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Erhöhung Selbstbehalt per 01.01.2015 - Druckversion

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Erhöhung Selbstbehalt per 01.01.2015 - die zweite frau - 02-12-2014

Hallo,

mein Mann bekommt Erwerbsminderungsrente. Bei einem Selbstbehalt von 880,- € wäre offiziell nichts mehr zu zahlen.

Allerdings wissen wir alle, dass das so nicht klappen würde.

Dann packt das Jugendamt den Synergieeffekt aus und kürzt den Selbstbehalt um 10 %.

Dann könnte mein Mann die Umgangskosten geltend machen.( hohe Fahtkosten)

Das ist doch alles krank. 

Da wir unsere Ruhe wollen, bleibt alles wie es ist. Nur keine schlafenden Hunde wecken.

bis neulich 


RE: Erhöhung Selbstbehalt per 01.01.2015 - p__ - 02-12-2014

Ich vermute mal, dass du erwerbstätig bist und deshalb die Aufstockermethode nicht geht. Ansonsten könnte er sich als Aufstocker den Unterhalt wieder vom Staat holen.

Zitat:Da wir unsere Ruhe wollen, bleibt alles wie es ist. Nur keine schlafenden Hunde wecken.

Das Jugendamt will doch eh alle zwei Jahre Auskunft und die Altersstufen ändern sich vielleicht auch. Spätestens bei dieser Gelegenheit sind Fahrkosten und erhöhte Selbstbehalte durch deinen Mann geltend zu machen. Er braucht halt auch die Traute, es auf eine Klage ankommen zu lassen. Was zahlt er denn momentan, was verdient er und wie hoch ist seine Erwersminderungsrente?