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Paar ohne Unterhaltszahlungen
#1
Mutter und Vater wollen vermeiden, das einer von ihnen in eine Zahleselrolle kommt und treffen bereits vor der Zeugung ihres Kindes folgende Vereinbarung:

Beide zahlen die Hälfte eines großzügig für die gesamte Zeit der Minderjährigkeit ihres noch zu zeugenden Kindes berechneten Unterhalts (also Unterhalt für 18 Jahre) auf ein Treuhandkonto ein, das von einem Notar verwaltet wird. Sie schließen notariell eine Übereinkunft, dass von diesem Konto monatlich Unterhalt an das Kind ausgezahlt wird. Im Falle des Zusammenlebens bekommen beide diesen monatlichen Unterhalt. Im Falle einer Trennung bekommt das Geld derjenige, bei dem das Kind lebt.

Da das Kind bereits unterhaltsmäßig versorgt ist, muss der entsorgte Partner nichts zahlen.

Das Vermögen ist kein Kindesvermögen, sondern ein Sondervermögen. Es gehört auch nicht mehr den Eltern.

Da es keine Nachteile durch das 50-50-Modell gibt, sind auch beide bestrebt, dieses Modell zu leben.

Rechtliche Probleme:
* Sozialleistungen für das Kind sind nicht mehr möglich.
* Sicherheit des Sondervermögens
* Familiengericht könnte Konstruktion als nichtig erklären (so wie manche Eheverträge).

Hat jemand schon von solchen Konstruktionen gehört?
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#2
Solange die Eltern selbst für ihr Kind so sorgen, dass keine Sozialleistungen beantragt werden müssen, können sie das regeln wie sie wollen. Sicher gibts auch eine Konstruktion, die ein Vermögen bereitstellt, aus dem heraus dann monatliche Zahlungen erzeugt werden.

Knackpunkt wird dann sein, wem dieses Vermögen gehört und wie angreifbar eine Konstruktion ist, wenn Streit zwischen den Eltern losgeht. Den Begriff "Sondervermögen" gibts zum Beispiel nicht. Geld hat einen Eigentümer, wer soll das sein?
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#3
Könnte es eine nicht gemeinnützige Stiftung sein?
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#4
Mit entsprechendem Aufwand wird das auch das möglich sein. Satzung konstruieren, Stiftungszweck erfinden die eine steuerliche Gemeinnützigkeit ermöglicht .... die Gründung einer Stiftungs-GmbH oder der Stiftungs-AG. Vorarbeiten, Geschäftsführung, viel Spass. Wer die Geldmittel für ein Vermögen, für die Gründung und den Betrieb so einer Konstruktion aufbringt und das sogar durchzieht obwohl noch noch einmal ein Kind existiert, alles im Konsens mit einer Dame, der hat mit Sicherheit im Leben ohnehin nie Probleme mit Kindesunterhalt.
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#5
(27-04-2016, 22:31)p__ schrieb: Satzung konstruieren, Stiftungszweck erfinden die eine steuerliche Gemeinnützigkeit ermöglicht .... die Gründung einer Stiftungs-GmbH oder der Stiftungs-AG. Vorarbeiten, Geschäftsführung, viel Spass.
Für den Fall das solch eine Stiftung tatsächlich deutliche Vorteile hätte:
* So ein Verwaltungsaufwand wäre bei der Umsetzung des Stiftungszwecks für 10, 100, 1.000 oder 10 Mio Kindern sicherlich nicht um den selben Faktor größer wie der Faktor der der betreuten Kinderanzahl, die dirch ein solches Konstrukt abgesichert werden.

Vorsicht Marktlücke...
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#6
Unterstellen wir monatlich 500 EUR mit jährlichem Aufschlag von 8 Prozent ...

Da reichen keine 250 TEUR!

Wie soll das mit Betreuungsunterhalt laufen? Was ist, wenn das Kind behindert ist?

Fragen über Fragen und zwei unterwerfen sich freiwillig und ohne Not dem sinnlosen deutschen Familienrecht?

Kann mir nicht vorstellen, dass solche Konstruktionen gestaltet werden zu geringeren Kosten, als den geplanten Kindesunterhalt selbst.

Nach Schweden auswandern wäre günstiger!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
(28-04-2016, 06:02)CheGuevara schrieb: Fragen über Fragen und zwei unterwerfen sich freiwillig und ohne Not dem sinnlosen deutschen Familienrecht?

Nach Schweden auswandern wäre günstiger!

Das ist der Knackpunkt!

frei nach Goethe: wem Gesetze nicht passen, der muss die Gegend verlassen, in der sie gelten.

Es macht einfach keinen Sinn, das deutsche Familien(un)recht austricksen zu wollen. Deutsche Richter sind völlig unberechenbar - dagegen kann man sich nicht mit einem Fetzen Papier schützen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Andere Lösung: Komdome oder ein kleiner Pieks an unsichtbarer Stelle.
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