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Wie Ordnungsmittel beitreiben?
#1
Hallo zusammen,

nach einem Dreivierteljahr Umgangsboykott und einigen Anträgen, hat das Gericht der Kindesmutter nun 300 EUR Ordnungsgeld, ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft auferlegt.

Nun habe ich zwei Fragen:

Wie wird das Ordnungsmittel vorllstreckt? Soweit ich weiss, muss ich die Beitreibung beantragen? Wie setze ich das um? Muss ich einen weiteren Antrag beim Gericht stellen?


Und wie geht es weiter? Nachdem das Ordnungsmittel verhängt wurde, hat unsere Umgangspflegerin versucht unseren Sohn zum nächsten Umgangstermin abzuholen. Die Mutter hat allerdings weiter boykottiert. Also habe ich am gleichen Tag ein weiteres Ordnungsmittel beantragt.
Ich gehe davon aus, dass es wieder ein bis zwei Monate dauern wird, bis mein Antrag bearbeitet und das nächste Ordnungsmittel beschlossen wird. Ich gehe auch davon aus, dass die Mutter den Umgang erst zulassen wird, wenn sie eine höhere Summe bezahlen muss. Die wahrscheinlich 500 EUR des nächsten Ordnungsmittels werden sicher noch nicht reichen.
Ist es daher ratsam, nun für jeden boykotierten Umgangstermin ein weiteres Ordnunsmittel zu beantragen? Da wöchentlicher Umgang beschlossen ist, würde das pro Woche einen Antrag bedeuten. Ist das üblich bei renitenten Boykotten - oder reagieren Richter darauf allergisch?

Schöne Grüsse aus dem Rheinland!
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#2
Das Ordnungsgeld wird von Amts wegen beigetrieben. Das Gericht muss natürliich Kenntnis davon bekommen, dass der Umgang weiter verweigert wurde. Die warten nicht und fragen nach, sondern du musst die Missachtung des Vollstreckungstitels (ein Beschlussüber Umgang ist ein Vollstreckungstitel) dem Gericht mitteilen.

https://familienanwaelte-dav.de/files/me...ullies.pdf
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