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Hitzewelle schlägt RAin ins Hirn
#1
Ohne Worte


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#2
Hahaha sorry aber wie gut ist das denn?

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#3
Man beachte, dass es nunmehr schon die dritte Aufforderung wg. Auskunft nach §1605 BGB wegen Neuberechnung des Kindesunterhalts mit Eintritt der Volljährigkeit ist. Das zieht sich seit März so ...
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#4
Was würde denn angefragt? Kommt man denn mit solchen hanebüchenen Aussagen durch?

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#5
(02-08-2019, 07:42)Geraldo123 schrieb: Was würde denn angefragt? Kommt man denn mit solchen hanebüchenen Aussagen durch? 

Big Grin  Kommt "man" damit durch? Wenn "man" eine Vagina besitzt oder eine vertritt... Sicherlich. Das ist das Niveau, das gehalten werden muss. Und genau das will "man" dir mit einem solchen Satz auch signalisieren.  Sleepy  Und solange Du dich über sowas noch wunderst oder ärgerst, bist Du in dieser Schlacht manövrierunfähig. Und das weiß "man" auch.

VM
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#6
Schicke nicht Aufforderungen in Serie, sondern eine einzige Aufforderung. Die nächste Aktion sollte dann eine Abänderungklage sein.
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#7
@p: Mein Anwalt meinte, es käme besser an, mehrmals aufzufordern. Die Auskunftsklage ist aber jetzt auf dem Weg. Verkackeiern kann ich mich ja selber.
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#8
Es ist heiss und deswegen kann nicht erwartet werden...

Wie geil Big Grin sorry jetzt zu deinem Nachteil. Aber das ist genau meine Art von Ausreden:

Es kann nicht erwartet werden, dass ich mehr arbeite und mehr als 1.000 € netto verdiene, um Forderungen jeglicher Art zu bedienen. Ihr könnt froh sein, dass ich nicht in der sozialen Hängematte liege, nachdem was mir widerfahren ist und mit den damit verbundenen psychischen Traumata. Wenn es mir zu bunt wird, kann sich das aber wieder ganz schnell ändern und ich leg mich in die soziale Hängematte (und kurier mich auf Reisen aus *hust*), denn meine mentale und körperliche Belastungsgrenze liegt nach jahrelangem nachvollziehbaren Psychoterror (Kindesentzug, was zum Nahtoderlebnis und Knast führte) genau bei 0.
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#9
Das zeigt die ganze Arroganz und Dreistigkeit, mit der Väter staatlich legitimiert von den Wei.. gezockt werden. Die hätte auch schreiben können:

"Halt die Klappe und zahl weiter Du Depp. Wir zocken Dich jetzt noch ein bisschen."

Zuviel gezahlter Unterhalt kann, soweit ich das weiß, nicht zurückgefordert werden. Wurde ja vom Kind verbraucht. Nachweis ist natürlich keiner erforderlich.

Und selbst wenn Du unter Vorbehalt zahlst -- die Kohle geht wahrscheinlich aktuell noch zur Mami und mit der Rückforderung musst Du Dich dann später ans 18 Jährige Kind wenden.

Und wenn Du zurück zockst, dann wird die Waffe raus geholt ...... "Kindeswohl"

Es geht nur um Kohle und Wei..-Machtspielchen
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#10
(03-08-2019, 00:40)IPAD3000 schrieb: Mein Anwalt meinte, es käme besser an, mehrmals aufzufordern.

Kommt drauf an. Wenn dadurch Unterhalt ohne tatsächliche Grundlage (also nur wegen Titel, obwohl klar ist dass du viel weniger zahlen müsstest) weiterläuft, würde ich nach einer einmaligen Anfrage incl. Frist nach Verstreichen der Frist taggenau klagen. Es geht bei dieser Klage nicht nur um Heruntersetzung eines Titels, sondern bereits im ersten Schreiben ans Gericht muss vorläufige sofortige Aussetzzung der Vollstreckbarkeit verlangt werden. Und schon arbeitet die Zeit nicht mehr gegen einen.

