26-06-2017, 02:49
Bundestag Anpassung erweiterter Umgang und Kindesunterhalt
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26-06-2017, 07:53
Zitat:Insofern bestehe kein Handlungsbedarf, urteilt der Ausschuss. Also eher nicht
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
26-06-2017, 08:57
Bin ich ein Unmensch, wenn ich Leuten, die "keinen Handlungsbedarf" sehen, einen Zusammenbruch ihrer Familie wünsche?
26-06-2017, 10:40
Ich werd aus dem Papier nicht schlau. Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts, sieht aber gleichzeitig keinen Handlungsbedarf? Was denn nun?
26-06-2017, 13:43
(26-06-2017, 10:40)p__ schrieb: Ich werd aus dem Papier nicht schlau. Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts, sieht aber gleichzeitig keinen Handlungsbedarf? Was denn nun? Kein Handlungsbedarf bezieht sich nach meiner Lesart auf das Einkommensgefälle BET zu UET. Also den BET in die Pflicht zu nehmen, wenn der ein vielfaches des "entfernten" Elternteils verdient. Da soll der aktuelle Zustand wohl nicht geändert werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
26-06-2017, 14:02
Der andere Punkt ist die Berücksichtigung der Leistung von Eltern, die viel mitbetreuen. Aber auch da applaudiert der Petitionsausschuss der Rechtssprechung und der herrschenden Situation, nach der die äusserst grosszügige Senkung um eine Stufe der Düsseldorfer Tabelle möglich sei. Alles okay also. Das macht übrigens bei einem Kind von zehn Jahren von Stufe 4 auf Stufe 3 sagenhafte 4,2% weniger Unterhalt aus. Obwohl dadurch die Gefahr der totalen Verarmung der Mutt... ähm... des Kindes enorm steigt. Dafür bekommt dieser Elterteil auch das Privileg statt 15% (ein Wochenende alle 14 Tage) nun 40% zu betreuen. Vorsicht, Ironie.
Das BGH-Urteil, das diesen Müll angerichtet hat (siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=35 ) wird nun als Lösung verkauft, obwohl es genau deswegen weithin kritisiert wurde: Dort wurde streng zwischen 50:50 Wechselmodell und nicht ganz gleicher Betreuungszeit unterschieden. Das Wechselmodell und Donnerschalg beim Unterhalt, ein paar Prozent Ungleichheit dann sofort wieder Berechnung wie Residenzmodell mit maximal ein paar lächerlichen Brosamen Abzug. An das eigentliche Problem traut sich natürlich keiner ran. Dass dieses Unterhaltsrecht eine Situation wie 1955 zur Grundlage hat und von Grund auf nicht zur Lebensrealität heute passt. (26-06-2017, 14:02)p__ schrieb: Dass dieses Unterhaltsrecht eine Situation wie 1955 zur Grundlage hat und von Grund auf nicht zur Lebensrealität heute passt. Äh, doch: Aus Sicht der Feministen paßt es doch hervorragend, da sie viel Geld für null-Leistung bekommen. Warum sollten sie daran etwas ändern wollen? Und da die dummen deutschen Männer das hinnehmen (die paar Hansels wie Du und ich zählen nicht), wird es auch solange so bleiben, bis irgendwann mal selbstbewußte Frauen den Feminismusschwachsinn satt haben (erste Anzeichen gibt es dafür schon und im VAFK schüren wir in dieser Hinsicht das Feuer . Aber es wird wohl noch etwas dauern, bis die Glut durchzündet.). Simon II
27-06-2017, 11:04
Hier nun auch.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/211678 "Justizminister Sebastian Gemkow weiter: „Selbst wenn sich die Eltern darüber einig sind, dass das Kind abwechselnd bei ihnen leben soll, gibt es in einem weiteren Punkt oft Streit. Die Eltern können sich nämlich häufig nicht über die Unterhaltsansprüche einigen. Im Wechselmodell funktioniert das gesetzlich vorgesehene Prinzip nicht mehr, dass ein Elternteil zahlt und der andere betreut. So wie beide Elternteile abwechselnd betreuen, müssen nun auch beide zum Barunterhalt beitragen.“
27-06-2017, 11:08
Der Petitionsausschuss hat sich nur mit mehr Betreuung im Residenzmodell befasst, an Fragen zum Wechselmodell haben sie sich nicht herangetraut.
27-06-2017, 11:23
(27-06-2017, 11:04)Absurdistan schrieb: "Justizminister Sebastian Gemkow weiter: „Selbst wenn sich die Eltern darüber einig sind, dass das Kind abwechselnd bei ihnen leben soll, gibt es in einem weiteren Punkt oft Streit. Die Eltern können sich nämlich häufig nicht über die Unterhaltsansprüche einigen. Im Wechselmodell funktioniert das gesetzlich vorgesehene Prinzip nicht mehr, dass ein Elternteil zahlt und der andere betreut. So wie beide Elternteile abwechselnd betreuen, müssen nun auch beide zum Barunterhalt beitragen.“ Da hat sich der Justizminister fein rausgeredet. Die Wahrheit ist doch: Mutter und Vater wollen beide Naturalunterhalt (=Betreuung) und nicht Barunterhalt zahlen. Nur Mutti will eben auf die Kohle nicht verzichten müssen. Ich will gar nicht wissen, wieviele Mütter freiwillig Umgangszeiten einräumen würden, wenn es keinen Barunterhalt geben würde.
