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Folgen strikter Auskunftsverweigerung?
#1
Hallo erstmal...

was geschieht eigentlich, wenn man bzgl. Wohnungsinteriör, Rentenauskunft und Vermögensaufstellung keinerlei Kooperation zeigt?
Sprich die Exe fordert per Anwalt an, aber man liefert nix, selbst vor Gericht verweigert man jede Aussage und wird nie in irgendeiner Form tätig.

Wird geschätzt wie beim Finanzamt? Und wenn ja, nach welchen Regeln/Maßstäben? Willkür?

Nur so 'ne Idee, die aus dem Zorn heraus aufgrund erneuter anwaltlicher Scheidungskostentreiberei auflief.

Grüße Undecided
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#2
Mit dieser Taktik zieht man das Scheidungsverfahren in die Länge.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Das führt dann zu Zwangsgeld und irgendwann vielleicht zu Zwangshaft.

Das ist die Regelung Par. 888 ZPO.

Schätzung wie Par. 162 Abgabenordnung (AO) ist nicht!

Es gibt aber die Möglichkeit der speziellen Kostentragungspflicht nach 243 FamFG, wenn du gegen Auskunftspflicht verstößt.

Ggf. werden die Folgeverfahren vom reinen Scheidungsverfahren abgetrennt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Es kann auch passieren, dass der Richter für seine Berechnung einfach die - unwidersprochenen - Angaben des Klägers zugrunde legt. Dann wird es plötzlich zu Deinem Interesse, dass nach Deinen Angaben berechnet wird.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#5
Keine gute Idee insgesamt. Auf renitente Personen freuen sich viele Staatskrüppel.
An denen kann man dann ziemlich einschneidende Methoden testen, damit man auf der nächsten Unterhaltstagung
einen schönen Vortrag halten und den "Harten" raushängen lassen kann.

In der Schweiz:
Kontopfändung, Anweisung an den Arbeitgeber etc.
Das ganze natürlich als vorsorgliche Massnahme ohne grosse Möglichkeiten des Betroffenen.

Kluge Verweigerung ist schöner. Hoher Aufwand auf der Gegenseite bei maximalem Misserfolg.
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#6
(05-07-2017, 09:04)Bodenseebursche schrieb: Kluge Verweigerung ist schöner. Hoher Aufwand auf der Gegenseite bei maximalem Misserfolg.

Was macht eine "kluge" Verweigerung aus?
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#7
Ich habe damals die Auskunft verweigert. Hat die Richterin ein wenig erzürnt. Hat mir eine Geldstrafe von 100 Euro pro Tag aufgebrummt, den ich die Frist für die Auskunftserteilung überschreite (auf französisch: astreinte). Ich habe die Auskunft nicht erteilt und die Strafe habe ich auch nicht bezahlt, genauso wenig wie Unterhalt oder Abfindung. Geschieden worden bin ich trotzdem, es hat halt nur länger gedauert.
Grüße aus Fernost.


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#8
(05-07-2017, 15:20)Pfanne schrieb:
(05-07-2017, 09:04)Bodenseebursche schrieb: Kluge Verweigerung ist schöner. Hoher Aufwand auf der Gegenseite bei maximalem Misserfolg.

Was macht eine "kluge" Verweigerung aus?

Etappenweise Liefern, nur das liefern was die Gegenseite eh schon weiss, Fristen ausnutzen, gar nichts liefern aufgrund eigener Erkrankung etc., Termine verschieben mit Arztzeugnis.
Man kann es Verfahrensverschleppung nennen.

https://shop.wolterskluwer.de/recht/zivi...ozess.html
https://shop.wolterskluwer.de/recht/zivi...r=08980000

Das Buch kaufen.
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#9
(05-07-2017, 21:43)Bodenseebursche schrieb: Etappenweise Liefern, nur das liefern was die Gegenseite eh schon weiss, Fristen ausnutzen, gar nichts liefern aufgrund eigener Erkrankung etc., Termine verschieben mit Arztzeugnis.
Man kann es Verfahrensverschleppung nennen.

Danke. Kommt mir bekannt vor. So verhält sich doch... ach ja, meine Exe. Die Tipps muss ich bei Gelegenheit mal anwenden.


