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Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Druckversion

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Nachehelicher Ehegattenunterhalt - hobbit - 24-01-2015

Hallo,
meine Frau will sich nun nach 22 Ehejahren trennen. Ich habe mich bei einem Anwalt beraten lassen. Die Kinder sind erwachsen und studieren, ist klar, dass ich für sie Zahle. Meine Frau ist 47, Diplom Sozialpädagogin und arbeitet seit etwa 10 Jahren halbtags teilweise in der Sprachförderung aber auch als Kindergärtnerin. Der vorläufige Trennungsunterhalt ist klar, sie kann in dieser Zeit auf ihrer Halbtagsstelle bleiben. Nach der Scheidung müsse sie Vollzeit arbeiten. Aber Ist es wirklich so, dass ich bis zur Rente den VOLLEN Unterhalt nach dieser 3/7 Kalkulation für meine Frau zahlen muss? Ohne Befristung oder Absenkung? Also noch ca. 20 Jahre lang?
Ich bin wirklich fix und fertig. Das kann doch nicht sein!!!!!


RE: Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Antragsgegner - 24-01-2015

Die Rechtssprechung schlägt leider gerade wieder um in Richtung "lange Ehe = lebenslanger Unterhalt". Grad erst n schönen Artikel dazu inna Finanzzeitung gelesen.

Wenn deine Frau keine großen Karriere-Nachteile in der Ehe nachweisen kann, hast Du gute Karten.
Kann Sie nachweisen, dass Sie ohne Kinder und deinem ständigen Druck, gefälligst dumm und zu Hause zu bleiben, heute Doktor der Psychologie mit einem Bestseller-Buch und Familienministerin oder Raketen-Psychologin wäre... dann kannst Du zahlen bis in die Kiste.

Alles steht und fällt mit dem Richter bzw. den Richtern in den Instanzen und einem guten Anwalt.

Wenn deine Kinder erwachsen sind, seit ihr beide Barunterhaltspflichtig. Lass dich da nicht abspeißen, dass Du alleine zahlst.
Alles weitere und genauere wird dir dein Anwalt sagen können. Prinzipiell musst Du darauf pochen, dass deine Ex Vollzeit arbeiten geht.

Ich muss für 1,5 Jahre Ehe insgesamt knapp 4 Jahre Unterhalt zahlen - kannste ja hochrechnen Tongue Nein Scherz, lass dich nicht entmutigen!!


Nachehelicher Ehegattenunterhalt - CheGuevara - 24-01-2015

Willkommen im Club!

Da dürften zwei Komponenten relevant werden:

1. Fortsetzung der ehelichen Verhältnisse für etwa ein Drittel der Ehezeit

2. lebenslänglicher Ausgleich der ehebedingten Nachteile.

Wenn Frau studiert hat und frühzeitig arbeiten war, dann sollte das nicht so dramatisch werden - kann aber! Insbesondere wenn sie zu arbeiten aufhört und Kopf oder Rücken bekommt!

Denke mal drüber nach, vorübergehend einen Burnout zu erleiden, dann länger krank und anschließend geringere Arbeitszeit mit weniger Gehalt. Gut möglich, dass es eine Abfindungsregelung gibt. Dann wirken solche Maßnahmen.

Ist zwar bescheuert aber gegen alte Raffzähne die einzige Chance, Ansprüche einzudämmen! Familienrecht at its best!

Die Kinder sind hinsichtlich ihrer Unterhaltsansprüche nachrangig zu den Ansprüchen der Alten. Lies mal 1609 BGB!

Hast du noch Gesprächsbasis mit Ex? Wie stehen die Kids zu euch?

Häufig gibt es nach so langer Ehedauer dann noch erheblichen Stress mit Vermögensverteilung.


Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Pennfred - 24-01-2015

Naja, ich soll fuer sieben Jahre Ehe ca. 200.000EUR zahlen, ohne Kinder und Haus. Wie das bei Dir Hobbit ausgeht, haengt sicher davon ab ob Deine Ex arbeitswillig ist und Du noch halbwegs mit ihr reden kannst. Sofern dies der Fall ist, koennte man einen Vergleich anstreben.

Viele Gruesse aus Indien

Pennfred


RE: Nachehelicher Ehegattenunterhalt - p__ - 24-01-2015

(24-01-2015, 06:12)hobbit schrieb: Aber Ist es wirklich so, dass ich bis zur Rente den VOLLEN Unterhalt nach dieser 3/7 Kalkulation für meine Frau zahlen muss?