27-06-2017, 11:33
Hm - was ich nicht so ganz verstehe: Wenn die Mütter häufig genau so ticken - dann würde ich über diese Schiene erstmal das Umgangsmodell ändern und WEITER Unterhalt bezahlen.
Irgendwann, wenn das Modell länger gut läuft, kann man(n) sich immer noch Gedanken über den Unterhalt machen... Ist vielleicht etwas zu strategisch - aber wir z.B. würden es GERNE tun. Bei uns scheitert es jedoch an ganz anderen Dingen.
27-06-2017, 11:46
So rate ich das auch, wenn es finanziell geht. Man kauft sich im Prinzip das Wechselmodell.
(27-06-2017, 11:33)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Hm - was ich nicht so ganz verstehe: Wenn die Mütter häufig genau so ticken - dann würde ich über diese Schiene erstmal das Umgangsmodell ändern und WEITER Unterhalt bezahlen. Erstens muß Mann sich das leisten können und nur wenige Väter können das. Und zweitens sehe zumindest ich nicht ein, der KM ZWANGSWEISE und unnötig Geld in den Rachen zu schieben; dieses Geld kann ich viel besser für meine Aktionen mit dem Kind zusammen verwenden. Etwas anderes ist es natürlich, wenn ich mit der Mutter ein gutes Verhältnis habe und ich mich FREIWILLIG mit ihr auf etwas einige, mit der beide Seiten gut leben können. Simon II
27-06-2017, 11:52
(27-06-2017, 11:33)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Irgendwann, wenn das Modell länger gut läuft, kann man(n) sich immer noch Gedanken über den Unterhalt machen... Problem ist, daß "mehr Umgang für das gleiche Geld" oder auch "mehr Umgang gegen mehr Geld" auch nur für Leute in Frage kommt, die sich das auch leisten können. Ich z. B. könnte das nicht. Das vorläufige durchschnittliche Jahreseinkommen (Nach§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI unter Berechnung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (sog. "Ein-Euro-Jobs")) von Arbeitnehmern betrug z. B. 2015 ca. 35.000 Euro Brutto. Da liege ich nur selber mit 20 % darüber. Und das sind nur die Vergleichszahlen aus dem Westen. Im Osten sieht es noch krasser aus. Zahlenquelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.d...onFile&v=4
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
27-06-2017, 12:27
Ja, das verstehe ich gut! Dennoch bezahlt man(n) ohne das Wechselmodell eben aktuell auch den Unterhalt - genau genommen ändert sich monetär nicht viel. Klar, das Kind wohnt mehr beim Papa ... das ist zu beachten. Wenn die Mutter jedoch das Geld weiterhin bekommt, dann darf sie eben weiterhin die Kleidung bezahlen usw.
Vielleicht denke ich da zu einfach ;-) LG
27-06-2017, 13:01
Ich behaupte, daß es dann häufig so hergeht, daß die Väter dann 14 Tage im Monat betreuen und die Mütter 16 Tage von insgesamt 30 Tagen im Monat.
Dann darf Papa trotzdem noch den vollen Satz latzen und die Mütter nehmen das Zubrot gerne. Die Haushaltskosten von Papa für das Kind inkl. Bekleidung dürfen dann auch gerne Papas Problem bleiben. Es gibt natürlich auch Fälle, wo die Eltern die finanzielle Beteiligung fair untereinander regeln können. Aber da braucht man normalerweise auch keine gesetzlichen Regelungen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater (27-06-2017, 13:01)Sixteen Tons schrieb: Ich behaupte, daß es dann häufig so hergeht, daß die Väter dann 14 Tage im Monat betreuen und die Mütter 16 Tage von insgesamt 30 Tagen im Monat. Eben! Und wie schon weiter oben geschrieben, dürfte es nicht viele Väter geben, die das leisten können. Simon II
27-06-2017, 13:25
(27-06-2017, 13:01)Sixteen Tons schrieb: Ich behaupte, daß es dann häufig so hergeht, daß die Väter dann 14 Tage im Monat betreuen und die Mütter 16 Tage von insgesamt 30 Tagen im Monat. Genau das war ja die Essenz des bereits zitierten BGH-Urteils, das nun alle als Lösung bezeichnen, wegen der es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf mehr gebe. Schliesslich kann (muss nicht) Papa ja um eine Stufe runtergestuft werden, also alles paletti... |
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