(05-07-2017, 21:43)Bodenseebursche schrieb: https://shop.wolterskluwer.de/recht/zivi...ozess.html
https://shop.wolterskluwer.de/recht/zivi...r=08980000

Wenn ich schon sowas lese wie "Das Handbuch hilft Rechtsanwälten, die eigene Prozesstaktik im Unterhaltsrecht zu gestalten und weiterzuentwickeln. Es widmet sich dem materiellen Unterhaltsrecht und dessen Durchsetzung im Verfahren." wird mir übel. Oh Herr, bitte bring die Sintflut.
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#10
Schon der Hammer, es wird die volle Willkür gegen einen gefahren, als wäre man ein Schwerverbrecher.
Die wollen einen in ihr System und ihr Spiel mit allen Mitteln und Methoden hineinzwingen.
Und dann diese gewaltige Varianz, überall wird alles anders gehandhabt.
Da hilft nur noch ein Brecheimer.
Eine Eheschließung hat ja noch viel schlimmere Folgen als ich bisher dachte.
Unterhalt soll ja angeblich dazu da sein, um die Solidargemeinschaft nicht zu belasten.
Was ist mit den Merkelschen Neubürgern, die sofort so viel Kohle kriegen, wie ein Einheimischer der dafür 40 Jahre einzahlen musste?
Die Richter, welche so einem Teufelszeug auch noch Beihilfe leisten, sind m. E. durch die Reihe kriminell, im besten Fall dumm im schlimmsten psychopathische Irre unter Ideologie-Hypnose.

Ich werde mal antesten, wo ich wie Auskunft verweigern und mich dumm stellen kann.
Wichtigster Punkt: Man darf sich nicht einschüchtern lassen. Von Angst lebt deren System.
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#11
(04-07-2017, 17:52)Maestro schrieb: was geschieht eigentlich, wenn man bzgl. Wohnungsinteriör, Rentenauskunft und Vermögensaufstellung keinerlei Kooperation zeigt?

Aha, immer noch auf dem Schlupflochtrip und noch dazu ein völlig ausgelatschter. Die Rechtspflege hatte Jahrzehnte Zeit, das zu blockieren. Viel länger wie Pflichtige und mit viel mehr Möglichkeiten.

1. Keine Verzögerung bringt dir Zeitgewinn beim Unterhalt zahlen. Unterhalt ist ab Auskunft fällig, egal wie lang später ein Verfahren dauert. Dann ist halt die Nachzahlung höher nebst fetten Zinsen. Das bringt höchstens was, wenn man sowieso erfolgreich unauffindbar wird, dann hat man ein klein wenig mehr Zeit für die Vorbereitung der Flucht. Kann aber auch ins Gegenteil umschlagen, die Berechtigte riecht was. Besser brav und unauffällig bleiben und dann urplötzlich weg sein.

2. Unterhalt lässt sich auch per Eilantrag festsetzen ohne dass du Auskunft gibst oder auch nur gehört wirst. Das ist ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren, das sogar von darüber hinaus betriebenen Klageverfahren unabhängig ist. Du liest zwar ungern Quellen und Gesetzestexte wenn sie nicht mundgerecht serviert werden, vielleicht siehst du aber trotzdemn mal in §§ 246 FamFG rein. Es ist exakt für den Fall gedacht, dass der Pflichtige glaubt, mit Verzögerung weiterzukommen.

3. In mehreren Stufen wurde jeder Datenschutz für Pflichtige abgeschafft, wie es hier in vielen Threads thematisiert ist. Richter, Jugendämter und immer mehr weitere Stellen können einfach direkt auf deine Datensätze bei Rentenversicherung, allen Sozialversicherungen, Finanzämtern, KfZ-Meldestelle etc. zugreifen. Keine Auskunft? Haha, die wissen auf Knopfdruck mehr über dich wie du selber. Und wieder das ungern gelesene Gesetz: § 236 FamFG, Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter. Wiederspruch, Verzögerung, rumkrakeelen? Absatz 5: "Die Anordnungen des Gerichts nach dieser Vorschrift sind für die Beteiligten nicht selbständig anfechtbar."

