§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung (/showthread.php?tid=9616) |
§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - MilanK - 31-10-2014 Ich bin aktuell hin- und her gerissen, stellenweise verzweifelt, da sich meine Befürchtungen bewahrheiten. Vor einem Jahr kam es mit einer langjährigen Freundin zu einer „romantischen“ Nacht, Gefühle folgten beidseitig. Die Dame befand sich zu dieser Zeit in einer langen Partnerschaft, wohnten zusammen, haben ein 5 jähriges Kind. Als der damalige Partner/Kindsvater von den Umständen erfuhr, warf er seine Freundin gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung. Sie kam dann bei verschiedenen Freundinnen mit ihrem Kind unter, zum Schluss bei der eigenen Familie – es entwickelte sich eine Beziehung zwischen uns – ich Idiot. Ein Streit um die gemeinsame Tochter der beiden begann – es stellte sich heraus, dass der Kindsvater kein Sorgerecht hatte, beide haben damals verpeilt die Vaterschaft einzutragen. So zogen Mutter und Kind wegen der Obdachlosigkeit bei mir ein. Sie suchte zwar während ihrer Obdachlosigkeit nach einer Wohnung – war jedoch vollkommen überfordert – zu diesem Zeitpunkt hatte ich ihr Verhalten und Unvermögen noch nicht als krankhaft verstanden. Es kam zwischen den beiden Eltern zu einem Sorgerechtstreit – die Kindsmutter wollte sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht einlassen – Gespräche beim Jugendamt brachten nichts. Es kam zum Verfahren, der Vater gewann zu Recht. Meiner Meinung nach sollte er immer das Sorgerecht erhalten. Dies teilte ich auch bei einem Gespräch im Jugendamt mit – der Kindsvater wusste nie und weiß nicht von meiner damaligen Haltung – für ihn werde ich immer noch der Schuldige sein. Es kam zu eindeutigen Bedrohungen mir gegenüber. Seine damalige Ex wollte sich schon jahrelang trennen – wird er auch nicht wissen. Ich kannte sie immer als „verpeilt“, dass eine Persönlichkeitsstörung vorlag, wurde mir nur nach und nach immer bewusster – der nun auch diagnostizierte Umstand wurde von mir über einen langen Zeitraum verdrängt. Die Schilderung der Symptome erspare ich allen im Einzelnen lieber, im groben: das Borderlineprogramm. Die Beziehung wurde von mir aufrecht erhalten, da wir uns schon lange kannten, ja Idiot. Nach kurzer Zeit des Zusammenlebens wurde sie schwanger… Nein, bestimmt nicht geplant, wenigstens nicht meinerseits. Wir zogen dann in ein Haus – das Zusammenleben stellte sich durch die völlige Lebens- und Beziehungsunfähigkeit als extrem belastend heraus. Bemühungen und Gespräche brachten absolut nichts, außer dem auch bei mir beginnenden „Wahnsinn“ und Überforderung. Dass ich auch finanziell ausgenutzt und betrogen wurde, sei nur am Rande erwähnt – betrachte ich als Lehrgeld. Vor ca drei Monaten endete die Beziehung im beidseitigen Einverständnis, wobei auch ich sie vor die Türe setzte (gewaltfrei) – sie zog schwanger und mit ihrem Kind zuerst zu einer Freundin und dann wieder bei dem Kindsvater ein – die Beziehung zwischen den Beiden begann wieder. Dass sie auf Grund ihrer persönlichen Situation keine andere Wahl hatte, spielt für mich keine Rolle, soll ihre Entscheidung jedoch auch nicht entschuldigen. Ehrlich gesagt war ich beruhigt, da sie auf Grund ihrer Erkrankung nicht oder nur sehr schwer hätte alleine leben können, dies wäre für unserem und auch „meinem“ Kind kaum möglich gewesen. Nun zu meiner Frage bzw Problemlage: Ich habe gerade erfahren, dass die Beiden (unglaublich kurzfristig, gleichfalls hektisch) zwei Wochen vor der Auszählung unseres Kindes geheiratet haben. – das Ziel dieser Aktion ist mir durchaus bewusst: §1592BGB Ein Kontakt besteht nicht – das Kind sollte in den nächsten Tagen kommen. Die standesamtliche Hochzeit ist demnach erst vor kurzem geschlossen worden. Mir wurde von ihr oft zugesichert, dass ich unser Kind immer sehen kann – wir gemeinsame Entscheidungen treffen. Für mich bedeutet Vater zu sein, eben auch Handlungsfähig zu sein, gemeinsame Entscheidungen treffen zu können – als passiver „Zaungast“ eigne ich mich, auf Grund meiner Persönlichkeit und Wunsches des Vater sein, nicht. Ich wollte und will das Sorgerecht und materiell für mein Kind einstehen. