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Hortkosten nach Schule - Druckversion

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Hortkosten nach Schule - Lullaby - 19-09-2014

Hallo zusammen,

letzte Woche hat mich die Kindesmutter kontaktiert. Kind kam in die Schule. KM geht 75% arbeiten, ich zahle KU nach DDT (120%), aber keinen BU mehr seit Kind > 3.

KM hatte 2 Optionen für die Nachmittagsbetreuung nach der Schule:

- Option A: Schuleigene Betreuung, kostenlos, bis 15:00
- Option B: externer Kinderhort, 150 Euro monatlich, bis 17:00

KM hat sich für Option B entschieden und verlangt, dass ich die Kosten zusätzlich zum KU übernehme.

Ich weiss, dass es allgemein strittig ist wie es sich mit Hortkosten verhält. Hat jemand parat was der aktuelle Stand ist? Sollte das nicht mal vom BGH ausgeurteilt werden?

KM braucht längere Betreuung als bis 15:00 wegen ihrer Arbeitszeit. Sollte ich die Kostenübernahme ablehnen, kann sie dann BU fordern?

Grundsätzlich bin ich der ansicht, das es ihre Sache wie sie die Betreuung wuppt und "wer bestellt, bezahlt".

Wie soll ich mich weiter verhalten?

Danke und Grüße

Lullaby


RE: Hortkosten nach Schule - tumi - 19-09-2014

Biete ihr doch an, dass du das Kind in dieser Zeit betreust...


RE: Hortkosten nach Schule - Sixteen Tons - 19-09-2014

Vielleicht sollte man erst mal fragen, ob ihm die Arbeitszeit das auch erlaubt,
in welcher er den KU erwirtschaften muß.


RE: Hortkosten nach Schule - Camper1955 - 19-09-2014

(19-09-2014, 16:20)Lullaby schrieb: Ich weiss, dass es allgemein strittig ist wie es sich mit Hortkosten verhält. Hat jemand parat was der aktuelle Stand ist? Sollte das nicht mal vom BGH ausgeurteilt werden?


Wie soll ich mich weiter verhalten?



Lullaby

Da Du wesentlich mehr als den Mindestunterhalt bezahlst, ist der Mehrbedarf gedeckt.

Abgesehen davon gelten andere Freibeträge, was den Mehrbedarf betrifft. Das sind, soviel ich weiß 1200 € und es kann auch nicht Senkung der berufsbedingten Aufwendungen hinaus laufen, wie im Mangelfall.

Noch was möchte ich hinzu fügen. Freiwillig beteiligen darfst Du Dich natürlich immer.

Ich persönlich würde es aber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.



LG

Robert


RE: Hortkosten nach Schule - tumi - 19-09-2014

(19-09-2014, 18:28)Sixteen Tons schrieb: Vielleicht sollte man erst mal fragen, ob ihm die Arbeitszeit das auch erlaubt,
in welcher er den KU erwirtschaften muß.

Das weiß ich.
Er kann aber nach einer günstigeren Alternative schauen.


RE: Hortkosten nach Schule - wackelpudding - 19-09-2014

Aus DIJuF-Themengutachten "Mehrbedarf und Sonderbedarf beim Kindesunterhalt" vom 07.05.2012:

„Kein Mehrbedarf sind (anders als Kindertagesstättenkosten; vgl. hierzu
BGH FamRZ 2009, 962) hingegen Schulhortkosten, soweit deren Aufwen-
dung erforderlich ist, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit
zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1353; OLG Brandenburg,
Beschl. v. 18.01.2011 - 10 UF 47/10 - zitiert nach „juris"; Klinkhammer in:
Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7.
Aufl., § 2 Rn 317; NK-BGB/Kath-Zurhorst, 2. Aufl., § 1610 Rn 22).“


RE: Hortkosten nach Schule - p__ - 19-09-2014

Wenn das sogar das DIJuF sagt, Sturmtruppe und hochbezahltes Zentralkomittee der jugendamtlichen Unterhaltsmaximierer, solltest du ganz konsequent und kompromisslos eine Kostenbeteiligung von 0,00 EUR anbieten, auch vor Gericht. Kein Vergleich, kein Entgegenkommen.


RE: Hortkosten nach Schule - beppo - 22-09-2014

Der BGH hat den Mehrbedarf des Kindes mit dem Wert der pädagogischen Betreuung begründet.
Dieser Bedarf wird bei älteren Kindern aber durch die Schule gedeckt.
Ein Hort ist daher nicht mehr erforderlich.
Wenn dieser benötigt wird, um die Arbeitsfähigkeit des Elters zu ermöglichen, so handelt es sich um Bedarf des Elters und nicht des Kindes.


RE: Hortkosten nach Schule - Lullaby - 22-09-2014

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten.

(19-09-2014, 16:25)tumi schrieb: Biete ihr doch an, dass du das Kind in dieser Zeit betreust...

Mir wurde meine Rolle durch eine Richterin "im Namen des Volkes" gesagt. KM, das JA und der Souverän, das Volk, möchten alle nicht, dass ich annährend gleich betreue. Von daher verfolge ich das nicht weiter.

Die Argumentation vom DIJuF ist eindeutig. Es ist alles kein Bedarf des Kindes mehr.

Kann die Alte dann hergehen und nach knapp 4 Jahren wieder BU verlangen, weil sie nicht Vollzeit arbeiten kann, wenn das Kind in den kostenlosen Hort geht? Wie schätzt ihr das ein?

Danke und Grüße

Lullaby


RE: Hortkosten nach Schule - wackelpudding - 22-09-2014

Eher nicht:

http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/bundesgerichtshof-bestaetigt-grundsaetzlich-verpflichtung-zur-ganztagstaetigkeit-fuer-den-geschiedenen-elternteil-der-ein-mindestens-drei-jahre-altes-kind-betreut-03-08-2011.1629/