Allmählich solltest du mal anfangen, aus den Sackgassen und rettungslos angestaubten Phantasien über Schlupflöcher rauszukommen.
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#12
(06-07-2017, 10:32)p__ schrieb: 2. Unterhalt lässt sich auch per Eilantrag festsetzen ohne dass du Auskunft gibst oder auch nur gehört wirst. Das ist ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren, das sogar von darüber hinaus betriebenen Klageverfahren unabhängig ist.

Ich hörte in diesem Zusammenhang von einem Vater, dem es über Jahre nicht gelungen ist, diese vorläufige Festsetzung wieder loszuwerden, bzw.
die festgesetzten Beträge in den nachfolgenden Verfahren zu reduzieren. Denn da hatte es die Mutter und das Gericht dann wieder nicht so eilig und das hat die Tatsache, das er dadurch zum Sozialfall wurde, zementiert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#13
Das Werkzeug wird auch tatsächlich gerne genutzt, wie schon bei der Einführung prophezeit. Hier im Forum: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8219 - ohne Verhandlung.
Damals bei der Einführung: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1607 und weitere, z.B. http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=38
Klappt sogar ohne Anwaltszwang!
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#14
@p__: Krass wie extrem gut informiert hier einige wie Du sind. Gibt es hier eigentlich auch Anwälte, die hier mitschreiben?

Klar man wirft mir vor, ich lese mich nicht tief genug ein, was teilweise stimmt, andererseits ist es aber auch einen Höllenberg an Papier was durchforstet werden muss, bevor man etwas Licht sieht und auf einen grünen Zweig kommt. Ich habe jetzt 5 Scheidungsliteraturwälzer durch und entdecke und erlerne immer noch Neues. Es erscheint einem als endloses Thema. Eine atomphysikalische Formel mitsamt Versuchsreihe und Abhandlung darüber am CERN kann nicht komplizierter sein als dieses Familienunrecht. Genau aus diesem Grund allein sollte sich schon niemand eine Eheschließung antun. Man kann seine Zeit einfach mit schöneren Dingen verbringen, als sich in diesem Dickicht zu verstricken. Aber irgendwann wird das Thema auch zum Sport und beginnt Spaß zu machen. Bei einigen hier ist dies mittlerweile wohl der Fall.
Danke Euch dafür! Smile
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#15
(06-07-2017, 15:24)Maestro schrieb: Aber irgendwann wird das Thema auch zum Sport und beginnt Spaß zu machen.

Confused  Also ich finde nur Diskussionen mit dem Finanzamt und eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt ohne Sedierung unangenehmer.

Meine Trennung war nun wirklich nicht mit extremen Konflikten behaftet, trotzdem war die Auseinandersetzung einfach ein Graus. Jede Stunde, die man sich mit sowas beschäftigt, ist total verlorene Lebenszeit.
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#16
(06-07-2017, 15:24)Maestro schrieb: Aber irgendwann wird das Thema auch zum Sport und beginnt Spaß zu machen. Bei einigen hier ist dies mittlerweile wohl der Fall.

Das glaub ich nun wiederum nicht ... es haben nur Foristen verschiedene Wege gefunden mit der unausweichlichen Situation umzugehen ... jeder nach seinen Möglichkeiten und dann mehr oder weniger erfolgreich. Entweder durch Akzeptanz oder durch konsequentes Ausweichen im Maximalrahmen des rechtlich möglichen ... stellenweise vielleicht ein wenig darüber hinaus. Eine Trennung/Sorgerechtsauseinandersetzung zum Lebensinhalt machen? Um Gottes Willen .....

Ich denke, Du kannst noch 23.799 Scheidungsratgeber lesen ... ehrlich? Ich glaube Du wirst kein Stück schlauer daduch, weil Du nicht taktest ... Du wirst (früher oder später) getaktet ...

Dein Schlupfloch? Alles loslassen und auswandern und vergessen dass Du Kind und Expartnerin hast ... kannst Du das nicht, so wirst Du Dich ein stückweit "fügen" müssen ... vielleicht ist der "Lohn" dafür, dass Du mehr oder weniger am Leben Deines Kindes Teil hast.

Ansonsten mach den Dino ...

