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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Druckversion

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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

Hallo,
die Suchfunktion hat zu dem Thema nichts passendes ausgegeben.
Daher wende ich mich an die Community mit einer vermutlich ungewöhnlichen Fragestellung.

Meine zE (zukünftige Ex) hat sich Ende 2013 in einen anderen Mann verliebt, Ehebruch begangen und wollte darauf hin die Trennung und schnellstmöglichen Scheidung von mir.
Dummerweise wollte der andere Typ nichts von Ihr.
Kurz darauf wurde Sie psychisch krank, war in April/Mai 2 x per Zwangseinweisung in der Psychiatrie.
Sie hat hier im Haus (Genossenschaftswohnung, ich bin allein Nutzungsberechtigt)
eine Sachbeschädigung begangen, weil Sie hier im Wahn randaliert hat.
Nach dem zweiten Klinikaufenthalt hat Sie ca. 8 Wochen lang die richtigen Medikamente eingenommen und diese dann eigenmächtig abgesetzt.
Das ist wohl eher ein Problem nach 1597 BGB für die Unterhaltsberechnung.

Fakt ist, das das AG hier seit 19.03 nicht über eine rechtliche Betreuung für Sie entschieden hat, obwohl diverse Polizeiberichte, ärztliche Gutachten und Klinikberichte dort vorliegen.
Am 29.10 ist jetzt der nächste Anhörungstermin hier bei uns zu Hause wegen der Betreuung.

Ich kann hier seit Monaten nicht mehr schlafen weil Sie mich ständig mitten in der Nacht mehrfach aus dem Bett holt mit kruden und verwirrten Begründungen.
Ich bin mit meiner psychischen Belastbarkeit wirklich am Ende und will schlicht meine Ruhe.
Falls der Richter die Betreuung nicht umgehend veranlasst, wie werde ich Sie aus meiner Wohnung los???
Huh


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - netlover - 11-10-2014

folgende problemstellung:

1. ihr seid im trennungsjahr???
2. wohnt ihr in der wohnung räumlich getrennt?
3. ihr seid noch verheiratet und für euch ggseitig verpflichtet

ziehe in ein andres zimmer um und mach es von innen abschließbar!

falls sie wieder nachts randaliert - rufe die polizei- die kümmert sich dann endgültig darum. du mußt wieder zu deinem schlaf kommen!

den anhörungstermin mußt du schon noch abwarten!

problem wäre noch, wieviel eigentum sie an der genossenschaftswohnung auf grund der ehedauer erworben hat...

jetzt brauchst viel kraft!

bb
netlover


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

1. wenn es nach Ihr ginge wäre das Trennungsjahr bereits seit Januar um.
2. wir wohnen hier räumlich getrennt
3. ich habe die Aufgabe als Betreuer abgelehnt, da ich einen Interessenskonflikt hätte.

Da Sie aufgrund Ihrer Erkrankung seit längerer Zeit nicht mehr in der Lage ist einfachste Tätigkeiten wie Einkaufen, essen machen oder waschen nicht auf die Reihe bekommt erledige ich das logischerweise.
Damit ist die Trennung innerhalb der Wohnung hinfällig.

Die Polizei war vor 3 Tagen zuletzt hier weil sich die Nachbarn über den Lärm beschwert haben wenn Sie nachts auf dem Dachboden herumlatscht.
Die interessiert das nicht mehr.
Der letzte Kommentar war nur, das ich den psychiatrischen Notdienst rufen soll, das wäre keinen Anruf bei der Polizei wert.
Eigentum an der Wohnung hat Sie nicht erworben, Sie ist auch nicht im Genossenschaftsregister als Mitglied eingetragen.

Die gegenseitige Verpflichtung hat sie auch vor der Erkrankung sträflich ignoriert.
In den letzten 5 Jahren hat Sie mehrfach Ihre Jobs nach kürzester Zeit hingeschmissen weil ich schließlich genug verdiene.
Das ist aber eine Frage in der Unterhaltsberechnung, da Sie ihre Bedürftigkeit vorsätzlich herbei geführt hat.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - suppenkasper - 11-10-2014

Moin
Läuft jetzt die Scheidung?
Ich glaube nicht, dass du deine kranke Ehefrau aus der Wohnung bekommen wirst, wenn nicht echt Holland in Not ist - und das wirst du beweisen müssen.

