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Unterhalt kürzen? - Druckversion

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Unterhalt kürzen? - michxo - 13-12-2014

Hallo ich habe mal eine Frage ...
Nehmen wir mal an ich verdiene Netto 1600 Euro. 
Kann ich da 5 %  Altersvorsorge abziehen 
und auch Kfz Kosten zb. 20 km Arbeitsweg am Tag 20x0,30 = 6 x 230 Arbeitstage`= 1380 : 12 = 115 Euro 
und auch die Kreditkosten für das Auto zb. 200 Euro Monatlich abziehen ?? 
Versicherungen vlllt noch? Risikoleben 120 Euro  
Berufsunfähigkeitsversicherung? oder geht da noch mehr? 

Also wenn ich die Kosten abziehe dann bin ich ja fast beim Selbstbehalt von 1080 Euro ... oder ? 

Oder wird man mir einen Strich durch die Rechnung machen ´`=?  

Also ich wäre für 3 Kinder Unterhaltspflichtig  
Exfrau: 2 Kinder 10 und 6  
andere Frau: Kind 1 Jahr alt 
zur Zeit beziehe ich eine Rente (Erkrankung )die aber wohl im Oktober 2015 ausläuft -
und alle 3 Kinder beziehen Unterhaltsvorschuss ... betitelt ist nichts... obwohl damals die Dame vom Jugendamt mich dazu drängte weil es wäre ja auch besser für die Kinder usw... ha ha ... 
ich gaube hätte ich damals Unterschrieben dann hätte ich nun Unterhaltsschulden und so bin ich ein Mangelfall... glaube ich ... 

Ich versuche mein Leben neu zu Ordnen und zu Planen... und Danke im Voraus für die Antworten Lg


RE: Unterhalt kürzen? - Camper1955 - 13-12-2014

(13-12-2014, 03:51)michxo schrieb: zur Zeit beziehe ich eine Rente (Erkrankung )die aber wohl im Oktober 2015 ausläuft -

Hallo @michxo

Zuerst einmal, schau dass Du diese Rente verlängert bekommst. Du schreibst jetzt schon was von 1600 € Netto. Weißt Du, wie viel Du da brutto verdienen musst, um diese 1600 € netto zu bekommen?

Hast Du schon einen Arbeitgeber an der Hand, der Dir das Gehalt zahlen will?

Wenn Du volle EM-Rente bekommst, dann kann Dir kein Familiengericht der Welt ein fiktives Einkommen andichten. Da darfst Du arbeiten, musst aber nicht.

bis 450 € bekommst Du weiter die volle EM-Rente, bis 1500 € brutto immer noch 2/3. Solltest Du einen Arbeitgeber haben, der Dir diese 1600 € netto geben will, bekommst Du immer noch 1/3 der Erwerbsminderungsrente, wenn Du es lediglich als Arbeitsversuch deklarierst. Der Arbeitgeber bekommt in diesem Fall auch Eingliederungshilfe für Dich. Du darfst dann arbeiten, musst es aber nicht.

Mach nicht den Fehler und schreibe Dich selbst gesund. Du stellst dann eine fiktive Leistungsfähigkeit her, die unter Umständen gar nicht gegeben ist.

LG

Robert

 


RE: Unterhalt kürzen? - michxo - 13-12-2014

Ja, danke da ist was dran.... das man mich dann voll unter Beschuss nimmt, da der Unterhaltsvorschuss irgendwann ausläuft. 
Und 1600 Euro netto da reichen 2500 Brutto. 
Weil von 735 Euro zur Zeit da kann man auch nicht wirklich was mit anfangen. 
Auf der anderen Seite alle beziehen Unterhaltsvorschuss. 1. Frau Kinder 6 und 10.  Frau 2. Kind 1 Jahr aber ich denke mal sobald dieses mal ausläuft werden wohl andere Möglichkeiten von denen gefunden um an ihr Geld zu bekommen. 

Ja und da dachte ich mir wenn ich 1600 Euro bekomme und da die Kosten abziehe wie Versicherungen Auto usw.. das man ja fast zu dem Selbstbehalt von 1080 Euro kommt. 
Das sehe ich doch richtig oder ?


RE: Unterhalt kürzen? - Camper1955 - 13-12-2014

(13-12-2014, 14:09)michxo schrieb: Ja und da dachte ich mir wenn ich 1600 Euro bekomme und da die Kosten abziehe wie Versicherungen Auto usw.. das man ja fast zu dem Selbstbehalt von 1080 Euro kommt. 
Das sehe ich doch richtig oder ?

Da Du ein Mangelfall wirst, werden nur 5 % des Netto als Werbungskosten abgezogen. Da bist Du schon mit 10 km einfacher Fahrstrecke drüber.

Lebensversicherungen usw. kannst Du knicken, wenn Du ein Mangelfall bist.

Zu den 735 € kannst Du noch 450 € zuverdienen. Dann bist Du zwar über dem Selbstbehalt, als Erwerbsminderungsrentner bist Du aber sicher schwerbehindert und kannst Krankheitskosten geltend machen.

LG

Robert


RE: Unterhalt kürzen? - michxo - 13-12-2014

OK, Danke das Gefühl habe ich auch ... das man mich dann beutelt... bis zum Ende. 
Kann man bei einen 450 Euro Job auch Werbungskosten bzw. Fahrtkosten geltend machen? 
1080 Euro ist der Selbstbehalt. Richtig? 
Also wäre es doch ratsam die Rente zu verlängern. 
Schade hatte mir das eigentlich anders gedacht:    1600 -kosten für Auto 300 Vorsorgeaufwendungen usw.. so das ich auf 1080 fast komme. Aber da einen als Mangelfall nur diese 5 % angerechnet werden macht es wohl keinen großen Sinn. 

Ein weiterer Vorteil der Rente ist das man seine Ruhe hat. Zeitweise kamen da Briefe JA das ich mir einen Job suchen sollte und 30 Bewerbungen sollte ich nachweisen. Ich dachte was soll das nun ... die Arge wollte damals nur 5. 
Aber einmal den Rentenbescheid abgegeben und Ruhe.. 

Bleibt die Frage was passiert wenn Unterhaltstitel angefordert werden ? Beistandschaften usw... sehe ich das richtig das alles über 1080 Euro abgemolken wird? 

Oder auch fakt ist von 735 Euro kann man nicht leben geschweige den Kindesumgang sicher stellen. 
Gibt es da Möglichkeiten Gelder zu generieren ohne Hartz4 und Aufstocken? 

Ich habe hier schon einiges über Aufstocken usw. gelesen was aber auch heißt das man einen Titel am Bein hat. 
Scheint ein Teufelskreis zu sein.

Bin ich auch ein Mangelfall wenn ich den Mindestunterhalt leiste?


RE: Unterhalt kürzen? - Camper1955 - 13-12-2014

@michxo

Du kannst einen Unterhaltstitel über 0 € gerne unterschreiben. Doch jeden Betrag darüber hinaus kannst Du ablehnen. Soll das Jobcenter oder Deine Exelchens doch klagen. 

Du bist voll Erwerbsgemindert. Punkt.

Umgangskosten kannst Du auch über den SGB XII geltend machen. Das trifft auf Dich aktuell am ehesten zu.

Scheue den Weg zum Sozialamt nicht.

Wenn Du Mindestunterhalt leistest, bist Du kein Mangelfall mehr. Aber das würde bedeuten, Du müsstest Monat für Monat ca 800 € zahlen. Von was, wenn ich fragen darf?

