28-03-2009, 19:53
OLG Köln, BeckRS 2008, 19585 (doppelte Fiktion in Form des Ansatzes von 400 Euro aus Nebentätigkeit neben fiktiven Einkünften von 1259 Euro);
OLG Naumburg, NJOZ 2007, 2004 = FamRZ 2007, 1118 (150 Euro aus Nebentätigkeit neben fiktiven 1000 Euro);
Hat jemand Zugang zu den beiden Urteilen?
OLG Naumburg, NJOZ 2007, 2004 = FamRZ 2007, 1118 (150 Euro aus Nebentätigkeit neben fiktiven 1000 Euro);
Hat jemand Zugang zu den beiden Urteilen?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #