Trennungsfaq-Forum
Pfändung R - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Pfändung R (/showthread.php?tid=9329)



Pfändung R - JonDon - 15-08-2014

In der Gehaltsabrechnung steht "Pfändung Rest" 332,47 €

Zur Damalige Zeit sind 4000 € Schulden gewesen. Diese sind damals sofort beglichen worden.

Wie bekommt man diese 332,47 € auch noch weg aus der Gehaltsabrechnung ?

Die 332,47 € sind zur damalige Zeit auch durch dritte beglichen worden.


RE: Pfändung R - Sixteen Tons - 15-08-2014

Frag doch mal deinen Arbeitgeber. Die Lohnzettel werden auch
nicht immer gerade aktuell gehalten. Ich muß bei meinem schon seit
Wochen hinterher, weil die eine uralte Adresse eingetragen haben und
sich das steuerlich bei mir, wenn auch marginal, auswirkt.


RE: Pfändung R - Nappo - 15-08-2014

Es wird gepfändet, obwohl das bezahlt ist? Anwalt benachrichtigen, weil dann die Vollstreckungsgegenklage vom Pfändenden gezahlt werden muss.

§ 767
Vollstreckungsabwehrklage

(1) Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, sind von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend zu machen.

(2) Sie sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können.

(3) Der Schuldner muss in der von ihm zu erhebenden Klage alle Einwendungen geltend machen, die er zur Zeit der Erhebung der Klage geltend zu machen imstande war.


RE: Pfändung R - JonDon - 15-08-2014

Nein! Es ist noch nie zur eine Pfändung gekommen. Der Betrag ist zur seiner Zeit beglichen worden. Stört aber auf der Gehaltsabrechnung.

Chefin sagt. Man soll ihr irgend ein schrieb geben, damit Sie es aus der Gehaltsabrechnung löschen kann.

Es ist so, das der Betrag zur seine Zeit bezahlt worden ist. Seit dem ist auch von kein Mensch mehr Post gekommen.

Da es nun aus der Gehaltsabrechnung weg soll. Wie nur das ???


RE: Pfändung R - Nappo - 15-08-2014

Kannst Du es vom Ex-Gläubiger bestätigen lassen? Formlos mit Unterschrift/Stempel. Das dürfte reichen. Die wollen sich bei der Firma nur absichern.
Das liegt daran, dass eine Firma, die Pfändungen falsch bearbeitet, indem sie z.B. unberechtigt Geld an den Arbeitnehmer auszahlt, dass einem Gläubiger ausgezahlt hätte werden müssen, dann doppelt zahlen müsste.


RE: Pfändung R - JonDon - 16-08-2014

Wie findet man raus wo der Gläubiger mitlerweile Wohnhaft ist wenn er seit Jahren verzogen ist.

Bekommt man Auskunft vom Einwohnermeldeamt wo er Wohnhaft war ?


RE: Pfändung R - Dzombo - 16-08-2014

Du musst, ähm kannst das EMA (Einwohnermeldeamt) via online anschreiben und den Namen sowie den Grund deiner Suche benennen. Und vielleicht erteilt man Dir gegen "Entgeld" Auskunft.

Ich bekam vom hier ansässigen EMA bei persönlicher Vorsprache bezüglich dem derzeitigen Aufenthaltsort meines Sohnes (Der kleine Lord) keine Auskunft. Für 5 € via online beim selben EMA nach 5 Minuten.


RE: Pfändung R - Finger - 16-08-2014

Ich wurde auch mahl wegen einer Frau Gepfändet,Es war sehr Übel.