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https://www.merkur.de/leben/mutter-steht...09952.html
Hallo miteinander, eventuell kann jemand von euch genauer erklären warum das so ist...
Viele Grüße,
Geraldo
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Steht doch da, in dem Artikel:
Zitat:Trotz ihrer neuen Lebensgemeinschaft habe sie weiter Anspruch auf das Geld. Diese Inanspruchnahme sei nicht "grob unbillig". Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht zwar vor, dass der Unterhaltsanspruch verfallen kann, wenn "der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt". Dieser Verwirkungsparagraf gilt jedoch nur für geschiedene Eheleute, wie die Gerichtssprecherin erklärte. Und weil die Frau mit ihrem Ex-Partner nicht verheiratet gewesen sei, könne sie eine neue Beziehung eingehen, ohne damit den Unterhaltsanspruch zu verwirken.
Das Gericht war der Ansicht, daß es eben nicht grob unbillig ist, wenn unverheiratete Eltern eine neue Lebensgemeinschaft eingehen.
Im Gegensatz zu einem Ausbruch aus der Ehe durch "Fremdgehen", können sich unverheiratete Eltern mit jedem einlassen, mit dem sie das wollen, ohne ihren Unterhaltsanspruch zu verlieren. Es gibt in "wilder Ehe" keine eheliche Solidarität, gegen die man durch Fremdgehen/Eingehen einer Partnerschaft verstoßen würde.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Ist das ein Argument fuer die Ehe?
Aber es ist doch Solidarität gefordert im Sinne von Unterhalt? Geht es hier um Partner oder KindesUnterhalt das ist nicht so ganz klar
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Es geht sehr wahrscheinlich um Unterhalt der Ex-Partnerin, auch wenn das in dem Artikel nicht ganz deutlich wird.
Bei Kindesunterhalt hätte es dieses Diskussion gar nicht gegeben. Da kann man auch ehebrechen und KU kassieren, kein Problem.
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24-05-2019, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2019, 12:01 von HeinrichH.)
Ach, der Autor dort ist einfach unfähig.
In der Pressemitteilung steht ganz klar, dass die Mutter nicht für Kind Unterhalt forderte, sondern für sich den Betreuungsunterhalt.
Obwohl sie Vollzeit arbeiten geht, verdient sie nicht gleiches Gehalt wie vor der Geburt. Dies soll der Vater weiterhin auch nach dem dritten Lebensjahr auffüllen. Was ihm nicht passt und klagt. Zudem wohnt sie mit neuem Partner zusammen.
Das Urteil wurde zum BGH zugelassen. Bin gespannt, was dabei raus kommt.
Man sollte doch meinen, wenn jemand mit Kind Vollzeit arbeiten geht und einen neuen Partner hat, mit diesem fest zusammen lebt, dann wäre der Ex mal langsam raus und nur noch finanziell für das Kind verantwortlich.
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Da war ganz schlechter Journalist beim Merkur tätig.
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Fr...s27433.htm
Es geht um Betreuungsunterhalt in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes.
Hier geht es insbesondere um die über obligatorischen Tätigkeit und ob die Verwirkungsregeln des nachehelichen Unterhalts auch hier anzuwenden sind.
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and
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