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Riesterrente
#1
Hallo,

wie es scheint, gibt es für einen unverheirateten Vater keine Möglichkeit an eine Riesterzulage für seine Kinder zu kommen.

Zitat: "Für Unverheiratete gilt: Entscheidend ist immer, wer das Kindergeld erhält. Sofern die Mutter das Kindergeld bezieht, kann sie die Riester Kinderzulage nicht an den Kindsvater übertragen – auch dann nicht, wenn dieser eine Riester-Rente abgeschlossen hat und sie nicht"

Gibt es doch ein Schlupfloch? Kann z. B. im Einvernehmen das Kindergeld umgeleitet werden? Obwohl das Kind im Haushalt der Mutter wohnt?

Ich kann die Regelung ohnehin nicht nachvollziehen. Über den Unterhalt steht mir doch letztlich auch das hälftige Mindergeld zu. Warum dann nicht mindestens ein halber Riesterzuschlag?
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#2
Im Einvernehmen mit der Mutter geht alles. Dann kann auch der Vater das Kindergeld überwiesen bekommen. Wie man das intern verrechnet, kann man privat regeln. Voraussetzung ist eben eine (offizielle) Haushaltsaufnahme des Kindes in den Haushalt des Vaters, das bedeutet mindestens ein Wechselmodell.
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#3
Antwort aus der Praxis, wer das Kindergeld bezieht hat auch Anspruch auf die Kinderzulage (300 € p.a. wenn Geburtsdatum nach 01.01.2008, davor 185 €) .
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#4
Es ist so wie "p" es beantwortete, aber vielleicht missverständlich.

Die Kinderzulage bekommt in diesem Fall immer der Kindergeldberechtigte. Um also als nicht verheirateter Vater die Zulage zu bekommen, muss dieser erst unter Einwilligung der Mutter die Voraussetzungen schaffen.

Und das wäre im obigen Fall die offizielle Haushaltsaufnahme des Kindes beim Vater, damit dieser Kindergeldberechtigt wird. Dann kann er die Zulage bekommen. Sonst nicht.
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#5
Hey,
das hab ich dazu im i-net gefunden:

"Für Unverheiratete gilt: Entscheidend ist immer, wer das Kindergeld erhält. Sofern die Mutter das Kindergeld bezieht, kann sie die Riester Kinderzulage nicht an den Kindsvater übertragen – auch dann nicht, wenn dieser eine Riester-Rente abgeschlossen hat und sie nicht. Sofern innerhalb eines Jahres zeitversetzt mehrere Riester-Sparer für dasselbe Kind Kindergeld beziehen, erhält derjenige die Riester Kinderzulage, dem in dem betreffenden Jahr zuerst das Kindergeld ausgezahlt worden ist." (Quelle: http://www.riester-rente.net/kinderzulage/#eltern)

Wird also nix, außer der Kindergeldanspruch wechselt auf den Vater.
Sinnvoll ist diese Regelung mal nicht...    Dodgy

ciao
Rondo
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