Ich würde dem Gericht Druck machen und angeben, dass du selbst bzw. Dritte (Nachbarn etc./ am besten wären natürlich Zeugenaussagen in diese Richtung) in der Wohnung/im Haus nicht mehr sicher seid.

Andeuten würde ich auch, dass du so am Ende bist, dass du ihre Sicherheit nicht mehr gewährleisten kannst - dann muss gehandelt werden.
Das würde ich allerdings nur mündlich machen.

Wieso ziehst du nicht vorübergehend aus? Vielleicht wäre das das einfachste. Wenn sie so drauf ist, wie du beschreibst, dann wird sie in kürzester Zeit dort von selbst herausgeholt, falls sie nicht davor das Haus in die Luft sprengt. Du wärst dann immerhin nicht dort...

Ich glaube auch kaum, dass eine echte psychiatrische Erkrankung mit "Vorsatz" begangen werden kann - mach dir da nichts vor in Punkto späterem Unterhalt. Aber das kommt später, ich würde mich erst mal selbst in Sicherheit vor dieser Person bringen.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

Die Scheidung ist noch nicht eingereicht, leider.

Ich kann auch nicht vorübergehend ausziehen.
Wenn ich nicht einkaufen gehe, dann hungert die einfach.
Zu Ihrem Glück füllt sich der Kühlschrank auf wundersame Weise ständig selber.
Außerdem kenne ich niemanden wo ich mal eben mit meiner Katze für einige Wochen einziehen kann.
Alle Freunde haben selber Katzen, das läuft nicht.
Außerdem hat meine Katze Diabetes und bekommt 2 x täglich Insulin gespritzt.
Es wäre unverantwortlich das Tier alleine bei Ihr zu lassen.

Wenn ich Ihr Hausverbot erteile (Immerhin ist Sie rein rechtlich nicht unter Betreuung und daher voll für sich allein verantwortlich)
dreht mir das Gesundheitsamt daraus einen Strick, da die wissen das Sie auf sich allein gestellt hilflos ist.
Das Gesundheitsamt hat auch den Antrag auf Betreuung beim Gericht gestellt.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Zala - 11-10-2014

(11-10-2014, 16:00)Morel12 schrieb: Ich kann auch nicht vorübergehend ausziehen.
Wenn ich nicht einkaufen gehe, dann hungert die einfach.

Ich sehe für Dich da keine Rosigen Zeiten zukommen. Ist sie wirklich Krank oder nur verdammt schlau? Sie weiß das sie misst gemacht hat. Ich würde sagen sie versucht ihre Haut zu retten. Das irgendein Richter sie einer Betreuung unterstellt die ja irgendjemand bezahlen muss sehe ich auch nicht.
Die Scheidung ist auch noch nicht eingereicht also bist Du ihr Mann und verantwortlich. Jeder Richter wird sagen Du bist ihr Mann und kannst die Betreuung ohne zusätzliche Qualifikation übernehmen.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

Na ja, die Halluzinationen und Wahnvorstellungen sind ja unbestreitbar.
Die Krankheit ist unstrittig.
Es gibt mittlerweile 2 Psychiatrische Gutachten, mehrere Schreiben vom Gesundheitsamt an das Gericht.
Die Diagnose der Klinik ist ebenfalls eindeutig.
Wenn Sie sich nur doof stellt macht Sie das wirklich schlecht.
Ich zahle ja schon länger Trennungsunterhalt nach einer vernünftigen Berechnung.
Damit hätte Sie sich alleine Krankenversichern müssen was Sie nicht getan hat.
Falls Die Krankenkasse das heraus bekommt, stellen die Ihr erst mal 6-8 RTW Einsätze und den Klinikaufenthalt von 7 Wochen in Rechnung.
Aber zum Glück habe ich keine Ahnung davon und erzähle es der Kasse auch nicht.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Zala - 11-10-2014

(11-10-2014, 17:01)Morel12 schrieb: Wenn Sie sich nur doof stellt macht Sie das wirklich schlecht.

