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Vollzeitjob, Selbständig und neuer Titel?
#1
Brauch mal wieder eure Hilfe, Ausgangssituation:
 
Titel bestand. Vor ca. 1,5 Jahren kam ein schreiben vom JA das ich meine Gehaltsnachweiße zusenden soll und sie haben mich ab diesen Zeitpunkt in Vollzug gesetzt– über meinen RA ging es dann hin und her und ich zahlte denn etwas mehr als im Titel festgelegt – vom JA hab ich dann nichts mehr gehört – meines Wissens nach wurde aber kein neuer Titel ausgestellt.
 
Seit März bin ich jetzt zu meinem Vollzeitjob auch noch Selbständig – dachte es wäre klug dem JA zu schreiben das ich einen neuen Titel berechnen möchte – JA würde dann bestimmt meine Gehaltsnachweiße sehen wollen (2014) und dann einen Titel festmachen. Was ich mit der Selbständigkeit verdiene taucht dann ja erst Mitte 2016 auf wenn ich meine Steuer von 2015 abgebe.   Das JA kann aber nur alle 2 Jahre Einsicht in meine Verdienste Vordern und somit könne ein neuer Titel erst 2017 gemacht werden. Soweit meine Theorie – als ich das mit meinem RE besprochen habe redet er etwas von Mitteilungsplicht und man müsse den geschätzten Umsatzwert den man ans Finanzamt meldet  als Berechnung nehmen – (wobei ich mich frage wie das gehen soll da dort ja noch meine Lohnsteuer und Betriebsausgaben abgezogen werden – zudem ist das ja nur eine Schätzung ).
 
Gäbe noch die Möglichkeit einfach nichts zu machen und darauf zu warten bis das Jugendamt mal wieder auf die Idee kommt meine finanzielle Situation zu prüfen – habe hier nur angst da sie mich ja mit dem Schreiben vor 1,5 Jahren in Vollzug gesetzt haben das dasGeld  dann Rückwürgend berechnen und einfordern … 

buhh danke Wink
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#2
Soweit ich dich verstanden habe, willst du lieber jetzt eine Neuberechnung des Unterhalts anstossen statt später, damit der Zweijahresrythmus jetzt wieder beginnt statt erst dann, wenn deine Selbständigkeit bereits Geld bringt. Meinst du das?

Klar, probieren kannst du das. Es könnte aber auch sein, dass man sich im Jugendamt fragt, wieso es der Pflichtige so verdächtig eilig hat mit Auskunft und zahlen? Dann könntest du eine Fragen- und Ermittlungslawine auslösen. Ich würde alles so lassen wie es ist, wenn die Auskunftsforderung kommt Auskunft geben und im übrigen lieber Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, damit das nachweisbare Einkommen durch Selbständigkeit mässig bleibt.
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#3
Ich würde es ja auch gern so lassen wie es ist nur mit diesem schwammigen Titel und mit dem damaligen Schreiben „wir setzen Sie hiermit in Vollzug“ können da mal schnell 1,5 plus eventuell 1 Jahr also 2,5 Nachzahlung werden
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#4
Der "Verzug" betrifft die damalige Situation. Darauf hast Du reagiert, Unterlagen geliefert und bezahlt.

Damit ist der "Verzug" erledigt!

Sieh zu, dass Du zunächst deine Ergebnisse auf der Null-Linie hältst bis zur nächsten Auskunft. Du wirst Deinen Gewinn über Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, oder.

Füße still halten.

Wenn es zu gut läuft, dann musst Du über UG oder GmbH nachdenken, warte damit aber nicht zu lange!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Ich dachte man ist vielleicht so lange in „Vollzug“ bis man einen neuen Titel hat?

Null-Linie wird schwer, ist Dienstleistung die ich zu meinem Vollzeitjob mache – also für Auto usw. absetzen reicht es nicht.

Was hat es eigentlich mit der Meldungspflicht auf sich die mein Anwalt erwähnt hat?
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#6
Wüsste nicht, wo die her kommen soll?
remember
Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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