02-03-2015, 17:59
Hallo,
wie es scheint, gibt es für einen unverheirateten Vater keine Möglichkeit an eine Riesterzulage für seine Kinder zu kommen.
Zitat: "Für Unverheiratete gilt: Entscheidend ist immer, wer das Kindergeld erhält. Sofern die Mutter das Kindergeld bezieht, kann sie die Riester Kinderzulage nicht an den Kindsvater übertragen – auch dann nicht, wenn dieser eine Riester-Rente abgeschlossen hat und sie nicht"
Gibt es doch ein Schlupfloch? Kann z. B. im Einvernehmen das Kindergeld umgeleitet werden? Obwohl das Kind im Haushalt der Mutter wohnt?
Ich kann die Regelung ohnehin nicht nachvollziehen. Über den Unterhalt steht mir doch letztlich auch das hälftige Mindergeld zu. Warum dann nicht mindestens ein halber Riesterzuschlag?
wie es scheint, gibt es für einen unverheirateten Vater keine Möglichkeit an eine Riesterzulage für seine Kinder zu kommen.
Zitat: "Für Unverheiratete gilt: Entscheidend ist immer, wer das Kindergeld erhält. Sofern die Mutter das Kindergeld bezieht, kann sie die Riester Kinderzulage nicht an den Kindsvater übertragen – auch dann nicht, wenn dieser eine Riester-Rente abgeschlossen hat und sie nicht"
Gibt es doch ein Schlupfloch? Kann z. B. im Einvernehmen das Kindergeld umgeleitet werden? Obwohl das Kind im Haushalt der Mutter wohnt?
Ich kann die Regelung ohnehin nicht nachvollziehen. Über den Unterhalt steht mir doch letztlich auch das hälftige Mindergeld zu. Warum dann nicht mindestens ein halber Riesterzuschlag?