Smile das glaub ich ohne Übung kein Meister

Du befindest Dich in einer festgefahrenen Situation. Will sie die Scheidung noch oder willst nur Du die Scheidung?


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

Sie will die Scheidung auch, das spielt aber keine Rolle.
Nach §1353 BGB ist es ausreichend wenn einer der Ehepartner auf der Trennung und Scheidung besteht.
Ihr fehlt natürlich jede Krankheitseinsicht, das liegt in der Natur der Krankheit.
Psychosen führen zu einer verschobenen Wahrnehmung der Realität, wobei die eigene Wahrnehmung als real und richtig empfunden wird.
Da das körperlich nicht wehtut, merken die Betroffenen nicht das sie sich Ihr eigenes Leben und das der Angehörigen zur Hölle machen.
@suppenkasper:
Wer redet von vorsätzlicher Erkrankung?
Sie hätte zum Gesamteinkommen der Ehegemeinschaft beitragen müssen.
Kürzungsgrund nach 1579 BGB Satz 6.
Das hat Sie bereits mehrere Jahre vor der Erkrankung ignoriert und nur darum geht es in diesem Punkt.
Allerdings hat Sie die Diagnosen der Klinik und weiterer 2 Fachärzte welche Sie ignoriert.
Darin liegt ein Grund zur Unterhaltskürzung vor nach 1579 BGB Satz 8.
(Sie versucht nicht Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, gängige Rechtsprechung des BGH)
Außerdem gibt es mehrere Zeugen welche bestätigen das der Scheidungswunsch von Ihr ausgeht.
Daher hätte Sie sich spätestens im Januar arbeitssuchend melden müssen, das hat Sie auch nicht getan.
Also für die Unterhaltsberechnung habe ich ganz gute Chancen mit einen blauen Auge davon zu kommen.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - netlover - 11-10-2014

@morel: dann entsorge zu erst die katze!

dann schaffe für 3-4 monate eine absolute räumliche distanz. suche dir ein kleines appartment, nimm deine sachen mit, wenn du selbständig bist, lass eine weiterleitung einrichten oder aufs händy!

wenn sie sich nicht selbst versorgen kann und du weist, daß in der wohnung der blanke wahnsinn herrscht - kleiner tipp an die mobile psychiartrie und weg ist sie!

das mußt du aber jetzt dann durchziehen! du hast zuviel mentale bremsklötze momentan!

bb
netlover


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

Du hast sicherlich kein Haustier.
Wenn Du der Meinung bist das ich hier mal eben wegziehen soll hast Du bestimmt den Lottogewinn dafür.
Nach Abzug von Ehegattenunterhalt bleiben mir derzeit 420 Euro pro Monat zum leben.
Ich habe den Mietvertrag alleine unterschrieben (zum Glück) die 800 Euro bucht die Genossenschaft bei mir ab.
Super Tipp mit den finanziellen Voraussetzungen.
Oder bezahlst Du meine zweite Miete?
Ich habe keine mentalen Bremsklötze sondern zu viele juristische/fiskalische Hürden im Weg.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - suppenkasper - 11-10-2014

Mich dünkt, du hast noch einen weiten Weg vor dir.

Das hier ist kein Haustierforum, ich fürchte, wir können dir hier nicht weiterhelfen...

ich bin weg.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Skipper - 11-10-2014

Moin Morel,

ich kann mir gut vorstellen, was da bei Dir abgeht, habe viele Jahre im Akut-Bereich gearbeitet. Deine Situation verlangt Angehörigen wirklich alle Kraft ab und sie müssen selbst sehen, daß sie nicht auffällig werden.

Es kann Dir keiner übel nehmen, zunächst an Dich zu denken, denn einer muß schließlich stabil bleiben.

Vielleicht habe ich es überlesen:
Hilf IHR doch dabei, in einer eigenen Wohnung wieder zur Ruhe zu kommen.