Das kann passieren, ja. Erst gab es dazu eine drastische Gesetzesänderung. Lies dir mal das durch: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=6780


RE: Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Theo - 24-01-2015

(24-01-2015, 10:29)p__ schrieb:
(24-01-2015, 06:12)hobbit schrieb: Aber Ist es wirklich so, dass ich bis zur Rente den VOLLEN Unterhalt nach dieser 3/7 Kalkulation für meine Frau zahlen muss?

Das kann passieren, ja. Erst gab es dazu eine drastische Gesetzesänderung. Lies dir mal das durch: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=6780

Der Fall von Hobbit ist aber kein solcher Fall, bei dem der Frau keine volle Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann. Sie ist unter 50, hat ein abgeschlossenes Studium, die Kinder sind erwachsen und sie war in den letzten Jahren erwerbstätig. 

Es kann gut sein, dass Du ihr als Nach teils aus gleich etwas zu zählen musst, aber auf jeden FA weniger als den Trennungsunterhalt.


RE: Nachehelicher Ehegattenunterhalt - p__ - 24-01-2015

Es kann aber gut passieren. Der Unterhalt macht sich beispielsweise auch nicht nur an einer fehlenden Vollerwerwerbstätigkeit fest. Es genügt vollauf, wenn sie ehebedingte Nachteile geltend machen kann (was selten ein grosses Problem ist). Dann bekommt sie auf ihren Vollzeitjobverdienst unbefristet noch was drauf, Stichwort "nacheheliche Solidarität".
Mal die Urteile des BGH und OLG Brandenburg ansehen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=2243


RE: Nachehelicher Ehegattenunterhalt - blue - 24-01-2015

(24-01-2015, 06:12)hobbit schrieb: meine Frau will sich nun nach 22 Ehejahren trennen.

In eurem Fall würde ich von unbefristetem Aufstockungsunterhalt ausgehen.

Denn ihr "Lebensstandard" darf schon alleine wegen der nachehelichen Solidarität nicht geringer ausfallen. ;-)


Nachehelicher Ehegattenunterhalt - hobbit - 24-01-2015

Also o. k. nach der Scheidung hätten wir dann irgendwann beide wieder die Lohnsteuerklasse eins ... davon wird dann der Aufstockungsunterhalt berechnet werden. Was wäre aber wenn ich dann wieder heiraten würde und in die Lohnsteuerklasse drei käme. Dann hätte ich ja ca. 300 mehr beim Netto raus. Würde für die Berechnung des Aufstockungsunterhalts dann diese 300€ mitgerechnet werden?


RE: Nachehelicher Ehegattenunterhalt - blue - 24-01-2015

(24-01-2015, 17:23)hobbit schrieb: Was wäre aber wenn ich dann wieder heiraten würde ...
Dann hättest Du eine Unterhaltsberechtigte mehr an der Backe.

Was allerdings nicht unbedingt nur negative Auswirkungen haben müsste. Je nach Testament könntest Du Deinen Kindern damit auch eins reinwürgen. :-D


RE: Nachehelicher Ehegattenunterhalt - p__ - 24-01-2015

Im Grossen und Ganzen sind die ehelichen Verhältnisse ausschlaggebend für die Höhe des Unterhaltsanspruchs. Die Antwort ist aber vereinfacht, es gibt Ausnahmen. So sind z.B. Einkommensverbesserungen, die nach der Ehescheidung eintreten, bei der Bemessung des nachehelichen Unterhaltes zu berücksichtigen, wenn ihnen eine Entwicklung zugrunde liegt, „die aus Sicht zum Zeitpunkt der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, und diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mit geprägt hat“.


Nachehelicher Ehegattenunterhalt - hobbit - 26-01-2015

Wenn ich nach der Scheidung zu einen neuen Job wechsle bei dem 500€ mehr verdiene, muss ich dann entsprechend mehr unterhalt zahlen?


Nachehelicher Unterhalt - Steuerklasse - hobbit - 26-01-2015

Sagen wir jemand verdient nach der Ehe, nun nun wieder in Steuerklasse eins, 2000 € Netto. Er zahlt den Betrag X als Unterhalt.

Er Heiratet zwei Jahre später wieder und kommt in die Steuerklasse 3. Dadurch bekommt er nun Netto 2.300 € raus.

Muss er dadurch nun mehr Unterhalt an seine Ex zahlen?


RE: Nachehelicher Ehegattenunterhalt - p__ - 26-01-2015

Kindesunterhalt: Ja.
Ehegattenunterhalt: Eher nicht, aber es gibt Ausnahmen.