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Trennung - Alles vor die Wand?
#1
Nach 15 Jähriger Beziehung und 8 Jahren Ehe, die ziemlich bescheiden liefen, hat meine "Frau" sich zu einer Mutter-Kind-Kur entschieden und teilte mir vor Abfahrt mit das sie die Zeit nutzen wird um über eine Trennung nachzudenken.

Wir haben zwei gemeinsame Kinder, 5 und 1 Jahr alt. Gemeinsames Sorgerecht liegt vor.

Während der Kur habe ich den Spieß umgedreht und habe die Trennung vollzogen, bin ausgezogen bevor sie mit den Kindern wieder da war. Die Trennung habe ich ihr telefonisch mitgeteilt.

Ganz allgemein gesagt, war die Trennung längst überfällig. Ständiger Terror zu hause der letztendlich auch den Kindern langfristig hätte schaden können.

Nach Wiederkehr meiner "Frau" und den ersten geführten Gesprächen sah alles nach einer einvernehmlichen Lösung aus. Folgend sah die Vereinbarung aus:

Freiwillig Kindesunterhalt in Höhe der Immobilienfinanzierung je Monat, kein Zwischenschalten des Jugendamtes, keine Unterhaltstitel... D.h. ich hätte Ihr kein KU überwiesen sondern die Kreditrate wäre weiterhin von meinem Konto eingezogen worden.

Wie gesagt, ich bin ausgezogen und bei einem Kumpel günstig untergekommen. Sie und die Kinder wohnen in der gemeinsamen Immobilie. Das Haus möchte sie halten. Ich hätte Sie unterstützt, wenn die Vereinbarung so eingehalten worden wäre.

Nun bekam ich Post vom Jugendamt:

Mehrere Seiten Formular und geplante Titulierung. Von meinem Mitbewohner habe ich bereits erfahren, dass ich das Formular nicht ausfüllen muss, sondern eine eigene Aufstellung senden kann. Die Titulierung kann ich bei jedem Notar durchführen.

Nach dem Schreiben habe ich folgende Dinge unternommen:

Rückbuchung der Kreditrate und Auflösung des Kontos. Neues Konto ist bereits vorhanden (ohne Dispo)

Gemeinsame Konten existieren nicht mehr, Gelder sind aufgeteilt. Die Immobilie würde bei einem Verkauf mindestens ohne Verlust verkauft werden können. Meine "Frau" wird die Kreditraten derzeit allein nicht zahlen können.

Ich arbeite Vollzeit mit ca. 1600 EUR Netto, bin derzeit krank geschrieben. Ich habe 50 Grad der Behinderung. Dies beruht auf Jahrzentelangen psychischen Erkrankungen.

Den Lebensmittelpunkt der Kinder sehe ich eindeutig bei der Kindesmutter. Ich möchte lediglich ein 14tägiges Umgangsrecht. Derzeit führt meine Frau diesen Wunsch ad absurdum, in dem sie verlang das ich mein Umgangsrecht bei ihr zu hause ausübe. Außerdem soll ich als billiges Kindesmädchen herhalten, Arbeitszeiten reduzieren damit sie mehr arbeiten gehen kann etc. Ebenfalls soll das Babysitting in ihrem Haus stattfinden.

Ich brauche Hilfe bei den weiteren Schritten.

Aufgrund meiner Kilometerlangen Krankenakte könnte ich mich Jahrelang krankschreiben lassen, oder einen noch höheren Grad der Behinderung erzielen, auch eine Berentung ist nicht ausgeschlossen.

Ebenso habe ich kein Interesse mehr das Haus halten zu müssen.

Alles weg, alles an die Wand?

Gruß, The-Wall
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#2
(10-06-2015, 19:38)The-Wall schrieb: Ich arbeite Vollzeit mit ca. 1600 EUR Netto, ...
Du solltest 2. HartzIV beantragen , aber vorher 1. eine anständige 2-3 Zimmerwohnung anmieten.

Das mit dem Ausziehen und bei Kumpel wohnen ist ein großer Fehler, auch wenn du es gegen die Wand fahren möchtest.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
(10-06-2015, 19:38)The-Wall schrieb: Derzeit führt meine Frau diesen Wunsch ad absurdum, in dem sie verlang das ich mein Umgangsrecht bei ihr zu hause ausübe.

Ablehnen, dann Umgangsregelung vorlegen, unterschreiben und durchführen oder bei Ablehnung einklagen.

Viel weiter kannst ohnehin nichts gegen die Wand fahren. Den grössten Rest deines Lebens wirst du in der Nähe des Selbstbehalts verbringen. Beim Haus ist dir das Meiste aus der Hand genommen, das wird sich so oder so nicht halten lassen. Mich wundert etwas, dass bei deinem mässigen Netto gleich eine Hausimmobilie angeschafft worden ist. Verdiente die Mutter mehr? Das lässt sich ja kaum in aufrechter Ehe finanzieren, bei Trennung erst recht nicht.

Wieso produzierst du eigentlich in einer so schlecht laufenden Ehe ein Kind, sogar gegen Ende noch ein zweites Kind? Waren die als Versuch gedacht, die Ehe zu kitten?
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#4
(10-06-2015, 19:38)The-Wall schrieb: Freiwillig Kindesunterhalt in Höhe der Immobilienfinanzierung je Monat, kein Zwischenschalten des Jugendamtes, keine Unterhaltstitel... D.h. ich hätte Ihr kein KU überwiesen sondern die Kreditrate wäre weiterhin von meinem Konto eingezogen worden.

Wenn sie deinen Kindesunterhalt für den Hauskredit nehmen will ist das wohl ihre Sache. Du solltest aber auf keinen Fall das Geld für den Hauskredit von deinem Konto abbujchen lassen, sondern unbedingt ihr den Kindesunterhalt, mit entsprechenden eindeutigen und unmissverständlich formulierten Überweisungszweck (z.B. Kindesunzterhalt für xy und den Monat Jahr xy) überweisen.

Wenn du das nicht so machst kannst diu nicht belegen jemals Kindesunterhalt bezahlt zu haben und wirst früher oder später dein blaues Wunder bezüglich der Vergesslichkeit deiner Ex zu abgesprochenen Regelungen erleben.

(10-06-2015, 19:38)The-Wall schrieb: Neues Konto ist bereits vorhanden (ohne Dispo)
Das mit dem Konto habe ich jetzt nicht so ganz verstanden. Sinnvoll ist es ein eventuelles gemeinsames Konto zu schließen oder dauerhaft den Dispo zu berauben. Nicht das deine liebe Ex das Konto in den Dispo fährt und die Bank sich an dich zum Zweck des Dispoausgleichs wendet.

So ein Dispo kann man vermutlich los werden in dem man das Konto in ein P-Konto um wandelst. Vorher solltest du dir allerdings dein eigenes neues Konto besorgen und auch ebereits einen Mietsvertrag für deine Wohnungf haben weil du mit einem P Konto wohl schwer ein neues Konto oder einen neuen Mietsvertrag bekommst.  ( Zu meiner Meinung zu den Konten hole dir aber noch mal vorher die Meinung von jemanden anderen ein !!! Nicht das du da einen Fehler machst.)

(10-06-2015, 19:38)The-Wall schrieb: Aufgrund meiner Kilometerlangen Krankenakte könnte ich mich Jahrelang krankschreiben lassen, oder einen noch höheren Grad der Behinderung erzielen, auch eine Berentung ist nicht ausgeschlossen.
Ebenso habe ich kein Interesse mehr das Haus halten zu müssen.

