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Kann man das so schreiben ? - Druckversion

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Kann man das so schreiben ? - Paps - 15-12-2014

Hallo die Herren und Damen des Forums,
wird diese Information von deutschen Ämter berücksichtigt?


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach positiver Kenntnisnahme des Ummeldens meines Sohnes ............(geb. .............) allein durch die Mutter .............und
ohne meine Zustimmung als sorgeberechtigter Elternteil, habe ich, ................, unseren Sohn wieder im ursprünglichen Ort, in..............angemeldet.

Einer nochmaligen, alleinigen Ummeldung durch KM unseres Sohnes, stimme ich Nicht zu.


Hat da jemand Erfahrung?
Achja die Betreuung ist 50/50


RE: Kann man das so schreiben ? - p__ - 15-12-2014

Das Schreiben ist sehr gut, kurz, sachlich, eindeutig. In der Praxis bringt es nur nur keine Sicherheit. Die gibts allerdings nirgends...

Hat die Mutter vor, das Wechselomodell aufzukündigen? Warum meldet sie um?


RE: Kann man das so schreiben ? - Paps - 15-12-2014

Es ist zur Zeit ein "Kampf". Ich denke Sie hat es vor. Ich lese schon seit 1 Jahr das Forum und die Verhaltensmuster der anderen Mütter spiegeln sich so langsam in ihr wieder. Die Mutter fängt langsam an "ungemütlich" zu werden.


RE: Kann man das so schreiben ? - Nappo - 15-12-2014

Das kann man so schreiben ;-)
- Hiermit melde ich Ihnen vollendete Tastache - Lach.... Sehr gut!

Auf dieser Basis kann man weiter reagieren, wenn es notwendig erscheint, ohne das die Helferindustrie Dir als vater irgendwelche "Dinge" unterstellen kann, wie z.B. dass Du "Krieg gegen die Mutter" führen würdest etc etc.....

Über den Fortgang der Dinge wäre ich sehr gespannt und hoffer, wieder von Dir zu lesen.


RE: Kann man das so schreiben ? - Paps - 15-12-2014

@Nappo
Ich denke ihr werdet von mir lesen. Werde meine Geschichte mal niederschreiben und einstellen.
@all
tolles Forum, ihr alle habt mir schon sehr viel geholfen


RE: Kann man das so schreiben ? - Skipper - 15-12-2014

Moin Paps.
Willkommen hier.

Ist die 50/50-Betreuung, sind Doppelresidenz und Wechselmodell als Elternvereinbarung schriftlich fixiert?

Soweit mir bekannt fallen solche Regelungen in gesetzliche Lücken zur Meldepflicht, die mW nur einen Wohnsitz vorsehen.

Diese einseitigen Ummeldeaktivitäten der Mutter deuten doch sehr stark auf eine Aufkündigung der paritätischen Betreuung hin. Ohne Absprache der Eltern ein klarer sorgerechtlicher Verstoß zu wesentlichen Entscheidungen.

Ich denke, daß man hier bei der Meldebehörde nicht recht weiterkommen wird.
Vielmehr wird das auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Bestimmung des kindlichen Aufenthalts hinaus laufen.

Wie alt ist das Kind?
Je jünger, umso mehr wird der Mütterbonus greifen.
Ohne ihre Zustimmung wird es weder beim Wechselmodell bleiben, noch sehe ich einen überwiegenden Aufenthalt bei Dir als Vater für wahrscheinlich.

Unter diesen Bedingungen kann ich Dir nur raten, KEINEN aussichtlosen Streit mit der Mutter und zu Lasten des Kindes zu führen, sondern eine gute Elternvereinbarung zum Umgangsrecht (in üblichem 65/35-Umfang) zu fixieren und umzusetzen.

S.


RE: Kann man das so schreiben ? - Paps - 15-12-2014

Hallo Skipper,
50/50 ist schriftlich Fixirt... Beschluss AmtsG
Kurze Übersicht: KM 1 Jahr Erziehungsurlaub danach Vollbeschäftigt, 12h außer Haus
KV übernimmt Betreuung: in Kita bringen und holen, spielen, Arztbesuche, einkaufen, Hausputz etc. (auch Vollbeschäftigt, aber am Wohnort)

@Raid
Kontakt zum JA besteht. Bis jetzt klappt die Zusammenarbeit gut.


RE: Kann man das so schreiben ? - Skipper - 15-12-2014

Ursprünglicher Beitrag hat sich überschnitten, ist erledigt.

-

Wie ist dieser Beschluß zum Wechselmodell zustande gekommen? Recht ungewöhnlich, da Gerichte selten Wechselmodelle 'kennen'.

Der Beschluß schließt eine Abänderung nicht aus, sie bedarf allerdings triftiger Gründe.

S.


RE: Kann man das so schreiben ? - Paps - 15-12-2014

@Skipper
JA hat Empfelung zum WM gegeben.... Danach hat die Vorsitzende dies auch beschlossen...