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bereinigter Nettolohn/Frage privilegiert, nicht privilegiert
#1
Hallo!

Kurze Frage zur Bereinigung meines Nettolohns für eine neue Unterhaltsberechnung.

Ich zahlen Unterhalt für meine unter 18 jährige Tochter, die die Schule (Abi) besucht.

Für die Berechnung des Unterhalts für meine zweite Tochter, 20 Jahre, bei der Mutter wohnend, schulische Ausbildung ab dem 01.10., also nicht privilegiertes Kind.
Ziehe ich bei der Berechnung des bereinigten Nettolohnes den Betrag für das erste Kind ab, oder nicht? Das ist mir nicht so ganz klar, für euch vielleicht schnell und einfach zu beantworten.

Vielen Dank!
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#2
Dein vorab bereinigtes Nettoeinkommen ist Grundlage für die Unterhaltsberechnung für die beiden Kinder. Dass die Kinder unterschiedliche Rangstufen haben (minderjährig und nichtprivilegiert volljähig), kommt erst später in der Gesamtrechnung, nach der Bereinigung des Nettoeinkommens.

Die Volljährige kriegt nur was, wenn nach Abzug des Minderjährigenunterhalts noch Geld übrig ist und du über dem höheren Selbstbehalt für Volljährige liegst.
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