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Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski
#51
Hallo, 

auch ich habe momentan das Vergnügen mit der Willkür von D.-R. 
Leider kann ich überall nur die Aktenzeichen lesen. Um mich zur Wehr zu setzen, bräuchte man allerdings mehr. Kennt jemand den Inhalt und kann mir diese liefern? 
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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#52
Wenn über eine Suchmaschine nichts zu finden ist, dann wurde vermutlich nichts veröffentlicht. In diesem Fall kannst du versuchen, die Entscheidung direkt vom Gericht anzufordern. Die Bundesländer haben dafür verschiedene Gebühren und Verfahrensabläufe. Hier das Beispiel für BW: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw...leistung-0
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#53
War nicht die Rede davon, dass es jemand aus dem Forum schon vorliegen hat? 
Linus....
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#54
Warum sind Gerichtsverhandlungen im Familienrecht nichtöffentlich?

Warum werden Gutachten in Familienrechtssachen nicht am schwarzen Brett angepinnt?

Warum wird hier kaum jemand "sein" Gutachten der guten Frau Danowski hier veröffentlichen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#55
Es kommt selten vor, aber hier muss ich den Status quo in einem Punkt mal verteidigen.

Das Familienrecht ist Zivilrecht und berührt den privatesten Lebensbereich. Streitende Ehepaare, detailliertes Unter-die-Lupe-nehmen deiner finanziellen Verhältnisse im Unterhaltsrecht, Kinder, das ist wirklich nichts für Publikum. Deshalb sind die Verhandlungen in diesem Rechtsbereich nicht öffentlich. Ausgesprochen Mist finde aber die Abschaffung des Beistands, den ein Beteiligter mitnehmen konnte.

Beschlüsse werden in Deutschland recht gut veröffentlicht, entweder von den Gerichten selbst oder man kann sie anfordern. Damit ist die Öffentlichkeit durchaus einbezogen. Das ist übrigens in einigen Ländern sehr viel mieser geregelt, z.B. England.

Für Gutachten gilt leider das Urheberrecht. Durch die Bezahlung des Gutachtens gehen die Nutzungsrechte nach § 31 ff. UrhG an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber darf das Gutachten aber nur für den Zweck nutzen, der auch im Gutachten oder im entsprechenden Gutachtenvertrag vermerkt ist. Das Gutachten darf von dem Auftraggeber auch nicht veröffentlicht werden, denn dieses Recht hat nur der Gutachter. Der kann das Recht zur Veröffentlichung allerdings auf den Auftraggeber übertragen. Nicht erlaubt ist auch, dass der Auftraggeber das Gutachten kürzt oder auszugsweise an Dritte weitergibt.

Das sehe ich als kompletten Schwachsinn an. Gutachten, die für Beschlüsse gemacht werden haben ebenso wie die Beschlüsse in §5 als amtliche Werke zu gelten oder sie bekommen wie in Abs. 3 ein Recht wenigstes ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Wenn dem Gutachter das nicht schmeckt, braucht er bloss den Auftrag nicht anzunehmen.

Da es aber nun so ist, wäre die Veröffentlichung eines Gutachtens hier und anderswo illegal. Was ihr euch privat zuschickt ist theoretisch ebenfalls illegal ("Dritten zugänglich machen"), aber auch kaum zu unterbinden oder zu ahnden. Erfahrungen über Gutachter können natürlich immer öffentlich diskutiert werden.
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#56
Mal eine Frage hierzu: kann die Person, über die das Gutachten erstellt wurde, dieses für eigene Zwecke nutzen? Obwohl das Gutachten vom Prozessgegner bezahlt wurde (via Gerichtskosten) und somit diesem die Urheberrechte zustehen?

Ich frage deshalb - meine Exe wurde im Scheidungsverfahren zwei Mal begutachtet zur Frage der Erwerbsfähigkeit. Beide Gutachten attestieren eine nur temporäre Arbeitsunfähigkeit, die sich mit zeitlichem Abstand zur Trennungs- und Scheidungsproblematik bessern würde.
Exe hat das zweite Gutachten beim Sozialamt vorgelegt als Beweis ihrer Erwerbsunfähigkeit und bezieht seither (seit Mai 2014) Grundsicherung. Gemäss dem oben erwähnten §31 UrhG müssten die Nutzungsrechte an diesen beiden Gutachten doch mir zustehen, da ich diese bezahlt habe? Kann die Weitergabe des Gutachtens an eine Behörde als unerlaubte Veröffentlichung betrachtet werden?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#57
Das Gutachten ist ein Schriftwerk wie jedes andere. Es gibt einen Urheber und einen Auftraggeber, die beide in einem Vertragsverhältnis stehen. Der Urheber hat alle Rechte minus das, was vertraglich vereinbart wurde. Wenn du nicht der Auftraggeber bist, bist du ein Dritter ohne vertragliche Rechte. Die Nutzungsrechte nach §31 wurden dir nicht eingeräumt. Du wärst somit jemand, der das Gutachten ohne Genehmigung Dritten zugänglich macht.

