18-04-2016, 14:15
Madame verklagt Anwalt auf Schadenersatz (entgangene Zahlungen für Betreuungsunterhalt aufgrund Fehlberatung).
BGH sagt: Ja, das war eine Fehlberatung, aber ein Schaden ist Madame nicht entstanden, weil sie nunmehr Anspruch auf Familienunterhalt hat.
(Quelle: XII ZR 148/14)
Alleine die Aussage "ich heirate (jetzt) nur, wenn ich den Anspruch auf Betreuungsunterhalt nicht verliere" ... wer wünscht sich kein derartiges Prachtexemplar als Ehefrau.
Man kann dem nunmehr verehelichten Gutverdiener zu seiner Wahl nur gratulieren ...
BGH sagt: Ja, das war eine Fehlberatung, aber ein Schaden ist Madame nicht entstanden, weil sie nunmehr Anspruch auf Familienunterhalt hat.
(Quelle: XII ZR 148/14)
Zitat:Die Klägerin habe durch die Heirat nicht nur ihren Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB für die Dauer der Ehe verloren, sondern zugleich die Rechtsstellung als Ehepartnerin erlangt. Zu dieser Rechtsstellung gehöre unter anderem der Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360 a BGB. Vorteil und Nachteil seien kongruent.
Alleine die Aussage "ich heirate (jetzt) nur, wenn ich den Anspruch auf Betreuungsunterhalt nicht verliere" ... wer wünscht sich kein derartiges Prachtexemplar als Ehefrau.
Man kann dem nunmehr verehelichten Gutverdiener zu seiner Wahl nur gratulieren ...