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich überhaupt Anfechtungsberechtigt in Bezug auf die Vaterschaft bin. §1600BGB (1) 2. = soweit ok Ich frage mich nur, ob ich durch die folgenden Absätze (2) und (4) im 1600er gehindert werde. Der dort genannte „Vater“ ist nun mal mit der Kindsmutter verheiratet, durch die Heirat hat er ja auch die zukünftige „tatsächliche Verantwortung“ symbolisiert – doch lässt mich die Regelannahme noch hoffen? Eine Regel ist das strategische Verhalten der „Eheleute“ nun wohl nicht. Von einem Heiratswunsch war in der vorherigen Beziehung nie die Rede, eher von Trennung. Kann von einer sozial-familiären Beziehung nach ein paar Wochen oder Tagen bis zur Klageerhebung ausgegangen werden? Wie wird ein Richter, die perfide Strategie zur kurz vor knapp Hochzeit werten? Wie schätzt ihr meine Chancen ein? Habt ihr Erfahrungen in speziell dieser schrägen Situation? Das ich als Störfaktor der Eheleute gesehen werde, ist mir klar. Doch nicht mein Ziel. Ich stehe auch vor meiner persönlichen Alternative „komplett loszulassen“, eben um Frieden für alle zu wahren – doch wüsste ich nicht, wie ich in den Spiegel schauen könnte, ohne meine Optionen genutzt, oder zumindest gekannt, zu haben. Es wird mir das Herz brechen. Ich würde mich über rechtliche Unterstützung freuen! RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - p__ - 31-10-2014 Wenn du die rechtliche Vaterschaft willst, musst du die Mutter sofort nach der Geburt ansprechen und erst ohne Gericht eine Kärung versuchen. Du kannst sie ja damit locken, dass sie damit auch Unterhalt erhält, wenn der Putativvater die Vaterschaft anfechtet und du sie unterzeichnest. Eine Anerkennung kannst du jetzt schon unterzeichnen, sie ist nur noch nicht wirksam. Ansonsten bleibt nur §1600 BGB Abs. 2, wie du schon richtig erkannt hast. Die Chancen? Jedenfalls so hoch, dass du es einfach mal probieren kannst. Allerdings: Eine (vielleicht) Borderline-Mutter, ein Ehemann der auch nicht ganz knusper wirkt - ich würde komplett loslassen. Du ersparst dir extrem viel Probleme. RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - L3NNOX - 31-10-2014 (31-10-2014, 17:09)MilanK schrieb: Ich stehe auch vor meiner persönlichen Alternative „komplett loszulassen“, eben um Frieden für alle zu wahren – doch wüsste ich nicht, wie ich in den Spiegel schauen könnte, ohne meine Optionen genutzt, oder zumindest gekannt, zu haben. Es wird mir das Herz brechen. Deine Ex hat Borderline, ihr seid getrennt und sie hat einen Partner? Meine ganz persönliche Meinung: Es ehrt dich, aktiv Vater sein zu wollen. Aber bei dieser Konstellation (Borderline, getrennt, neuer Partner, du bist nicht der rechtliche Vater) würde ich auf die Knie fallen um Gott zu danken! Wenn du es versuchen würdest, würde sie dir nicht nur Steine in den Weg legen, sondern vermutlich auch damit auf dich werfen. Ist erstmal der Neue der rechtliche Vater (wie doof ist der eigentlich?), hast du quasi keine Chance das als "Aussenstehender" anzufechten. Andererseits sparst du dir etwa 100 000 € Unterhalt und mit einer Borderlinerin JEDE MENGE ÄRGER! Lies dich hier im Forum ein was dir alles passieren könnte (finanzielle Erpressung, Kindesentzug usw) und dann überlegs dir nochmal. RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - Zuschauer - 31-10-2014 @MilanK Vorab, ich bin in der gleichen Situation wie du. Vergiss ab sofort ALLES, was dir die KM einflötet. Die beiden Eheleute wollen nur eines, ihre Ruhe. DU bist ab sofort ein Störfaktor den es gilt, zu eliminieren. Wenn du Interesse an deinem Kind hast, musst du jetzt Folgendes tun. Sofort ein Umgangsverfahren einleiten. Und mit sofort meine ich auch sofort. Im Rahmen des Verfahrens kannst du einen Vaterschaftstest erzwingen, der ist essentiell wichtig. Denn zur Zeit bist du gar nix. Du denkst, du bist der leibliche Vater, aber das muss erst durch ein