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Seit dem 19. Juni 2016 gibt es ein „Recht auf ein Girokonto für Alle“.
Rechtsgrundlage ist das das sogenannte Zahlungskontengesetz in den §§ 33 ZKG usw.. Ein solches Konto wird „Basiskonto“ genannt.
Antragsmuster hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/zkg/anlage_3.html
Wichtigste Infos zum Basiskonto findet man hier:
http://www.soziale-schuldnerberatung-ham...asiskonto/
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(22-06-2016, 15:17)sorglos schrieb: Seit dem 19. Juni 2016 gibt es ein „Recht auf ein Girokonto für Alle“.
Super. Dann ist die Sache wohl nun doch aus der Diskussionsphase heraus und in trockenen Tüchern.
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http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...32014L0092
Das ist mal wieder die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus 2012, da blieb dem Gesetzgeber wieder einmal nichts über außer zu folgen.
Diese Regierung/das Parlament ist so erstarrt, dass es derartige Veränderungen aus eigener Motivation nicht hinbekommt.
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(24-06-2016, 01:28)CheGuevara schrieb: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...32014L0092
Gut zu wissen das das in den restlichen EU Ländern von Tenor her auch so ist. Das in weiten Bereichen in der EU vereinheitlichte Recht ist eine Errungenschaft der EU die ich schätze. (Es gibt aber auch DInge die ich nicht mag.)
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