Es gibt sie nicht, die allumfassende Weltformel, die Dir zu Deinen Gunsten umgestellt Selbstermächtigung bringt ... ebensowenig das Durchschauen "der Frauen" ...
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#17
Der Schlupflochglaube ist eine normale Phase nach einer Trennung, meistens direkt nachdem man erkennt was einem mit dem Unterhaltsrecht blüht. Daran ist nichts auszusetzen, er gibt eine Zeitlang Hoffnung in der Hoffnungslosigkeit. Er wird nur zur Fussangel, wenn man drin hängenbleibt, das gilt auch für alle anderen Nachtrennungsphasen. Man muss auch nicht jedem Mist auf den Grund gehen und im Original nachlesen.

WENN man aber beständig an Schlupflöcher glaubt, muss man bald anfangen, selbst zu lernen und den Tatsachen selbst auf den Grund zu gehen. Sonst fällt man grandios auf die Schnauze, weil man dieses und jenes nicht bedacht hat nur weil man es nicht vorgesagt bekam. Um Trennungsvätern diesen Schnauzenfall zu ersparen, rate ich dazu, die Schlupflochglaubensphase bald zurück zu lassen.

Es bringt auch nichts, jede schlappe Idee die man zwischen Duschen und Zähneputzen hatte zur Diskussion zu stellen und sich mit vielen Klimmzügen detailliert wiederlegen zu lassen, das bindet Ressourcen Dritter ohne dass es einem geholfen hätte (schliesslich wurde die Idee widerlegt, also half sie nichts) und man wird recht bald keine Antworten mehr bekommen - womöglich zu einem Zeitpunkt, wo es dann tatsächlich ernst wurde.

Am besten helfen offene Fragestellungen, die sich auf die Darstellung des eigenen Falls konzentrieren. Ausgehend von den speziellen Verhältnissen kann man zu Strategien raten, die man dann näher überprüfen kann.

Es klingt abgegriffen, aber ja, es macht meistens Spass, Leuten zu helfen, die mit dem Familienrechtswahnsinn zu tun bekamen. Weil man selbst so tief drinsteckte und das nachvollziehen kann. Eine ganze Reihe von Fällen sind deshalb (nach Aussage der Betroffenen) gut verlaufen, auch für die Kinder. Genau das ist die Motivation für faq und Forum.
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#18
Die Herangehensweise von Maestro erinnert mich stark an den Fliesenleger, der mir nach 5 Bier stolz erzählt hat "wo" er sein ganzes Schwarzgeld versteckt hat. Angeblich total sicher, da kommt niemand drauf. In der Wandsteckdose des Wohnzimmers.
Ist natürlich beim Zoll total unbekannt, das Versteck.
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#19
(04-07-2017, 17:52)Maestro schrieb: Wird geschätzt wie beim Finanzamt? Und wenn ja, nach welchen Regeln/Maßstäben? Willkür?

Das Jugendamt tritt deine Schuld an das Finanzamt ab.
Da wird dann gar nichts geschätzt beim Finanzamt.
Sondern einfach jahrelang deine kompletten Steuerrückerstattungen weggepfändet bis es passt.
Selbst wenn du durch die Pfändung rückgerechnet monatlich unter das Existenzminimum fallen solltest, weil du vielleicht was bei der Steuerklasse gedreht hast, interessiert das nicht, das Finanzamt kennt kein Existenzminimum.

Herr Manager, der keine Zeit zum lesen hat, sehs endlich ein, nur wenn du abhaust oder dich deinen Freunden auslieferst oder Harzt, kann man dir nicht ans Leder.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#20
Lese gerade das Scheidungsbuch von "Uwe Land". Exzellente Schilderung der sauladenmäßigen Zustände in der Justiz.

@neuleben: Was soll ich denn noch alles lesen? Wenn man in eine Trennung/Scheidung schlittert, ist man schnell überfrachtet mit Textbergen.
Ich würde sogar mal behaupten wollen, die allermeisten lesen deutlich weniger wie ich und lassen den Anwalt vor sich hin wursteln Wink
Ausserdem glaube ich nicht alles, was ich irgendwo lese, frage lieber hier und dort nochmal nach, ob es jemand bestätigen kann. Geschrieben steht viel.
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