sattelfestes DNA Gutachten bewiesen werden. Kostet ca. 1000€, die musst du vorfinanzieren. Die juristische Vaterschaft des Ehemanns kannst du anfechten, zwei Jahre ab Geburt. Wir dir aber nix bringen, das Kind lebt in sozial-familiärer Beziehung mit den ''Eltern''. Also, das ist ein Sackgasse, nur Kosten für dich, Anwalt, Gericht, etc. Du hast nach neuester Gesetzeslage ein Umgangsrecht, sofern es kindeswohldienlich ist. Natürlich musst DU nachweisen, dass dein Umgang kindeswohldienlich ist. Die KM wird aber tausende Gründe vorbringen, das dein Umgang gerade aber nicht kindeswohldienlich ist. Ihr wird man bei Gericht glauben, dir nicht. Klingt hart, ist aber so. Ich hab das alles seit einem Jahr durch. Dann hast du noch ein Auskunftsrecht, sofern es nicht kindeswohlschädlich ist. Dieses Recht konnte ich allerdings durchsetzen, das heißt, ich bekomme vierteljährliche Entwicklungsberichte, incl. Fotos. Mehr wird auch für dich wahrscheinlich ebenso nicht drin sein. Mein Rat an dich: werde dir klar, was du möchtest. Nach den Erfahrungen, welche ich seit Beginn meiner Vaterschaft gesammelt habe, sage ich dir aber - lass es sein. Buche es ab als Samenspende. Du wirst wahrscheinlich niemals einen vernünftigen Kontakt zu deinem Kind bekommen, weil die ''Eltern'' lieber heile Familie spielen wollen. Du solltest dich aber in Bezug auf drohenden Scheinvaterregress absichern. Das kann unter Umständen irgendwann mal 'ne fiese Sache werden. Musste mal danach googlen... Schreib dem juristischen Vater einen Brief per Einschreiben in dem du ihm mitteilst, dass er nicht der leibliche Vater ist. Dann muss er zumindest vermuten, das ER nicht der leibliche Vater ist. Das ist wichtig, für die Beweislastumkehr. Er hat dann genau zwei Jahre Zeit um zu überlegen, ob er seine juristische Vaterschaft nicht doch lieber anfechten möchte. Danach ist nämlich für ihn Endstation, er wird immer unterhaltspflichtig sein. Da gibt's recht witzige Gerichtsurteile zu diesem Thema, du weißt ja nie, wie sich die Zukunft entwickelt. Dann noch eines zum Schluss, lass dich nie wieder mit psychisch auffälligen Frauen ein. Viel Glück für dich!!! RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - blue - 31-10-2014 (31-10-2014, 17:09)MilanK schrieb: Wie schätzt ihr meine Chancen ein? Sie würden steigen, ein Umgangsrecht zu erhalten, wenn das Kind dann tatsächlich von Dir ist. In dieser etwas unübersichtlichen Konstellation würde ich mir persönlich als erstes die Frage stellen, ob das Kind wirklich von mir ist. Wenn das geklärt ist (werden sollte), und Du wirklich der Vater sein solltest, dann käme für mich der Gedanke, ob das Kind denn mal wissen wollte, wer der leibliche Vater ist. Um ganz sicher zu gehen, und Du wirklich völligen Abstand vom Kind nehmen möchtest, dann würde ich eine Vaterschaftsanfechtung in Betracht ziehen. Das geht dann ohne Tests wenn Muddi sagt, dass Kindlein vom neuen-alten ist. RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - Das Nerdliche Orakel - 01-11-2014 Ich würde jetzt die Klappe halten, und hoffen, dass die Ehe lange hält, und die Frau keinen Grund hat, zu behaupten, dass das Kind von dir sei. Möglicherweise bist nicht du, sondern der Ehemann des Kindes der biologische Vater. Sei froh, dass du du diese Frau los bist! Ich würde, wenn die Frau irgendwann mal behauptet, dass du der biologische Vater des Kindes seist - und ich vermute, dass sie das schon innerhalb der nächsten Monate tun wird - das bezweifeln. Und wenn bewiesen ist, das du es bist, würde ich ihr das Angebot machen, dass das Kind bei dir wohnt, und sie als Besuchstante vorbeikommen könne. Falls sie das ablehnt - und ich vermute, dass sie das tut - würde ich den Dino machen. RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - suppenkasper - 01-11-2014 (01-11-2014, 04:28)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich würde jetzt die Klappe halten... Ich schliesse mich hier an - deine Konstellation ist ein fast 6-er im Lotto und wird dir hoffentlich viel Leid ersparen. Wenn du unbedingt Kinder