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Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt
#1
Hallo,

ich versuche es mal so wie möglich zu machen da ich grade nicht weiß wo mir der Kopf steht:

Wegen meinem Sohn wurde Klage wegen UPV gegen mich wurde eingereicht  - Termin fand statt:

Im Strafgericht hat der Richter entschieden, daß nur für einen minimalen Zeitraum die Straftat bestand:

Laut Anklage waren es die Zeiträume 2014 , 2015, 2016 - ohne Arbeit war es für mich aber nicht möglich bis auf ein paar Monate in 2016 - aber da hätte ich auch nicht voll zahlen können.

Der Richter hat alle Angaben geprüft und dann lediglich für 6 Monte in 2016 entschieden (ich hätte zumindest einen Teil zahlen können meinte er) und für den Rest, den Vorwurf eingestellt (glaub ich) oder eben als nicht möglich angesehen, somit auch nicht zu verurteilen (jemand hat mitgedacht). Gab 6 Monate Bewährung die laut meines Verteidigers wohl "normal" sind. Nun soll ich für die 6 Monate in 2016 nachzahlen und zudem noch monatlich 352EUR (woher ich das nehmen soll, hat mir keiner gesagt). 

Nun schreibt mir das Jugendamt und fordert jedoch weiterhin den Unterhalt seit 2014 - mit Abzug was an Unterhaltsvorschuß gezahlt wurde. Weiterhin meint das Jugendamt auch, dass ich noch mehr für meinen Sohn zahlen müsste - also nach Abzug Kindergeld sind es immer noch knapp 450EUR.

Also wem glaube ich jetzt, dem Urteil oder dem Jugendamt? Kann doch eigentlich nicht sein, daß das Gericht sagt: da war nix zu holen, also hat der Angeklagte sich auch nicht Schuldig gemacht und das Jugendamt macht freudig weiter?  Angry

Hat jemand Erfahrung mit dem Sachverhalt und kann mir eventuell einen Rat geben? Unter anderem auch was passieren könnte wenn ich eben nicht diese 450EUR und die anderen Gelder mal eben so zu Verfügung habe - 2 mal wegen der gleichen Sache angezeigt zu werden ist doch nicht möglich?
Sofern da überhaupt ein Anspruch besteht? Laut Gericht ja eben nicht, sonst wäre ich ja bestimmt verurteilt worden?  Huh

Sagen wir mal, ich schaffe es die 352EUR zusammen zu Kratzen jeden Monat, und zahle die vom Gericht auferlegten Zahlungen gemäß Bewährungsauflage weiter - was kann dann noch passieren?

Bin ehrlich gesagt ein wenig erstaunt, da ich dachte die Sache hat sich mit dem Urteil mehr oder weniger erledigt.  Huh

Hilfe!
Adi

Kleiner Nachtrag den ich vergessen habe, ich ziehe ab 1. November zum [aus Sicherheitsgründen gelöscht] - neuer Job als Mechaniker, halte das hier nicht mehr aus und dachte ein wenig neue Luft und Umgebung kann nicht schaden.
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#2
Strafrecht und Zivilrecht sind komplett getrennt. Auch wenn der Strafrichter feststellt, dass 2014 mangels Einkommen keine Unterhaltspflicht bestand, kann das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft einen für 2014 bestehenden Titel rücksichtslos ohne jede Beschränkung gegen dich durchsetzen. Bei einem Titel kommt es auch nicht auf Einkommen an. Wenn der Titel besteht, muss gezahlt werden, ganz egal ob du auf dem Sterbebett liegst oder entführt im syrischen Folterknast sitzst. Währenddessen pfändet das Jugendamt fröhlich dein Konto zu Hause.

Zweimal für dieselbe Sache kannst du nicht verurteilt werden, aber sehr wohl zweimal für zwei verschiedene Taten. Wer für den Zeitraum 2014 und 2015 verurteilt wurde, kann später für 2016 nochnmal verurteilt werden.
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#3
Naja, es wurde wegen Unterhaltspflichtverletzung verhandelt. Es wurde lediglich festgestellt, daß du zeitweise nicht leistungsfähig warst und du nicht vorsätzlich oder fahrlässig gegen deine Pflichten gehandelt hast
Das ändert aber nichts an der Unterhaltspflicht. Das du den Unterhalt nicht zahlen konntest, heißt nicht zwangsläufig, das du ihn nicht doch noch schuldest.

Edit(h): P war schneller. Tongue
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
Vielen Dank für eure Antworten, ich hätte jedoch ein paar weitere Fragen dazu:

p___ Was meinst du mit 2016 nochmal? Ich meine jetzt, dass die mich doch nicht abermals wegen 2014/2015 anklagen können oder etwa doch - darüber besteht doch jetzt wohl Klarheit? Oder meintest du, falls ich jetzt nicht zahlen kann, daß die mich dafür abermals anklagen könnten?
Zum Thema Strafrecht/Zivilrecht - also lässt sich das so nicht ableiten? Hätte man mir auch mal erläutern können, hat der Richter nichts zu gesagt.

Sixteen Tons, wenn jemand jedoch unter die Bemessungsgrenze fällt, ist dieser doch ebenfalls Nichts schuldig - sollte das in diesem Fall sich dann nicht eigentlich genau so ableiten lassen bzw. gleich behandelt werden?

