Umgangsverfahren: Der Dreisprung! - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Umgangsverfahren: Der Dreisprung! (/showthread.php?tid=9617) |
Umgangsverfahren: Der Dreisprung! - Ibykus - 31-10-2014 Vielleicht ist es sinnvoll, sich einmal ein paar Gedanken darüber zu machen. Meine Meinung dazu ist bekannt. Aktuell erreicht mich heute eine eMail, über die ich nur wieder den Kopf schütteln kann. Mit Erlaubnis des Adressanten veröffentliche ich auszugsweise: Zitat:es ist immer wieder das gleiche Schema: Was will er denn noch beweisen? Die KM tanzt ihm mittlerweile auf der Nase herum und die zwztl gestellten Ordnungsgeldanträge sind auch aus meiner Sicht zu unsubstantiiert und gingen deswegen ins Leere. Man muss sich nach diesem mißlungenem Dreisprung wieder an den Anfang stellen und ganz neu aufbauen und mit einigem Glück eine Umgangspflegschaft einrichten um mit deren Hilfe Druck auszuüben. Viel einfacher wäre alles gewesen, wenn sofort im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Boykotte reagiert worden wäre .... RE: Umgangsverfahren: Der Dreisprung! - p__ - 31-10-2014 Thema ins Fälleforum verschoben und nichtssagenden Betreff ergänzt. (31-10-2014, 17:40)Gerald Emmermann schrieb: Die Umgänge klappen einige Monate, dann geht es wieder von vorne los Wieso dann nicht Ordnungsgeld beantragt? (31-10-2014, 17:40)Gerald Emmermann schrieb: Es kam dann heraus, dass der Umgangsbeschluss keine vollstreckbare Ausfertigung hatte, es also überhaupt keine Vollstreckung geben konnte Wie wäre es denn gelaufen, wenn er stattdessen eine einstweilige Anordnung bekommen hätte, dann die Mutter eine Zeitlang pariert, schliesslich boykottiert, der Vater nichts tut und beim nächsten Boykott feststellt, dass die Vollstreckbarkeit vergessen wurde? Ich halte es für ein Eigentor, mit solchen Fällen für einstweilige Anordnungen zu werben. Du hättest dieses Rechtsinstrument viel besser darstellen können, wenn du Fälle benannt hättest, in denen es tatsächlich von Vorteil ist. Die gibt es. Und es gibt auch Fälle, wo das nicht der Fall ist. Pauschal mit der Generalkeule "immer eine Einstweilige Anordnung" zu kommen bringt Hilfesuchenden überhaupt nichts. (31-10-2014, 17:40)Gerald Emmermann schrieb: Man muss sich nach diesem mißlungenem Dreisprung wieder an den Anfang stellen Richtig: Misslungen. Ob es aber generell das falsche Instrument war, bleibt offen. |