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Hartz IV und Trennungsunterhalt
#1
Interessehalber:

Beantragt jemand Hartz IV wg. Trennung und beabsichtigt nicht, seinen Ex-Partner mit Trennungsunterhaltsansprüchen belasten zu wollen, holt sich dann das Amt diesen direkt von dem Ex? Oder bekommt derjenige schlichtweg Hartz IV nicht bewilligt, wird zur Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche gezwungen?

Hat sich erledigt, Google bestätigt meine Vermutung. Hartz IV gibts nur, wenn der Ex sich partout weigert, nicht bei freiwilligem Verzicht sein Recht wahrzunehmen.
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#2
Wer H4 beantragt muss die Karten auf den Tisch legen. Wenn sich finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten daraus ergeben, sind die vorrangig und es kommt allenfalls noch zu einer rückerstattungspflichtigen Zwischenfinanzierung, um Wohnungsverlust etc zu verhindern.
https://t.me/GenderFukc
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