Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ab wann gilt Anwaltspflicht nach Sorgerechtsantrag?
#1
Ich bin Vater eines 4-jährigen Jungen. Die Mutter hatte bisher das alleinige Sorgerecht. Nun habe ich vor einigen Wochen beim zuständigen Gericht die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragt.

Die Mutter hat sich eine Anwältin genommen und beantragt die Zurückweisung meines Antrags. Ich erhielt vom Gericht eine Kopie des anwaltlichen Schreibens "zur Kenntnis- und Stellungnahme".

Kann ich diese Stellungnahme selbst verfassen? Nach § 114 Abs. 1 FamFG gilt:
"Vor dem Familiengericht ... müssen sich ... die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen."

Gilt dies erst bei Verhandlungen, wenn die Parteien eine Ladung erhalten haben und vor Gericht erscheinen? Oder gilt das auch schon bei dem oben geschilderten Stand der Dinge?

Und wie nennt man eigentlich die Antwort auf einen "Antrag auf Zurückweisung des Antrags auf gemeinsame elterliche Sorge"? Wenn ich da jetzt noch mal das Wort "Antrag" verwende, wird es allmählich unübersichtlich.

Vielen Dank für sachdienliche Tipps. Gruß, Andreas
Zitieren
#2
Ein Sorgerechtsverfahren ist keine Familienstreitsache sondern eine Familiensache, bei der keine Anwaltspflicht herrscht.
Zitieren
#3
Die Antwort wird mit 'Stellungnahme' überschrieben, wie vom Gericht angeboten.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#4
Es gibt keine Verpflichtung zu einem Anwalt im SR-Verfahren. Schreib einfach "Stellungnahme zu Aktenzeichen....." Das solltet du mit dem Gerichtsschreiben erhalten haben.

Ansonsten einfach "kooperative" Dinge schreiben, dass ihr beide das Bestes fürs Kind und so. Den (vermutlich) Schmontz der Anwältin kann man meist mit einem Satz negieren: "Das Vorbringen trifft überwiegend nicht zu". Damit hat sich das meist.
Vielleicht mal hier schmökern: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7525
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#5
Ich würde kein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Erstmal nur Umgang regeln... Bei gemeinsamer Sorge musst du immer kommunikationsfähig sein.
Zitieren
#6
(29-12-2015, 23:10)Gualterius schrieb: ...immer kommunikationsfähig sein.
Da sind wir doch hoffentlich!?! Auch wenn die Musik mal in Tonlagen spielt, die der Kimu nicht gefallen mögen.

Also wir haben weit überwiegend postive Erfahrungen gemacht, erst das Sorgerecht mit "kooperativer Linie" zu erhalten. Das SR ist schon wegen der Informationsrechte elementar wichtig, auch zur möglichen Ausgewogenheit. Es ist aber so oder so kein "BestimmerInnen"-Recht.

Bei späteren Umgangsregelungen kann dann etwas mehr "gezofft" werden. Das liegt in der Natur der Sache, dass sich dort auch Leute streiten, die mal "ewige eheliche Einlichkeit" gesäuselt haben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#7
(29-12-2015, 23:22)sorglos schrieb: Also wir haben weit überwiegend postive Erfahrungen gemacht, erst das Sorgerecht mit "kooperativer Linie" zu erhalten. Das SR ist schon wegen der Informationsrechte elementar wichtig, auch zur möglichen Ausgewogenheit. Es ist aber so oder so kein "BestimmerInnen"-Recht.

Bei späteren Umgangsregelungen kann dann etwas mehr "gezofft" werden.

Gibt's darüber klare Erkenntnisse und Erhebungen? Verwickelt man da die Leute nicht unnötig in Gutachten bezüglich Kommunikationsfähigkeit, an die sich die KM sowieso nicht halten muss, aber der Papa schon? Und verzögert das Ganze? Die lehnt ja eh schon ab, da setzt die das auch durch und während der Begutachterei entfremdet sie ihm die Kinder.
Zitieren
#8
Raid, hi! (Tschuldige Leute, offtopic, aber das interessiert auch andere, daher keine PN) Wie geht's mit deinem Sohn? Dem größeren glaub ich. Dem der in die erste Klasse geht. Darf ich den Namen nennen? Siehst du ihn ungestört? Sag nur kurz.
Zitieren
#9
Danke für die Info zum Anwaltszwang. Als Laie wäre mir der Unterschied zwischen Familiensachen und Familienstreitsachen wohl nie aufgefallen ...