Dich verstärkt um deine Gesundheit/Gesundung zu kümmern ist sicherlich eine Überlegung wert:

???
- der Gewerkschaft ozder einer anderen Sozialrechtschutzversicherung bei treten
> 3 Monate die Füße still halten
- nach der > 3 Monatsfrist mit der Sozialrechtschutzversicherung formlosen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen, Nachlieferung der Begründung zu späteren Zeitpunkt an kündigen
- nach der > 3 Monatsfrist mit der Sozialrechtschutzversicherung formlosen Antrag auf EU Rente stellen, Nachlieferung der Begründung zu späteren Zeitpunkt an kündigen
- 6 Monate 70% vom aktuellen Gehalt bekommen
- Rente bewilligen lassen und spätestens dann (evtl. auch vorher ?) die Stunden aus gesundheitlichen Gründen runter fahren
???
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#5
Ich misch mich hier mal kurz ein...

Der Kollege, der den Thread hier eröffnete, ist mein Mitbewohner...

Ich habe es in "meinem" Thread schon geschrieben. Nach Auszug aus meinem Haus, haben wir uns gemeinsam eine große Wohnung angemietet... "Umgang" läuft auch bei ihm relativ problemlos. 

Problem ist für ihn Folgendes:

Seine Frau bewohnt das gemeinsame Haus, zahlt es auch allein. Kreditverträge laufen auf beide.
Er möchte gerne dass das Haus verkauft wird, da es mit Gewinn verkauft werden könnte. Seine Frau "krepelt" rum, bezahlt die Kreditraten aus Ersparnissen etc. Ist eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, wann die Sparkasse sich an ihn wendet...

Was kann hier getan?
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#6
So schnell wie möglich Scheidung durchziehen.
Anspruch läuft dann über Zugewinnausgleich oder Teilungsversteigerung .
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Da kann man nur hoffen, daß die Grundregeln des TFAQ vor Auszug befolgt wurden.
Unterlagen, Kohle sichern usw., Zeit dazu hatte er ja.
Aus welchen Ersparnissen zahlt denn Ex post ?
Ansonsten schließe ich mich an, schnellstens klare Verhältnisse schaffen, Scheidung durchziehen.
Bezüglich Rente empfehle ich die Mitgliedschaft im VDK, derzeit nur 6€ monatlich.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#8
(12-10-2015, 17:21)neuleben schrieb: Bezüglich Rente empfehle ich die Mitgliedschaft im VDK, derzeit nur 6€ monatlich.

Bedeutet das das der Sozilalrechtsschutz über den VDK 6 € pro Monat kostet ?
Beinhaltet dieser Rechtschutz auch Rechtschutz fürs Arbeitsrecht und Sozialrechtschutz, wie es bei der Gewerkschaft der Fall ist ? Bei der Gewerkschaft kostst das glaube ich 1 % vom Brutto.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#9
(13-10-2015, 00:44)Bruno schrieb: Bedeutet das das der Sozilalrechtsschutz über den VDK 6 € pro Monat kostet ?

Ist nicht schwer zu finden.

Zitat:Wir beraten auf folgenden Rechtsgebieten:
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilferecht
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung/Arbeitslosengeld II
  • Soziales Entschädigungsrecht

http://www.vdk.de/deutschland/
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#10
Die Fachanwälte vom VDK decken nur das Sozialrecht ab.
Arbeitsrecht ist Zivilrecht, daher nicht im Rechtsschutz des VDK enthalten.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#11
(13-10-2015, 08:49)neuleben schrieb: Arbeitsrecht ist .... nicht im Rechtsschutz des VDK enthalten.

Gut zu wissen. Dann werde ich bis zur Beendigung meiner zu klärenden Dinge da bleiben wo ich derzeit mit meiner Rechtschutz bin.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#12
... und wenn du dich nicht scheiden lässt und die GdB 50 während der Ehe wegen der Ehe erworben hast und die KM Einkommen hat und du einen guten Anwalt hast ==>> kann die ganze Sache evtl ganz anders aussehen. Frage einen Fachanwalt hierzu, nicht im Forum. Die KM hat Einkommen auch wenn sie nicht arbeitet.
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