Trennungsfaq-Forum
Wechselmodel - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Wechselmodel (/showthread.php?tid=9657)



Wechselmodel - Jigsaw - 08-11-2014

Hallo,

bei einem Wechselmodel, entfällt da der Unterhalt für die Ex?

Dank und Gruss


RE: Wechselmodel - Zala - 08-11-2014

Du meinst den Kindesunterhalt.


RE: Wechselmodel - p__ - 08-11-2014

Unterhalt nach §1615l BGB wird damit wegfallen. Trennungsunterhalt eher nicht, Ehegattenunterhalt nur wenn er auf Erziehung eines Kindes basiert, aber das muss eingeklagt werden.


RE: Wechselmodel - Jigsaw - 09-11-2014

Also, ich bin mit der Mutter zusammen. Wir wohnen getrennt und wollen das Wechselmodel ausüben.
Muss ich in diesem Fall Unterhalt für die Mutter zahlen?

Für das Kind nicht, das ist mir bekannt.


RE: Wechselmodel - p__ - 09-11-2014

Sagte ich schon: §1615l BGB lässt sich nicht anwenden. Das ist der "Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt".


RE: Wechselmodel - wackelpudding - 09-11-2014

Wenn das Kind <3 Jahre ist, würden sich dann §1615, 3. und 4. neutralisieren?


RE: Wechselmodel - wackelpudding - 09-11-2014

Smile

Danke! Hätte in post #6 1615l heissen müssen.