Man kann die Frist ja verlängern, wenn die Gegenseit höflich drum bittet. Entschuldigung, eine Operation steht an, bin noch im Urlaub auf den Malediven. Tut sie das nicht und meint, mit Aussitzen weiter Unterhalt klauen zu können, dann sollte man auch konsequent sein, denn andernfalls belohnt man die Aussitztaktik und wird auch in Zukunft immer damit zum eigenen Schaden konfrontiert werden.
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#11
Ich glaube, dass vieles einfacher wird, wenn das Geld von der Zugriffsmöglichkeit der Ex ein Stück weit entfernt wird und das Kind in die Verantwortung für solche hinterfotz... Nummern gestoßen wird.

Während die Exen bei solchen Nummern ihrer Rachsucht frönt, dürfte das eigene Kind da wenig bock drauf haben -- könnte ich mir zumindest gut vorstellen.

Kann ab dem 18. Lebensjahr der Unterhalt in bar direkt an das Kind bezahlt werden? Gesetzliches Zahlungsmittel ist schließlich nur Bargeld.

Mir wäre es (als Kind) unangenehm gewesen das Geld in cash entgegen zu nehmen und dann zu meiner Mutter zu tragen, wenn ich genau wüßte, dass ich meinen Vater gerade zocke......und hinterher zur Demo "friday for future" zu gehen, weil ich ja so ein guter Mensch bin.

Am besten möglichst kleine Scheine, dem Kind das Geld vorzählen und sich dann quittieren lassen.

Ggf. kommt auf diese Weise von dem Kind selbst ein Angebot für einen Deal machen. Bspw. einvernehmliche Reduzierung bis zur gerichtlichen Klärung.

oder das ganze geht ohne Gericht, weil mit dem Kind eine Einigung möglich ist. Das Kind aus streitigkeiten raushalten ist meiner Meinung nach völlig falsch. Das gibt den Exen nur die Möglichkeit zu wüten..... und außer den entsorgten Vätern nimmt sowieso keiner Rücksicht auf das Kind -- wie sollte es sonst soweit kommen können
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#12
Nur zur allgemeinen Beruhigung: Kindesunterhalt ist in zweiter Instanz rechtshängig, mitsamt der ersten Instanz seit nunmehr - haltet euch fest - 5 Jahren und 5 Monaten. Seither fließt auch kein Geld mehr, ansonsten hätte ich es etwas eiliger.
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#13
Dann ist die RA-Aussage wirklich amüsant, sollen sie sich nur Zeit lassen :-)
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#14
Gratulation zu 5 Jahren und 5 Monaten!!!
Es stellt sich die Frage nach dem: Warum.

Weil nichts zu holen ist oder weil es ruinös ist?
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#15
Erstens ist nichts mehr zu holen, zweitens will die Gegenseite dies nicht hinnehmen. Hätte sie es vor 5,5 Jahren akzeptiert, dass eine Weile nichts zu holen ist, so wäre ich vor 4,5 Jahren längst wieder (wenigstens zum Teil) leistungsfähig. Aber man bevorzugte halt die Taube auf dem Dach, statt den Spatz in der Hand. 

Seither hat die Taube mächtig Dünnschiss und kackt denen aufs Haupt. So ist es halt, wenn man die Kuh schlachtet, welche 11 Jahre fleißig Milch im Überfluss produziert hat.
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#16
Die 11 jahre Milch sind das Problem. Ist immer dasselbe. Fülle den Unterhaltstrog einige Jahre mit monatlich 500 EUR und geh dann auf 400 runter oder mach mal kurz Pause - Zeter, Mordio, Pfändung, Anzeigen.
Zahl jahrelang gar nix und dann lächerliche 50 EUR - jeder wird froh sein.

Bei Frauen und Juristen regiert noch das Sauriergehirn.
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#17
Kollektive Intelligenz wie bei Insekten oder Schwarmintelligenz
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#18
Wir sollten einen Sammelthread anlegen für solche Stilblüten.
Merkwürdig emotional die Anwältin, dachte die RAs sind durchweg Autisten, die nur Paragraphen kommunizieren.
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#19
Nee, diese RAttin hat sich sicher schon bei der Zeitschrift Emma beworben oder gar bereits Artikel für die verfasst. Sturr ohne Gnade, wer tut sich das an als gewinnorientierte Anwältin? 5 1/2 Jahre auf Basis von Verfahrenskostenhilfe, davon wird der Geldbeutel sicher nicht voller. Allein die Portoaufwendungen sollten längst ihre Vergütung gesprengt haben, trotzdem null Kompromissbereitschaft.
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