Ich bin jetzt noch auf der Suche nach bisherigen Erfahrungen, wann die von der Mutter vorgebrachten Punkte tatsächlich eine Gefahr für das Kindeswohl belegen könnten und wann nicht. Und natürlich, welche Argumente ich bringen und welche ich vermeiden sollte. Die Mutter hat bis jetzt überwiegend persönliche Streitigkeiten zwischen ihr und mir vorgebracht.

Gibt es für diesen Fragen einen eigenen Thread? In dem oben verlinkten habe ich viel zur Verfahrenkostenhilfe gelesen, aber so weit bin ich ja noch nicht.

Gruß, Andreas
Zitieren
#10
Raid. Danke für die Info.

(30-12-2015, 00:06)AndreasW schrieb: Die Mutter hat bis jetzt überwiegend persönliche Streitigkeiten zwischen ihr und mir vorgebracht.
Gibt es für diesen Fragen einen eigenen Thread?

Hallo Andreas!
Hier bist du genau richtig. Du solltest aber (besser anonymisiert) deine Geschichte erzählen, damit man sich genügend auskennt.
Was du auch tun solltest, ist das FAQ lesen. Peu a peu. Dann weißt du bald, dass du's hier zu 90% mit einer Umgangsverweigerin zu tun hast. Die schrecken vor nichts zurück und werden dich mit Schmutz bewerfen. Es gibt glückliche Ausnahmen. Aber deine Ex fängt ja schon damit an, dass sie aufgrund "der persönlichen Streitigkeiten" (wobei für sie schon klar ist, dass du daran alleine schuld bist) das Kindeswohl gefährdet sieht...  So eine wird dir z.B. auch latente Aggressionen vorwerfen.
Zitieren
#11
(30-12-2015, 00:44)Gualterius schrieb: Du solltest aber (besser anonymisiert) deine Geschichte erzählen, damit man sich genügend auskennt.
Was du auch tun solltest, ist das FAQ lesen. Peu a peu.

Ja, gerne. Leider läuft mir etwas die Zeit davon. Ich soll binnen zwei Wochen Stellung nehmen, aber das Schreiben datiert vom 21.12.2015 und kam erst heute/gestern (29.12.2015) bei mir an.

Was mich etwas verwirrt ist folgendes: Auf verschiedenen Seiten im Internet findet man Aussagen (von Richtern, nicht von Betroffenen), dass die Eltern eine "tragfähige soziale Beziehung" haben müssen, um die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben. Dort wird der BGH wie folgt zitiert:

"Die Fähigkeit zu kooperativem Verhalten äußert sich vorrangig darin, dass Eltern in der Lage sind, persönliche Interessen und Differenzen zurückzustellen. Dazu gehört, den anderen Elternteil als Erzieher und gleichwertigen Bindungspartner des Kindes zu respektieren sowie ein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten etwa über den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil."

Gerade das ist bei uns aber nicht der Fall. Die Beziehung ist extrem schlecht, eine halbwegs vernünftige Kommunikation ist nicht möglich. Damit hätte doch aber die Mutter die Möglichkeit, durch egoistisches Abblocken und Sturheit die im BGB als Regelfall vorgesehene gemeinsame Sorge wieder auszuhebeln.

Was entgegne ich nun darauf?
Zitieren
#12
Die tragfähige soziale Beziehung gilt letztlich nur als Ermahnung für den Vater, dass er schön brav seiner Verantwortung nachkommt und zahlt. Wenn die Beziehung nicht tragfähig ist, gewinnt die Mutter. Das ist aber noch nicht klar in den Köpfen der Öffentlichkeit, dass das so läuft.

Was du entgegnest, ist fast wurscht. Du kommst ums Klagen fast nicht herum. Vorher kannst du ein bisschen Täuschungsmanöver veranstalten, dass du doch brav bist.