Wie sieht das denn mit Auslandspfändungen aus wenn ich in [ ] bin - gibt es da Informationen - oder bin ich da erstmal "sicher" solange ich das Urteil und Auflagen bediene sodaß die Bewährung nicht widerrufen wird? Oder kann sonst irgendetwas in Abwesenheit passieren, dass mir zum Verhängnis werden könnte wenn ich mich entscheide wieder nach Deutschland zu ziehen/oder muss?
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#5
(11-10-2016, 01:18)Macaraz schrieb: Wie sieht das denn mit Auslandspfändungen aus ...
Das Risiko von Auslandspfändungen läßt sich deutlich senken in dem man seinen ECHTEN Aufenthaltsort nicht bei Gegnern, Suchbeauftragten, bei FB, in Foren, bei Freunden usw. bekannt gibt.

Die Streuung von nicht zutreffenden Informationen kann das Risiko senken.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#6
(11-10-2016, 01:18)Macaraz schrieb: Vielen Dank für eure Antworten, ich hätte jedoch ein paar weitere Fragen dazu:

p___ Was meinst du mit 2016 nochmal? Ich meine jetzt, dass die mich doch nicht abermals wegen 2014/2015 anklagen können oder etwa doch - darüber besteht doch jetzt wohl Klarheit? Oder meintest du, falls ich jetzt nicht zahlen kann, daß die mich dafür abermals anklagen könnten?
Zum Thema Strafrecht/Zivilrecht - also lässt sich das so nicht ableiten? Hätte man mir auch mal erläutern können, hat der Richter nichts zu gesagt.

Was P meint: Sie können dich für einzelne Zeiträume verknacken. Jeder einzelne Zeitraum von...bis führt zu einer Strafe. Das Delikt (Nichtzahlen) ist immer dasselbe. Für die Zeit 2014 bis Monat X/2016 ist das Thema strafrechtlich bei dir erst mal durch.

Richter machen keine Rechtsberatung.

(11-10-2016, 01:18)Macaraz schrieb: sollte das in diesem Fall sich dann nicht eigentlich genau so ableiten lassen bzw. gleich behandelt werden?

Nein, weil du dich bei einem bestehenden Titel nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen kannst. Du unterliegst damit der sofortigen Vollstreckung. Der Unterhaltstitel wird nicht dadurch (teilweise) ungültig, weil der Strafrichter meint, du hast nicht zahlen können.
Diese Feststellung bezieht sich nur auf den Vorwurf der Unterhaltspflichtverletzung. Die Schulden daraus hast du trotzdem, auch wenn der Richter von dir nur Geld für 2016 fordert. Wer nicht leistungsfähig ist, kann bestehende Titel mit einer Abänderungsklage mit dem Ziel der Unterhaltsherabsetzung angreifen. Du kannst dem Jugendamt natürlich die Zahlung für die Vergangenheit vor 2016 verweigern, dann wird eben aus dem Titel gegen dich vollstreckt. Du kannst dafür nicht mehr ins Gefängnis kommen, aber zum Pfänden bei dir reicht's noch.

Wie P schon richtig sagte, das sind zwei Baustellen. Eine Straftat und ein Schuldrechtsverhältnis nach bürgerlichem Recht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
(11-10-2016, 01:18)Macaraz schrieb: Hätte man mir auch mal erläutern können, hat der Richter nichts zu gesagt.

Aber dein Anwalt? Oder hattest du freiwillig verzichtet? Bei Unterhaltspflichtverletzung kannst du einen Pflichtverteidiger bekommen.

Du kommst immer noch ins schwimmen, was den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht angeht. Fürs Zivilrecht, also das Jugendamt mit seinem Titel (ich setze voraus, dass es einen gibt) ist es so, als hätte dein Strafverfahren gar nicht existiert.

Ich weiss, das ist schizophren, weil §170 StBG schizophren ist, der Paragraf der Unterhaltspflichtverletzung. Du wirst im Strafrecht verurteilt, weil du Dank Zivilrecht pleite warst. Da geht es ganz plötzlich. Bedanke dich bei den deutschen Juristen für diese "Leistung", über Bande zu spielen Das nennt sich Rechtswesen.

Was du wirklich zahlen musst, sind die im Strafurteil festgelegten Gelder. Zahlst du die nicht, wird deine Bewährung wiederrufen --> Gefängnis. Du kannst es auch drauf anlegen und lieber Vollpension nehmen statt zu zahlen. Nicht immer die schlechteste Lösung. Die Krakeelerei vom Jugendamt und Schulden aus einem Titel führt dich dagegen nicht ins Gefängnis, alles was die tun können ist pfänden. Und dich erneut anzeigen für einen Zeitraum der Unterhaltspflichtverletzung, wegen dem du noch nicht vor Gericht gestanden bist.

Wir reden wie so oft wieder nur vom Endpunkt einer langen Entwicklung. Väter fangen leider meist erst an sich zu informieren, wenn alles zerschossen ist und die letzten Ruinen auf sie einkrachen. Vielleicht schilderst du mal, was bisher geschehen ist.  Trennung, Kind, Unterhaltstitel, Jugendamt - chronoloisch.
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#8
kommt mir sehr bekannt vor ... mach grad aehnliches durch thread is hier ebenfalls im forum ...

gehst du nur temporaer oder komplett? laut meinem anwalt hier in uk sieht es zivilrechtlich besser aus - kannst mir ne pn schicken dann schicke ich dir mal was ...

ich hab immernoch die hoffnung nicht aufgegeben dass wenn man nicht direkt greifbar ist, dass man chancen hat oder mehr als in .de - papier ist geduldig ... brexit am horizont und generell ne miese stimmung auf kontinental europa ...

gruss
malko
gruß
malko 
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