LG

Robert


RE: Unterhalt kürzen? - sorglos - 13-12-2014

(13-12-2014, 14:58)michxo schrieb: Zeitweise kamen da Briefe JA das ich mir einen Job suchen sollte und 30 Bewerbungen sollte ich nachweisen. Ich dachte was soll das nun ... die Arge wollte damals nur 5. 
Aber einmal den Rentenbescheid abgegeben und Ruhe..
Damit haben sie für die Zukunft nachgewiesen, dass du deiner Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen bist und werden den Unterhaltsvorschuss irgendwann von dir rücksichtslos zurück fordern. Das ist der wirkliche Teufelskreis.

(13-12-2014, 14:58)michxo schrieb: Oder auch fakt ist von 735 Euro kann man nicht leben geschweige den Kindesumgang sicher stellen. 
Gibt es da Möglichkeiten Gelder zu generieren ohne Hartz4 und Aufstocken? 
Dann kannst du dir ja zur Rente noch unschädlich was dazuverdienen.

Oder, wie @camper schrieb, über SGBIIX die Umgangskosten beantragen.
Nur Unterhalt absetzen geht bei SGBIIX nicht.

(13-12-2014, 14:58)michxo schrieb: Ich habe hier schon einiges über Aufstocken usw. gelesen was aber auch heißt das man einen Titel am Bein hat. 
Ja - aber den Titel kann man (in der Situation) auch für ein Jahr oder ein halbes machen. Dann bleibt das Risiko überschaubar.
Der große Vorteil von Aufstocken in der Region des Unterhaltsvorschusses ist, dass du danach einfach schuldenfrei bist und bleibst.
Das könntest du auch mit einem Nettoeinkommen von deutlcih weniger, z.b. 800€ genauso wie mit 1600€

Dann sehen die beiden Rechnungen ungefähr so aus:

Bedarf
450,50* Warmmiete (setze deinen angemessenen Betrag ein)
399 Regelsatz für dich
z.B. 130,50* anteiliger Regelsatz Kinder (*Aufenthaltstage mal entsprechender Kindertagesregelsatz)
0,00* Fako Umgang
---------
980 Gesamtbedarf
[Differenz zu EU-Rente könnte bei Sozialamt als Umgangskosten geltend gemacht werden]

Einkommensanrechnung 1
1020 brutto
805 netto
- 180 KU Kind 1
- 180 KU Kind 2
- 133 KU Kind 3
- 282 Freibetrag Erwerbtätigkeit
---------
30 anrechenbares Einkommen = 950 Euro Aufstockung vom Amt
[Wenn du keinen KU zahlst bekommst du = 523 Euro Aufstockung vom Amt]

Einkommensanrechnung 2
2400 brutto
1610 netto
- 180 KU Kind 1
- 180 KU Kind 2
- 133 KU Kind 3
- 330Freibetrag Erwerbtätigkeit
---------
787 anrechenbares Einkommen = 193 Euro Aufstockung vom Amt

Das Träumen von einem Selbstbehalt ist komplett sinnlos. Du holst dir jetzt die Differenz von 735 zu den 980 als Umgangskosten vom Sozialamt und bleibst EU-Rentner. Oder: Bei Kindesunterhalt in Höhe des UVG kommst du bei einem Netto von ungefähr 1850€ aus der Aufstockerzone - bei vollem Mindestunterhalt erst bei 2100 netto. Alles dazwischen von 800 bis 2100 arbeitest du nur für das Amt.


RE: Unterhalt kürzen? - michxo - 14-12-2014

(14-12-2014, 11:30)raid schrieb: Versuche Freibeträge durch Erwerbseinkommen zu erwirtschaften. Mit einem Erwerbseinkommen zwischen 1.200 und 1.500 Euro brutto, idealerweise mit 1.500 Euro brutto, bewegst Du dich in der Komfortzone. Zusätzlich beantrage dann noch Umgangskosten und anteilige Regelleistung zwecks temporärer BG für deine Kids, dann kommst Du im Monat auf ca. 1.750 bis 1.800 Euro "netto" (abhängig auch von der Höhe der Unterhaltszahlungen) - Erwerbseinkommen plus ergänzendes ALG2.

Danke .... Durchaus interessante Ausführungen und Möglichkeiten.