willst, gibt es dafür bessere Startbedingungen und du bist nicht von Anfang an auf verlorenem Posten. Ich an deiner Stelle würde versuchen von den Erfahrungswerten, die du hier bekommst, zu profitieren. Renn nicht in dein Unglück! Bon Chance! RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - Camper1955 - 01-11-2014 (31-10-2014, 17:09)MilanK schrieb: Ich würde mich über rechtliche Unterstützung freuen! Hallo @MilanK Erst mal herzlich willkommen hier. Nun zum Thema. Rechtliche Unterstützung bekommst Du im realen Leben von einem real existierenden Anwalt. Hier bekommst Du nur Ratschläge, wie Du Dich verhalten sollst. Da möchte ich mich bei meinem Vorschreibern anschließen. Wenn das Kind bisher keinen Bezug zu Dir hatte, dann warte zumindest so lange, bis es wirtschaftlich selbständig ist. Dann wende Dich an das Kind selber. LG Robert RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - Das Nerdliche Orakel - 01-11-2014 (31-10-2014, 18:10)p__ schrieb: ein Ehemann der auch nicht ganz knusper wirktDas sehe ich noch nicht so. Möglicherweise spielt er mit ihr. Vllt hat er dadurch mehr Rechte an seinem Kind gegen sie bekommen. Und er tut nach der Geburt ganz überrascht und ficht seine Vaterschaft für das neue Kind an. Da der Vater schon das gemeinsame Sorgerecht bekommen hat, obwohl er die Mutter seines Kindes und sein Kind gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung rausgeschmissen hat, halte ich es für möglich, dass diese Mutter, wenn sie das nächste mal gewaltfrei rausfliegt, nachdem rausgekommen ist, dass das zweite Kind nicht von dem angegebenen Vater ist, nur mit ihrem zweiten Kind geht, und das erste Kind beim Vater bleibt. Hoffentlich findet sie dann nicht wieder einen Trottel, der ihr mitsamt ihrem ersten Kind Unterschlupf gewähren will. RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - p__ - 01-11-2014 Vaterschaftstest ist eh Pflicht, wenn er die rechtliche Vaterschaft anstrebt. Wenn sie borderlineartiges Verhalten zeigt, dann ist das sogar absolute unumgängliche Pflicht - diese Klientel ist auch die Expertengruppe für Mehrverkehr und falsch zugewiesene Vaterschaften. RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - Das Nerdliche Orakel - 02-11-2014 (31-10-2014, 17:09)MilanK schrieb: So zogen Mutter und Kind wegen der Obdachlosigkeit bei mir ein. Sie suchte zwar während ihrer Obdachlosigkeit nach einer Wohnung – war jedoch vollkommen überfordert – zu diesem Zeitpunkt hatte ich ihr Verhalten und Unvermögen noch nicht als krankhaft verstanden.Entschuldige, dass ich hier vom Thread abweiche. Aber ich habe da eine Frage. Hatte während dieser Zeit eure Patchworkfamilie Einkommen durch den Vater? Bitte antworte dazu meinem Thread! RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - MilanK - 03-11-2014 (31-10-2014, 18:10)p__ schrieb: Wenn du die rechtliche Vaterschaft willst, musst du die Mutter sofort nach der Geburt ansprechen und erst ohne Gericht eine Kärung versuchen. Du kannst sie ja damit locken, dass sie damit auch Unterhalt erhält, wenn der Putativvater die Vaterschaft anfechtet und du sie unterzeichnest. Eine Anerkennung kannst du jetzt schon unterzeichnen, sie ist nur noch nicht wirksam. Danke für deine Antwort - nein, mit Geld ist nicht zu locken - hatte schon weit aus mehr Kindsunterhalt angeboten - eben nicht nach der Düsseldorfer Tabelle, sondern den für mich angemessenen Betrag - habe ein recht gutes Einkommen. Der "Ehemann" ist einfach nur froh, durch sie seine Tochter wieder im Haushalt zu haben - für mich verständlich - er wird sie auch "lieben" - weniger verständlich für mich - scheint wohl sehr individuell zu sein - ich würde sie nie und nimmer "zurücknehmen"! RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - p__ - 03-11-2014 Vielleicht ist der Ehemann ganz froh, wenn er gleichzeitig heile Familie spielen darf und gleichzeitig die Familienkasse mit Unterhalt aufgefüllt wird. Lies genau, was "Zuschauer" geschrieben hat. Der Brief an den Ehemann könnte ja auch etwas zum Unterhalt andeuten, einn bisschen locken. |