder Geschwaltschutz einer ständigen Verschärfung unterworfen? Ganz anders bei Körperverletzung, bei der unweglügbar Männer die Hauptopfer sind. Dort herrscht eine ganz erstaunliche juristische Sanftmut und gar kein Reformeifer. Steuerhinterzieher ins Gefängnis, Schädeleinschlager in die Bewährung. Nehmen wir das Einverständnis zum Geschlechtsverkehr: Beispielsweise eine Frau unter Drogen gibt das, aber sie geht von einer falschen Realität aus, es ist damit ungültig und kann später wieder zurückgezogen werden. Sie tut das, zeigt ihn an, Verfahren und ggf. Verurteilung des Mannes, Operstatus der Frau, Nebenklägerin, zivilrechtlicher Schadenersatz und so weiter. Der Mann Boris Becker in der Besenkammer, man hat Oralverkehr, Sperma wird ohne sein Einverständnis "auf andere Weise" weiterverwendet. Frau wird wie von geplant ohne jede Zustimmung des Mannes schwanger. Er wird ausgelacht, muss hohe Unterhaltsbeträge bezahlen. Vergewaltigung? Gröhl, lach, schmierig kicher. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - JahJahChildren - 15-08-2014 (14-08-2014, 21:08)Nappo schrieb: Cool. Jetzt ergibt sich aus diesem Auswuchs an Irrsinn hier ein Start-Up und mindestens zwei zukünftige Euro-Millionäre ;-) Fette Euro Millionäre bitte schön. Das Portal ist noch viel cooler als zuerst angenommen. Es kann auch so was wie LinkedIn oder LoveMatch. Interessenten hinterlegen ihr Profil. Ein dynamisches Attributssystem erlaubt individuelle Anpassungen. Es gibt ein MatchRanking. Kontaktaufnahme mit Approvalfunktion. Protokollierte Kommunikation. Auf den Betreiber warten auch nützliche Features. So können zum Beispiel Mustervorlagen (Einverständniserklärung) zentral hinterlegt werden. Diese Vorlagen erlauben Co-branding zu betreiben. Das heisst, dass der Einsteller von Dokumenten die Form und Inhalte rechtssicher vorgeben kann. Lädt ein Nutzer die Datei herunter (oder mailt sie raus, oder nutzt diese für Mailings and einen Pool von mehreren matching Prospects, werden Placeholder im Orginaldokument durch die Profildaten des Senders automatisch ersetzt. Zum Beispiel ein Foto, Vorlieben, etc... Auch News können erstellt und geteilt werden, diese News unterstützen ebenso das Co-branding und erlauben SocialMedia Sharing mit Tracking und LiveFeedback. D.h. ich sehe genau, welche IP wann und wo (Geotracking) diese News geteilt hat. Aus der aktuellen Dealregistration wird dann eine Date- oder Penetrationsregistration. Auch für Betreiber von Saunabetrieben oder Gruppenveranstaltung ist bereits einiges dabei. Campaigns mit MDF (MarketingDevelompmentFonds), Partnerprogramme mit Beschreibung, Benefits und Requirements. OnBoarding Prozesse mit Checklisten und ganz wichtig, Renewalprozesse für wiederkehrende Validierungen des Partnernetzwerkes. Alles wird bereits in Updatehistorien festgehalten. Ein ausgefeiltes Rechte- und Rollensystem gibt es auch. Die Lösung läuft in der Cloud oder auf Wunsch onPremise. Auch Dienstleistungen können definiert und einer gewünschen Zielgruppe (dynamische und regelbasierte Listen) angeboten werden. Eine Resourcenverwaltung sorgt dafür, dass zB limitierte Resourcen (realer 1:1 Verkehr) nicht doppelt gebucht werden können. Unlimitierte (Cyberverkehr) schon. Die Bestellung wird approved, der Empfang der Leistung bestätigt und vom Konsumenten bewertet. Ein Policy basiertes Tasksystem schickt basierend auf Regeln und Deadlines auch Erinnerungen mit Link zum Objekt raus. Eine vorhandene API erlaubt die Integration in Drittsysteme. Wenn ich es mir nochmal durch den Kopf gehen lasse, ist eigentlich alles da, um erfolgreich zu starten. Müsste nur noch jemand am CSS basteln. Mann Mann Mann, bin gerade geflashed, was nen tolles Portal ich hab bauen lassen. RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - Camper1955 - 15-08-2014 Passt auch irgendwie dazu. Landgericht Ingolstadt: Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt: 21jähriger schlief mit 