Ich wäre also vorsichtig. Gerade in so einem Fall. Es könnte sein, dass diese Behörde das Gutachten sich ansieht und dann noch Fragen hat, den Gutachter deshalb kontaktiert. Dann bekommst du Ärger. Weitergabe am Privat dürfte hingegen nicht so leicht auffliegen, wenn dir Privat wohlgesonnen ist.
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#58
Hmm, also ich bin mit mit einem Gutachten der Krankenkasse vor Gericht gezogen. Kein Problem, niemand hat sich hier an den Urheberrechten gestört. Auch wurden folgend im Verfahren am Gericht 1 mehrere Gutachten erstellt, und aus „prozessökonomischen Gründen“ am Gericht 2 verwendet. Urheberrechtlich sicher nicht i.O., schließlich wurden die Gutachter nur einmal bezahlt, die Ausarbeitungen jedoch in zwei Verfahren verwendet. Doch auch der Staat ist sich selbst am Nächsten, wenn es ums liebe Geld geht, wie mir scheint.
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#59
Kann gut sein, dass in den Gutachter-Standardverträgen des Auftraggebergs (also des Gerichts) die generelle Verwendung vor Gericht eingeräumt wird. Ich zweifle aber daran, dass in so einem Vertrag jedem Dritten die Weitergabe gestattet wird.
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#60
Zum Verständnis: das Gutachten wurde im Auftrag des Gerichts ÜBER meine Ex erstellt; es ging um ihre Erwerbsfähigkeit. Nach Ende des Scheidungsverfahrens habe ich dieses Gutachten per Gerichts- und Verfahrenskosten bezahlen dürfen.
Die Exe nimmt nun dieses Gutachten, obwohl sie keinerlei Urheberrechte daran hat (sie hat das Gutachten nicht in Auftrag gegeben, das war das Familiengericht. Sie hat es nicht bezahlt, das war ich. Und sie hat den Gutachter nicht gefragt, ob sie es für andere Zwecke als im Unterhaltsverfahren verwenden darf. Sie hat es einfach genommen und dem Sozialamt hingelegt als Beweisstück).

Daher nochmals die präzise Frage: wem ausser mir, dem Richter und dem Gutachter stehen denn noch Urheberrechte zu?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#61
Nur der Urheber hat Urheberrechte, also der Gutachter. Wer und wie weit die Verwertungsrechte gehen, steht in dem Vertrag, mittels dem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde.
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#62
(22-02-2021, 17:29)p__ schrieb: Nur der Urheber hat Urheberrechte, also der Gutachter. Wer und wie weit die Verwertungsrechte gehen, steht in dem Vertrag, mittels dem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

Den Vertrag Gutachter/Gericht hat das Gericht. Kann ich da Einsicht / Kopie verlangen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#63
Keine Ahnung. Probiers einfach.
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#64
Was soll das bringen? Urheberrechtsverletzungen hat der Urheber zivilrechtlich zu verfolgen, nicht du. Daher bliebe nur, darauf hoffen, dass der Urheber überhaupt Interesse zeigen würde, dem nachzugehen, nachdem du ihm den mutmaßlichen Verstoß anzeigst. Ich denke, das wird im Sande verlaufen.
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#65
Nicht ganz, gemäss § 106 UrhG stellt eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat dar.
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#66
(22-02-2021, 21:06)p__ schrieb: Nicht ganz, gemäss § 106 UrhG stellt eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat dar.
Dann nehme ich den Verweis auf das Urheberrecht in den Strafantrag mit auf, soll die Staatsanwaltschaft entscheiden ob sie es verfolgen will.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#67
Ich möchte nochmal diesen Thread aufs ursprüngliche zurückführen.
Ich bin langsam am verzweifeln. Die Gute treibt ihre Machenschaften weiter und das zu Lasten der Kinder. Hat denn niemand hier in diesem Forum irgendwelche Anhaltspunkte, womit man dieser ihr Handwerk legen kann. Ich bin schockiert über das, was hier über die Frau geschrieben wurde. Aber leider dient es nicht der Verwendung.
Vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein.
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#68
Das ist das alte Problem mit den Gutachtern. Es steht schon oft im Forum und ihm Thread. Viele wollen das: Schlechte Gutachter ablehnen. Tja, geht eben nicht einfach so. Die Frage, wie das geht wird nicht deshalb lösbar, indem man sie wiederholt.

Auftraggeber ist der Richter. Der müsste den Auftrag zurückziehen. Das kann er nur, wenn aus seiner Sicht sehr wichtige Gründe vorliegen. Nochmal: Aus seiner Sicht, nicht aus deiner Sicht. Eine Ablehnung des Gutachters durch eine Partei gelingt praktisch nur durch erfolgreiches Vorbringen der Besorgnis der Befangenheit: Der Gutachter muss für befangen erklärt werden. Freu dich nicht zu früh, die Chancen sind  dafür auch mit guten Argumenten sehr gering. Such mal nach "Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit" oder "Ablehnung eines Gutachters wegen Besorgnis der Befangenheit". Da kriegst du einen reichen Strauss an misslungenen und gelungenen Ablehnungen. Nicht befangen ist ein Gutachter z.B., wenn ihm fehlende Kompetenz nachgewiesen wird. Es nutzt also nichts, seine Unfähigkeit zu beweisen.

Die Ablehnung ist in §406 ZPO geregelt.

Andere Wege sind ein zusätzliches Privatgutachten auf eigene Kosten, ein Gegengewicht schaffen. Und wenn du selber begutachtet wirst, musst du nicht mitmachen. Damit kann man unter Umständen ein Gutachten unverwertbar machen.
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#69
Ich habe einiges ins Rollen gebracht. Auch können andere Instanzen gewisse Beschlüsse der Dame anfordern. Erschreckend dieses Deutschland, diese Willkür der Richter... ich bin fassungslos. Mir brennt so vieles auf den Lippen. Aber das kann ich erst liefern, wenn alles abgeschlossen ist.
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