Eine andere Möglichkeit sehe ich darin, ihr einen Platz im betreuten Wohnen zu suchen.

Hast Du, habt Ihr, hat der soziale Dienst schon mal in diese Richtung gedacht?

S.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

Hallo Skipper,
Ich, der Sozialdienst, das Gesundheitsamt und der Psychiatrische Notdienst wollen alle das Sie in eine betreute Wohneinrichtung kommt.
In einer eigenen Wohnung kommt Die momentan nicht klar.
Im Normalfall bei solchen Umständen dauert die Einrichtung einer Betreuung durch einen Profi 4-6 Wochen.
Erst recht, wenn der Gutachter welcher zur Betreuung Stellung nehmen soll die sofortige Zwangseinweisung veranlasst.
Niemand bei den zuständigen Behörden kann verstehen warum das Verfahren jetzt in den achten Monat geht.
Vor einer eigenen Wohnung steht die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Dann könnte Sie sich um einen Job und eine Wohnung bemühen.
Der Psychiatrische Notdienst war diese Woche zuletzt hier, hat aber keine Zwangseinweisung vorgenommen.
Die beiden hatten schlicht Angst das Ihre Entscheidung am nächsten Tag von einem Richter aufgehoben wird und Sie dann Ärger bekommen.
Den Ernst der Lage haben die beiden sehr wohl erkannt.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Zala - 11-10-2014

Wenn ich das richtig sehe möchtest Du Deine noch Ehefrau los werden aber die Wohnung auf jeden fall behalten. Die Wohnung scheint Dir wohl sehr wichtig zu sein.
So wird es wohl nicht funktionieren. Denke über ein kompletten Neuanfang nach. Die 800.00 Euro Miete können auch bei Deiner Frau abgebucht werden wenn sie nicht ausziehen will.
Natürlich reicht einer der beiden Ehepartnern aus für die Scheidung aber auch das geht nicht von Heute auf Morgen. Selbst bei einer Räumlichen Trennung kann sich das über Jahre hinaus ziehen. Und es wird Dich noch sehr viel Geld kosten das Du wie Du selber schreibst auch nicht hast.


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - p__ - 11-10-2014

Warum hast du die Scheidung noch nicht eingereicht?


Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - CheGuevara - 11-10-2014

Lieber Morel12,

zunächst darf ich dich beglückwünschen, dass Du so frühzeitig dieses Forum gefunden hast ... (Als ich es gefunden hatte war ich da schon ein Dreiviertel Jahr im Trennungsstress)!

Dein Problem lässt sich wie folgt umschreiben?

1. Du möchtest deine Noch-Frau aus der Wohnung haben.

2. Du möchtest nach der Scheidung wieder neu durch starten, wenn möglich ohne Unterhalt.

3. Du möchtest die Wohnung und die Katze behalten.

Richtig?

Wie soll ich sagen, ... du musst jetzt stark sein und wenn Du geschickt bist, wirst du vielleicht in zwei Jahren soweit sein, ein neues Leben zu beginnen!

Ich muss dir mal die Realität schildern:

Zu 1: Frau wird als schätzenswertes Individuum gesehen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Di sie los wirst; entweder du provozierst sie so lange, dass sie gewalttätig wird, dann ist es ein Fall von 1361b BGB. Als Mann hast du damit ein Nachweisproblem (Gewalt).
Die Alternative ist; du lässt sie ohne Hilfe allein und wartest, dass sie verhungert!
(Ich persönlich würde Alternative 2 bevorzugen!)

Zu 2: gehe mal davon aus, dass die Ex (normalerweise schreibe an dieser Stelle Alte, will dich aber nicht unnötig schockieren) bis zum Ende ihrer Tage von Dir Unterhalt bekommt - Willkommen im Club. Das nennt sich dann 1572 BGB (Unterhalt wegen Krankheit). Damit gibst du dein Einkommen bis ggf 1100 EUR ab und dir wird ggf. noch ein Wohnwert für die Wohnung drauf gerechnet. Keine schönen Perspektiven aber sehr wahrscheinlich.