13-jähriger. http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Wegen-sexuellen-Missbrauchs-verurteilt-21-Jaehriger-schlief-mit-13-Jaehriger-id31005727.html Der Geschlechtsverkehr fand einvernehmlich, wenn auch unter Alkohol- und Drogeneinfluss beiderseits statt. Der Angeklagte kannte das Alter des Mädchens nicht. Pädophile Neigungen wurden dem Angeklagten nicht unterstellt. Noch eine private Anmerkung von mir. Meine Stieftochter kam mit 13 zu uns, sie möchte die Pille. Wir haben dafür gesorgt, dass sie die Pille bekommt. Wir waren zwar nicht dabei, aber ich bin mir sicher, dass sie noch vor ihrem 14. Geburtstag "Das erste Mal" und noch einige male mehr hatte. Was würde in diesem Fall ein Gericht 12 Jahre später dazu sagen? Das Paar ist immer noch zusammen. Wir fanden sie damals schon reif genug, zu wissen was sie tut und waren froh, dass sie so offen mit uns darüber geredet hat. Zum Glück gibt es keine Richter, wo es keine Kläger gibt. lg Robert RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - tumi - 15-08-2014 (15-08-2014, 12:15)Camper1955 schrieb: Meine Stieftochter kam mit 13 zu uns, sie möchte die Pille. Wir haben dafür gesorgt, dass sie die Pille bekommt. Schutzalter in Deutschland ist 14 Jahre. Hat sich da also jemand strafbar gemacht? RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - TSV 1860 Muenchen - 15-08-2014 Die Intention seitens des djb ist ja nun vollkommen klar. Künftig soll jeder Mann von jeder Frau jederzeit wegen einer Vergewaltigung (und zwar unabhängig davon ob das nun wahr ist oder nicht) ins Gefängnis gebracht werden können. Man stelle sich diese gewaltige Machtkonzentration mal in der Beziehungpraxis vor. Schaaatz - wenn Du mir nicht sofort € 500 gibst, dann werde ich dich wegen Vergewaltigung anzeigen und ins Gefängnis bringen. Uffff, äh aber Sabine, das ist doch Quatsch! Oh, nein, MEIN lieber Mann aber nicht doch, hier steht der Gesetzestext schwarz auf weiß. Na, was sagst du? Ok,ok,ok hier die 500. Daaanke Schaaatz - und morgen sehen wir weiter. Es gäbe aber einen äußerst wirksamen Schutz gegen solch staatsfeministischer Machtübernahmebestrebungen in der Gesellschaft, wenn folgende Punkte mal in Deutschland umgesetzt werden würden: - alle Männer vereinbaren, 1 Jahr lang mit keiner Frau zu schlafen - alle Männer vereinbaren, keine Frau zu heiraten und mit keiner zusammen zu ziehen. In der Konsequenz hiesse das, ein Jahr lang werden keine Kinder geboren und ein Jahr lang müssen sich die Frauen selbst ernähren und mit sich selbst beschäftigen. So schnell könnt Ihr Alle gar nicht schauen, wie flott die Frauen und Politiker um die Ecke gekrochen kommen und fragen werden: Hey Männer was ist los, was muss passieren, damit ihr Euch wieder mit uns beschäftigt? Genau dann wäre der Zeitpunkt gekommen, umd die Familien- und Strafgesetze wieder menschenfreundlich und nicht frauenfördernd (und damit einhergehend männerfeindlich) zu verändern. So lange aber Männer nicht in der Lage sind, sich Frauen zu entsagen, mit einer Sprache zu sprechen, ihren eigenen Weg zu gehen und ihren Verstand brauchbar einzusetzen (damit meine ich die Überwindung ihrer schwanzgesteuertheit, die Frauen sehr viel Macht in diesem Lande verleiht) werden solche feministischen Umtriebe weitergehen und noch viel direkter und schlimmer werden. Leider ist das so. VG, Markus RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - JahJahChildren - 15-08-2014 (15-08-2014, 14:19)TSV 1860 Muenchen schrieb: Es gäbe aber einen äußerst wirksamen Schutz gegen solch staatsfeministischer Machtübernahmebestrebungen in der Gesellschaft, wenn folgende Punkte mal in Deutschland umgesetzt werden würden: Ein Jahr wird nicht ausreichen, um Jahrzehnte langes femifaschistisches Schalten und Walten zu heilen. Und gegen Falschbeschuldigungen hilft so was auch nicht. Da hilft nur, dass deine Holde weiss, dass alles, was sie dir andichtet, ihr auch mindestens widerfahren wird. Spätestens, wenn du wieder auf freiem Fuß bist. |