ALG 1 aus D - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: ALG 1 aus D (/showthread.php?tid=9721) |
ALG 1 aus D - wunder - 24-11-2014 Hallo Ich ziehe in erwägung mir mein ALG 1 aus D abzuholen. (Wohnadresse kein Problem Konto habt ihr mir erklärt so wie ich weis kann mann das max. 4 Jahre danach noch abholen. Ich bin jetzt 2.5 Jahre weg Abfindung habe ich natürlich ausgeben Ich würde ca. 1800-2000 bekommen. Wie stelle ich das am besten an das der GV JA usw. nicht alles weg nehmen. P3 Konto ist klar. Ich habe damals einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Welche Papiere brauche ich? RE: ALG 1 aus D - Austriake - 24-11-2014 Hallo Wunder, das ALG 1 beträgt max. 1.760.- € monatlich, wegen der Beitragsbemessungsgrenze. Die maximale Bezugszeit beträgt 18 Monate, wenn Du älter bis als 55 Jahre. Das aber auch nur, wenn Du dich von den Mädels dort herumschikanieren lässt. Dass der Anspruch für vier Jahre erhalten bleibt ist meines Wissens nur dann der Fall, wenn Du dich arbeitslos meldest, aber keine Leistungen beziehst, z.B. wegen Selbstständigkeit oder Auslandsaufenthalt. Ob der Anspruch auch dann erhalten bleibt, wenn Du ohne Arbeitslosmeldung einfach verschwindest, weiß ich nicht - ich habe da meine Zweifel. An Papieren brauchst Du einen Nachweis, dass Du Versicherungsbeiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hast (ich konnte das lückenlos nachweisen vom 01.09.1972 bis zum 31.10.2014), dann die sog. Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers, deinen Personalausweis. Und eventuell die letzte Krankenversicherung, da die Arbeitsagentur die Beiträge zahlen will. Austriake RE: ALG 1 aus D - sorglos - 24-11-2014 Na, das sind wieder Wunder-Tüten-Träume..... Du musst halt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen 1. tatsächlich arbeitslos sein, d.h. weniger als 15 Wochenstunden am arbeiten 2. die Anwartschaft, d.h mindestens 6 Monate beschäftigt gewesen sein in 2 Jahres Rahmenfrist 3. persönlich (live, vor Ort) arbeitslos melden. Scheint, dass alles bei dir nicht gegeben ist. RE: ALG 1 aus D - wunder - 25-11-2014 Trift alles zu. Danke euch Gruss wunder Ich werde euch auf dem laufenden halten. RE: ALG 1 aus D - sentenza - 25-11-2014 Zu 2: Beträgt die Anwartschaftszeit nicht 12 Monate innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren? RE: ALG 1 aus D - neuleben - 25-11-2014 Nicht spekulieren, hier steht alles drinn, Merkblatt 1 ALG 1 von dem Mädchenverein: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fweb%2Fcontent%2Fzentraler-Content%2FVeroeffentlichungen%2FMerkblatt-Sammlung%2FMB-f-Arbeitslose.pdf&ei=nl50VJePH4m4OIKtgIAI&usg=AFQjCNE95ajhjBIXbtZ4ugXqrsYLfU_iBA RE: ALG 1 aus D - wunder - 25-11-2014 Hallo! Die Auskunft der Agentur für Arbeit ist korrekt. Der Anspruch besteht 4 Jahre. Danach verfällt er. Auch wenn du mal wieder kurzzeitig das ALG1 in Anspruch nimmst, verfällt es 4 Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist, also Juli 2012. Kommst du im Juni 2012 nach Deutschland, kriegst du natürlich noch deinen Restanspruch, auch wenn dieser über Juli 2012 hinaus geht. Sofern dein Mann nicht genug verdient für euch beide, kannst du ALG2 erhalten. Damit wird dann auch die Krankenversicherung gezahlt. |