Zu 3. Ob Du die Wohnung mit 1100 EUR (hängt vom Verdienst ab) halten kannst, ist sehr fraglich.
Die Katze wird dir vermutlich bleiben, aber ob Du dir die auf Dauer leisten kannst - fraglich.

Was tun?

- Sehe zu, dass du echte Unterstützung bekommst. Lass dir von Skipper, Timo oder Raid prüfen, ob Du ein Fall fürs Aufstocken bist!
- gehe zum Anwalt - gebe mal eine grobe Richtung an, in welcher Ecke der Republik du lebst, dann bekommst du hier Empfehlungen
- überlege, ob es sich nicht ggf. lohnt, mit der Arbeit aufzuhören oder ggf. kürzer zu treten!

Du musst jetzt sehr stark sein und brauchst viel Kraft. Achte auf deine Gesundheit und KEIN Alkohol!

Es wird nicht einfach für Dich, hier bist Du aber richtig!

VG

Che


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

An der Wohnung hänge ich nicht unbedingt.
Allerdings müsste die Genossenschaft den Nutzungsvertrag an meine Frau übertragen.
Da Sie ein Einkommen von genau NULL Euro hat wüsste ich nicht warum die dem zustimmen sollten.
Der Hartz 4 Satz reicht ja nicht mal in Summe für die Miete hier.
Ich hatte ein Insolvenzverfahren bis 2012, der Eintrag das ich keine Schulden mehr habe, steht noch bis 31.12.2015 in meiner Schufa Auskunft.
Gemäß Basel 3 Richtlinien bekomme ich damit bei keiner Bank einen Dispo, geschweige denn eine Avalbürgschaft für eine weitere Mietkaution.
Jedenfalls nicht in Germanistan.
Ich habe eine Kreditkarte von einer Bank in Luxemburg mit 2000 Euro Limit, bei denen bin ich ein guter Kunde der jeden Monat pünktlich zahlt.
Wer sich im Genossenschaftsrecht auskennt weiß auch das die Anteile nach Kündigung erst nach der Vollversammlung im Folgejahr ausgezahlt werden.
Stand heute wäre das im Juli 2015.
Dank des Ehegattenunterhaltes kann ich auch keine nennenswerten Beträge zurücklegen.
Also gestaltet sich ein Umzug für mich momentan als nicht finanzierbar.
Warum sollte ich auch freiwillig aus meiner Wohnung gehen?
Ich wohne in einen Neubau aus 2012 mit weniger als 1700 Kw Heizungsverbrauch im Jahr und 20 Minuten Arbeitsweg mit dem Fahrrad oder im Winter 15 Minuten mit dem Bus.
Um Meine eigene Frage zu beantworten:
Die Räumungsklage ist problemlos möglich und kostet ca. 200 Euro Gerichtsgebühren.
50 Gerichtsurteile später hab ich etwas passendes gefunden.
Mal sehen was der Richter am 29. davon hält, wenn er für eine psychisch kranke obdachlose Ende November verantwortlich ist.
Das meine Unterhaltspflicht für eine lange Zeit bestehen wird ist keine Frage, aber das ist akzeptabel.


Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - CheGuevara - 11-10-2014

Träum weiter! Im Familienrecht ist 1361ff BGB anzuwenden, da gilt kein normales Mietrecht!


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

@
CheGuevara:
Wie hätte ich die Scheidung einreichen sollen wenn ich nicht mal das getrennt leben nachweisen kann?
Wenn ich bei einer Behörde meine Gehaltsnachweise abgebe und nach Aufstockung frage, habe ich großen Glück wenn jemand die Tür öffnet bevor die mich rauswerfen.
Zu Alternative 2: Die hat spürbares Übergewicht, das mit dem verhungern kann echt dauern....
Zu 1100 Euro: als Arbeitnehmer kann man in jedem Fall 5% vom netto als Werbungskosten abziehen bevor das Gehalt angerechnet wird.
Und der Selbstbehalt geht auch mit dem realen Netto hoch.
Zu 1572 BGB: Greift nur wenn Sie die notwendige Heilbehandlung nicht verweigert, ansonsten wird nach 1579 BGB sogar gekürzt.
Zum Alkohol: Bei mir erreicht sogar ne Flasche Bier Ihr MHD bevor ich es trinke, so was hab ich nicht mal im Haus.

