27-04-2016, 21:29
Mutter und Vater wollen vermeiden, das einer von ihnen in eine Zahleselrolle kommt und treffen bereits vor der Zeugung ihres Kindes folgende Vereinbarung:
Beide zahlen die Hälfte eines großzügig für die gesamte Zeit der Minderjährigkeit ihres noch zu zeugenden Kindes berechneten Unterhalts (also Unterhalt für 18 Jahre) auf ein Treuhandkonto ein, das von einem Notar verwaltet wird. Sie schließen notariell eine Übereinkunft, dass von diesem Konto monatlich Unterhalt an das Kind ausgezahlt wird. Im Falle des Zusammenlebens bekommen beide diesen monatlichen Unterhalt. Im Falle einer Trennung bekommt das Geld derjenige, bei dem das Kind lebt.
Da das Kind bereits unterhaltsmäßig versorgt ist, muss der entsorgte Partner nichts zahlen.
Das Vermögen ist kein Kindesvermögen, sondern ein Sondervermögen. Es gehört auch nicht mehr den Eltern.
Da es keine Nachteile durch das 50-50-Modell gibt, sind auch beide bestrebt, dieses Modell zu leben.
Rechtliche Probleme:
* Sozialleistungen für das Kind sind nicht mehr möglich.
* Sicherheit des Sondervermögens
* Familiengericht könnte Konstruktion als nichtig erklären (so wie manche Eheverträge).
Hat jemand schon von solchen Konstruktionen gehört?
Beide zahlen die Hälfte eines großzügig für die gesamte Zeit der Minderjährigkeit ihres noch zu zeugenden Kindes berechneten Unterhalts (also Unterhalt für 18 Jahre) auf ein Treuhandkonto ein, das von einem Notar verwaltet wird. Sie schließen notariell eine Übereinkunft, dass von diesem Konto monatlich Unterhalt an das Kind ausgezahlt wird. Im Falle des Zusammenlebens bekommen beide diesen monatlichen Unterhalt. Im Falle einer Trennung bekommt das Geld derjenige, bei dem das Kind lebt.
Da das Kind bereits unterhaltsmäßig versorgt ist, muss der entsorgte Partner nichts zahlen.
Das Vermögen ist kein Kindesvermögen, sondern ein Sondervermögen. Es gehört auch nicht mehr den Eltern.
Da es keine Nachteile durch das 50-50-Modell gibt, sind auch beide bestrebt, dieses Modell zu leben.
Rechtliche Probleme:
* Sozialleistungen für das Kind sind nicht mehr möglich.
* Sicherheit des Sondervermögens
* Familiengericht könnte Konstruktion als nichtig erklären (so wie manche Eheverträge).
Hat jemand schon von solchen Konstruktionen gehört?