![]() |
Wieder Heiraten - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Wieder Heiraten (/showthread.php?tid=9929) |
Wieder Heiraten - hobbit - 05-02-2015 Hallo, wenn ich nachehelichen Unterhalt für meine Frau zahlen muss. Wie sieht es dann aus wenn ich wieder Heirate. Muss ich dann trotzdem weiter Unterhalt zahlen? Gruß RE: Wieder Heiraten - bubble - 05-02-2015 Na klar! Wieder Heiraten - CheGuevara - 05-02-2015 Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich weiter, allerdings kommt mit neuer Frau möglicherweise neue Unterhaltsberechtigte dazu. Oder Du hast Ansprüche gegen neue Frrau. Entscheidend ist, ob ggf. neue Kinder in der Ehe entstehen. Da ist dann Rangfolge entscheidend. Lese mal par 1609 BGB. RE: Wieder Heiraten - p__ - 05-02-2015 (05-02-2015, 01:06)hobbit schrieb: Muss ich dann trotzdem weiter Unterhalt zahlen? Der Kindesunterhalt kann steigen. Durch die neue Frau entsteht eine Haushaltsersparnis, die für Unterhaltszahlung herangezogen werden kann. Wieder Heiraten - CheGuevara - 05-02-2015 Feuer mit Öl zu bekämpfen ... ? Überlege selbst! RE: Wieder Heiraten - p__ - 05-02-2015 Kommt auf die Frau an. Bei der nymphomanischen Tochter eines Brauereibesitzers könnte man schwach werden. RE: Wieder Heiraten - karlma - 05-02-2015 Du meinst, dass sie den Trost gleich mitliefert, wenn Du merkst, dass eine Bindung nicht zustande kommt? RE: Wieder Heiraten - p__ - 05-02-2015 Frischem Geld, schäumendem Bier und gesundheitsfördernden Leibesübungen sollte man nicht immer die Tür weisen. Was ich damit sagen will: Wir kennen die Gründe seiner Heiratspläne nicht, aber vielleicht sind sie ja für ihn triftig. Über die Nachteile steht auch viel in der faq. |