Wie ist dein Verhältnis zu deinem Sohn? Mag er dich? Will er zu dir? Kriegt er was mit?
Zitieren
#13
Hallo, muss mich auch kurz einklinken (erinnert mich an meine Ex, wobei ich verheiratet war).

Erkläre, dass Ihr - wenn es ohne Zeugen abgeht - euch ganz normal und vernünftig unterhalten und abstimmen könnt.

Sobald aber Externe dazu kommen, die Kindesmutter die Kommunikationsverweigerung praktiziert und alle Glauben macht, ihr könntet nicht miteinander reden.

Kommunikationsverweigerung werde halt von vielen Anwälten als Strategie beraten und viele Gerichte fallen darauf rein.

Es entspricht dem Kindeswohl, wenn dem Kind die Ressourcen beider Eltern zur Verfügung stehen.

LG
Che
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#14
@AndreasW
lies mal hier:
https://www.fischundfleisch.com/thomas-f...denz-11111

sowie hier:
http://forum.isuv-online.de/index.php?pa...31fe494%22

trotz Kommunikationsverweigerung der Mutter hat das OLG Hamm das gSR beschlossen:
http://www.vafk-koeln.de/vaeterinfo/olg-...der-mutter

hier ein Mustertext-Sorgerecht-Kommunikationsstörung:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/uplo...B6rung.pdf
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#15
In der Stellungnahme schreibst du immer 

Ihr Schreiben von ..... habe ich am .... erhalten
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
Zitieren
#16
Ich darf mal meinen Thread wieder hervorkramen. Die Mutter hatte ja meinem Antrag auf gemeinsame Sorge widersprochen, ich sollte gegenüber dem Gericht zu ihren Argumenten Stellung nehmen. Diese Stellungnahme hatte ich gestern fertig gestellt und wollte sie heute zur Post geben.

Nun lag genau heute ein Schreiben des Jugendamtes im Briefkasten. Man bittet um Abmachung eines Gesprächstermins innerhalb von 14 Tagen.

Ich wusste nicht, dass das Jugendamt noch mal gehört wird, wenn die Sache bereits bei Gericht liegt. Wie wird das Gespräch beim Jugendamt vermutlich laufen? Werde ich mich rechtfertigen müssen und erklären müssen, warum ich die gemeinsame Sorge beantragt habe? Werde ich mit den Vorwürfen konfrontiert, die die Mutter über ihre Anwältin dem Gericht zukommen ließ?

Vielleicht weiß ja jemand, was mich da ungefähr erwartet.

Danke und Gruß, Andreas
Zitieren
#17
Das Jugendamt ist immer im Boot. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass sie während eines laufenden Verfahrens agieren. Vor allem dann, wenn sie vorher nicht von den Eltern konsultiert worden sind.

Je nach dem wer da am Werk ist, nutzen sie durchaus noch einmal die Gelegenheit, um die Kuh vom Eis zu kriegen. Das Jugendamt muss in dem Verfahren beteiligt werden und Stellung beziehen und dazu wollen sie natürlich mit den Eltern sprechen. Das ist zunächst nicht alamierend. Passieren kann alles und nichts und ein ausführliches Coaching passt nicht in ein paar Worte.

Sei einfach du selbst und hack nicht auf der Mutter herum! Konzentrier dich auf die Interessen des Kindes.
Zitieren
#18
Nimm eine "Person Deines Vertrauens" mit.
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
Zitieren
#19
Hier einige gute Hinweise:

http://www.gustav.es/Nie-_nie-_nie_-/nie...nie_-.html
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltspflicht Unterhalt aber keiner arbeitet nach RGV Trudadu 3 1.385 18-12-2023, 19:30
Letzter Beitrag: p__
  Wann privilegiert, ab wann nicht mehr? IPAD3000 4 4.419 28-08-2019, 23:08
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Ab wann gilt der Selbstbehalt erwerbstätig rockx 18 11.923 28-05-2019, 15:38
Letzter Beitrag: IPAD3000
  VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht? Jessy 4 4.448 26-07-2013, 19:29
Letzter Beitrag: iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste