11-08-2019, 03:57
Moin zusammen.
Ich bin bei Recherchen zum Wechselmodell über die Unterscheidung in "echtes Wechselmodell" und "unechtes Wechselmodell" gestolpert. Die Definition des paritätischen Wechselmodells wird des öfteren als Betreuungsmodell, bei dem die Betreuungsleistung beider Eltern gleich ist. Vor allem interessant fand ich Hinweise, dass die zeitliche Aufteilung der Betreuung nicht immer genau 50/50 sein muss, sondern ein "Indiz" für ein echtes Wechselmodell sein kann. Heißt das, dass die 50/50-Zeitaufteilung eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung ist; oder reicht auch eine 60/40 Aufteilung, wenn darüber hinaus bestimmte Aufgaben überwiegend wahrgenommen werden?
Gibt es rechtskräftige Urteile zu dieser Thematik ("Wann ist die Umgangsregelung ein echtes Wechselmodell")? Für Hinweise in diese Richtung bin ich dankbar.
VM
Ich bin bei Recherchen zum Wechselmodell über die Unterscheidung in "echtes Wechselmodell" und "unechtes Wechselmodell" gestolpert. Die Definition des paritätischen Wechselmodells wird des öfteren als Betreuungsmodell, bei dem die Betreuungsleistung beider Eltern gleich ist. Vor allem interessant fand ich Hinweise, dass die zeitliche Aufteilung der Betreuung nicht immer genau 50/50 sein muss, sondern ein "Indiz" für ein echtes Wechselmodell sein kann. Heißt das, dass die 50/50-Zeitaufteilung eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung ist; oder reicht auch eine 60/40 Aufteilung, wenn darüber hinaus bestimmte Aufgaben überwiegend wahrgenommen werden?
Gibt es rechtskräftige Urteile zu dieser Thematik ("Wann ist die Umgangsregelung ein echtes Wechselmodell")? Für Hinweise in diese Richtung bin ich dankbar.
VM