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Betreuungsunterhalt neu berechnen
#1
Es läuft recht gut mit meiner Ex. Nachdem unsere Tochter nun wirklich viel bei mir ist, tritt sie ab September auch eine Arbeitsstelle an. 
Nun frug sie wie viel ich ihr künftig überweisen müsse. Zwar verstehen wir uns freundschaftlich, ein wenig Misstrauen ist aber auch noch dabei. Ihre inzwischen gefeuerte Anwältin sagte wohl damals was von einer 60/40 Regel. Ich halte es für quatsch. 

Hier ein paar Fakten:

Kind ist 15 Monate. Wir waren nicht verheiratet.
Ich zahle monatlich 880€ BU, plus ihre Krankenversicherung von 180€ als Sonderbedarf. Also 1060€ monatlich für sie.
Sie wird rund 1000€ monatlich verdienen. Sie konnte mir nicht sagen ob Brutto oder Netto. Ich gehe mal von Netto aus. 

Fragen: 
Wie viel muss ihr noch zahlen? 
Meiner Meinung nach fällt der Krankenkassenbeitrag natürlich weg und 50% auf ihre 1000€, weil sie eigentlich nicht arbeiten müsse (überobligatorisch oder wie es sich nennt).

Ich zahle immer im voraus zum dritten jeden Monats. Gehälter werden allerdings immer rückwirkend gezahlt. Was machen wir dann im Monat der Arbeitsaufnahme? Falls ich schon den reduzierten Betrag zahlen muss, wie kompensiert sie den Monat bis sie Gehalt bekommt?

Was würde passieren, wenn sie die Arbeit wieder aufgibt? Muss ich dann wieder den alten Betrag zahlen?
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#2
Bis Kindesalter 3 Jahre senkt nur die Hälfte der Verdiensts den Unterhalt. Keine Krankenkasse mehr. Bleiben 380 EUR Betreuungsunterhalt.
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#3
Das hört sich gut an! Smile Wo kann ich denn sowas nachlesen? Leitlinien irgendwo?
Und die anderen Fragen?
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#4
Irgendwo steht das, ist mir heute zu heiss zum suchen... sie muss nicht arbeiten, aber wenn sie es tut wird die Hälfte nicht angerechnet.
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#5
So, ich muss die Sache nochmal wieder beleben. Wir machen es jetzt mit den 50%.
Meine Anwältin meinte sogar ich müsse gar nichts zahlen, weil sie selbst komplett für ihren Lebensunterhalt sorgen könne. Sie gab aber auch zu bedenken, dass es für beide ein Win-Win ist und es sich nicht lohne nun in den Konflikt zu gehen. Recht hat sie. Über 700€ sparen ist besser als 1060€ zahlen.

Nun überlegt meine Ex allerdings noch aufzustocken. Ihr Wohngeld fällt weg und durch die Arbeit hat sie genau so viel wie vorher.

Verstehe ich es richtig, dass sie dann etwaige Unterhaltsansprüche an das Jobcenter (oder wer ist da zuständig?) abtritt und die mich zu einer Neuberechnung des Unterhalts für Ex und Kind auffordern?
Der BU und KU wurde erst im Mai tituliert. Entsprechend erst vor kurzem Auskunft erteilt. Darauf kann ich dann wohl verweisen, oder?
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#6
Ja, das Jobcenter will die Ansprüche haben und setzt die gegen dich durch. Mehr als das BGB vorschreibt, ist aber deshalb nicht drin. Die Auskunftsaufforderung kommt sicher, dann kannst du die auskunft vom Mai nochmal schicken.
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#7
Kann ich nicht auf die erfolgte Auskunft verweisen?
Ich möchte da nix nochmal einschicken, weil die Anwälte die Sache ausgehandelt haben. Der BU entsprach der Summe und war einfach, durch hohe Einnahmen in 2017 wäre wohl ein oder zwei Stufen für den KU mehr fällig gewesen. Bei mir wird der 3-Jahres-Schnitt errechnet. Da gab es einen Deal mit der Ex. Wir haben die Unterlagen so eingereicht, dass es passte und die Gegenseite hat nicht weiter nachgefragt. Ein Steuerbescheid für 2017 liegt auch noch nicht vor.
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