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Stiefpapa muss Strafe zahlen - Camper1955 - 15-08-2014 Er hat seinen Stiefsohn (nicht adoptiert) für zwei Monate beschäftigt. Im Zuge der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag wurde er nun wegen (verbotener) Beschäftigung eines Verwandten 1. Grades rechtskräftig verurteilt http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Gericht-reduziert-Strafe-fuer-Gueller-id31011527.html Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa? RE: Stiefpapa muss Strafe zahlen - Theo - 15-08-2014 (15-08-2014, 13:57)Camper1955 schrieb: Was nun. Sind Stiefkinder plötzlich Verwandte 1. Grades? Warum ist der leibliche Vater dann unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist und nicht der Stiefpapa? Nein, Stiefkinder sind keine Verwandten 1. Grades, aber im 1. Grad verschwägert. Und für Verschwägerte im 1. Grad gilt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ebenfalls. RE: Stiefpapa muss Strafe zahlen - Camper1955 - 15-08-2014 (15-08-2014, 15:29)Theo schrieb: Nein, Stiefkinder sind keine Verwandten 1. Grades, aber im 1. Grad verschwägert. Und für Verschwägerte im 1. Grad gilt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes ebenfalls. Danke für die Aufklärung. Dachte schon, das Strafgericht wollte die Familiengerichtsbarkeit aus den Angeln heben. |