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SIS und BZRG automatische Verlängerung? - Druckversion

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SIS und BZRG automatische Verlängerung? - vonmirgibtsnix - 07-09-2014

War schon jemand in der Lage dass eine Aufenthaltsermittlung im Bundeszentralregister ausgeschrieben war? Ich bin für 3 jahre zur Aufenthaltsmittlung im Bundeszentralregister von der Staatsanwaltschaft wegen Unterhalts Nichtzahlung ausgeschrieben. In 2 Monaten läuft dieser Eintrag aus. Wird das dann automatisch verlängert also erneute 3 Jahre?
Kennt sich hier jemand aus?


RE: SIS und BZRG automatische Verlängerung? - p__ - 07-09-2014

Auszug aus dem BZRG, Bundeszentralregistergesetz, Abschnitt "Suchvermerke"

§ 27 Speicherung

Auf Grund einer Ausschreibung zur Festnahme oder zur Feststellung des Aufenthalts einer Person wird auf Ersuchen einer Behörde ein Suchvermerk im Register gespeichert, wenn der Suchvermerk der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben oder der Durchführung von Maßnahmen der Zentralen Behörde nach § 7 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162), § 4 Abs. 3 des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes vom 17. März 2007 (BGBl. I S. 314) oder nach den §§ 16 und 17 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) dient und der Aufenthaltsort des Betroffenen zum Zeitpunkt der Anfrage unbekannt ist.

§ 28 Behandlung

(1) Enthält das Register eine Eintragung oder erhält es eine Mitteilung über den Gesuchten, so gibt die Registerbehörde der anfragenden Behörde das Datum und die Geschäftsnummer der Entscheidung sowie die mitteilende Behörde bekannt. Entsprechend ist zu verfahren, wenn ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses oder auf Auskunft aus dem Register eingeht.
(2) Liegen von verschiedenen Behörden Anfragen vor, welche dieselbe Person betreffen, so ist jeder Behörde von der Anfrage der anderen Behörde Mitteilung zu machen. Entsprechendes gilt, wenn Anfragen von derselben Behörde unter verschiedenen Geschäftsnummern vorliegen.

§ 29 Erledigung

(1) Erledigt sich eine Anfrage vor Ablauf von drei Jahren seit der Niederlegung, so ist dies der Registerbehörde mitzuteilen.
(2) Die Nachricht wird entfernt, wenn ihre Erledigung mitgeteilt wird, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit der Niederlegung.


Trotzdem darf natürlich jederzeit erneut ein anderer Suchvermerk eingetragen werden, das Register ist nach einer ausgelaufenen Eintragung keinesfalls für Suchvermerke gesperrt.