Und lies den 1361 BGB doch mal ganz, hier wird explizit auf 1579 BGB verwiesen.
Und beides hat mit Mietrecht rein gar nichts zu tun.
Arbeit kündigen oder Gehalt anderweitig reduzieren ist laut Unterhaltsrecht strafbar mein Bester.
Was soll das denn für ein Tipp sein?
Man darf nicht mal in eine ungünstigere Steuerklasse wechseln wenn dadurch das Nettoeinkommen und damit der leistbare Unterhalt sinkt.
Im übrigen hat Sie bis kurz nach der Hochzeit gearbeitet, also kann Ihr auch ein fiktives Einkommen angerechnet werden da Sie über Jahre gegen Ihre Arbeitspflicht verstoßen hat.


Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - CheGuevara - 11-10-2014

Dein Humor gefällt mir!

Vielleicht gibt es für sie ja nen Gasherd. Stell ihr ne Palette Ravioli hin, die sie warm machen kann.

Glaubst Du, mit 1100 EUR plus Minus kommst du klar?

... Und dann noch die nächsten Paragraphen, da biste voll dabei

Wenn du mal geschieden bist, dann gebet noch 1568a ...


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - netlover - 11-10-2014

nochmal morell:

du mußt gegenterror machen! fertig! lass ihr keine ruhige minute mehr!

bb
netlover


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

Die mag leider keine Ravioli, das fällt leider aus.
1568a BGB ist mir völlig Wumpe, nochmal für Alle:
Ich bin hier alleiniger Mieter und gemäß Genossenschaftsrecht Miteigentümer, die darf sich hier nur deshalb aufhalten weil wir verheiratet sind!
Ich brauche auch keine Wohnungszuweisung vom Gericht, da keine Kinder da sind spielt der ganze Schmonz keine Rolle.
Außerdem ist die Bude zu groß und zu teuer, wenn Sie mit der Ansage die Wohnung haben zu wollen zur Arge latscht lachen die sich schlapp.

Die Frau mit Gegenterror fertigmachen geht leider auch nicht.
Die ist so in Ihrer Phantasiewelt gefangen das Du mit der keine 2 Sätze reden kannst.
Egal wie ich die beleidige, das kriegt Die gar nicht mehr mit!
Und ne ruhige Minute hat Sie eh nicht, ich schätze die hat seit 3 Tagen nicht mehr geschlafen.
Deshalb schafft sie es ja auch mich zu unmöglichen Zeiten aufzuwecken, die schläft nicht mehr.
Hier auf der Hauptstrasse kommt alle 10 Minuten der Metrobus vorbei und fährt ziemlich schnell.....


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Kurwa - 11-10-2014

Warum tauschst du nicht das Schloss von der Wohnungstür aus, wenn sie das nächste Mal für eine Zeit abwesend ist? Sie hat für die Wohnung keinen besonderen rechtlichen Schutz, ergo ist sie nur geduldet-ein Gericht würde sich auch schwer tun, sie rauszuschmeißen. Also liegt es als "Lückenbüßer" bei dir, das Problem zu lösen. Um die endgültige räumliche Trennung herbeizuführen darfst du dich nicht mehr um sie kümmern, tust du es doch, wird dich das endlos begleiten. Der Staat wird erst aktiv, wenn es nicht mehr anders geht


RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - Morel12 - 11-10-2014

Hab mich in der Richtung beim Betreuungsamt kundig gemacht.
Ich darf Sie, da die davon wissen, nicht einfach der Wohnung verweisen.
Das geht erst wenn Sie unter rechtlicher Betreuung steht.
Ab dem Moment liegt es in der Verantwortung des Betreuers ihre Obdachlosigkeit zu verhindern.