24-09-2019, 16:07
Hallo Leidensgenossen,
ich habe folgenden Fall:
- 19 Jährige Tochter bei der Mutter lebend
- seit 30.6.19 Abitur abgeschlossen
- seit dem 6. LJ besteht kein Kontakt zur Tochter
- letzter Unterhaltstitel von 2009. Mit dem Satz:
"Ich verpflichte mich […] bis 3.12.2017 136% des jeweiligen Mindestunterhalts der dritten Alterstufe [...zu leisten...]"
-In 07.17 gab es eine neue Berechnung (17. LJ) worauf der Unterhalt berechtigt angehoben wurde, in neuer Titel wurde von mir jedoch nicht unterschrieben
-In Dez.17 zum 18. Geb meiner Tochter, gab es einen Brief vom JA mit einer neuen Berechnung, wo auch das Einkommen der Mutter berücksichtigt wurde.
Ich zahlte den neuen Unterhalt, ein neuer Titel wurde nicht unterschrieben.
-zum 1.7.19 habe ich die Unterhaltszahlungen nach Beendigung des Abiturs eingestellt und zahle die Beträge auf ein Sparkonto unter meinen Namen ein.
-zum 1.1.20 beginne ich eine zwei jährige Elternzeit (Sohn, dann 2 Jahre), mein Einkommen entfällt und Elterngeld haben wir bereits voll in Anspruch genommen, wir (meine Frau und ich) bekommen also keins mehr. Meine Frau geht dann wieder arbeiten (halbtags, 4 Tage Woche)
- Jetzt (knapp 3 Monate nach dem Abi) habe ich Post bekommen und meine Tochter möchte nun ein Architekturstudium beginnen und schreibt mir dazu folgendes:
"Während des Bewerbungsprozesses habe ich schon festgestellt, dass ich bestimmte Anforderungen an manchen Hochschulen oder Universitäten nicht erfüllen konnte. An den Universitäten/Hochschulen ohne Anforderungen konnte ich mich bewerben, habe mich aber schlussendlich umentschieden und werde erst im nächsten Jahr zum Wintersemester studieren, damit ich mich an "besseren" und vor allem an mehr Universitäten bzw. Hochschulen bewerben kann.
Um mich bewerben zu können, muss ich u.a. ein mehrwöchiges Praktikum (13 Wochen) im Bauhauptgewerbe absolvieren und um vorbereitet zu sein, werde ich zusätzlich noch ein vierwöchiges Praktikum in einem Architekturbüro ableisten. Zusätzlich muss ich einen Mappenvorbereitungskurs besuchen, um mich auf die Anforderungen der Universitäten entsprechend vorbereiten zu können. Die Mappe muss ich bis April/Mai 2020 fertig haben, da diese bei der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung eine Rolle spielt.
Falls vor dem Studium noch Zeit bleibt, werde ich voraussichtlich vier bis sechs Wochen ins Ausland gehen um dort freiwillige Arbeit abzuleisten.
Da nach meinem Abitur eine Übergangsfrist von vier Monaten besteht, bitte ich dich den rückständigen Unterhalt von Juli bis September und ab Oktober mtl. laufend an mich zu zahlen.
Falls die Unterhaltszahlung nicht erfolgt, müsste ich mit dem Unterhaltstitel pfänden. Ich hoffe jedoch, dass das vermieden werden kann."
Meine Fragen:
- Ist der Unterhaltstitel von 2009 (dieser wird auch in dem Anschreiben vom JA zum 18. Geb meiner Tochter benannt) noch weiter hin gültig? Nach meiner Auffassung ist dieser bis zum 3.12.17 befristet gewesen.
- Seht ihr die Praktika als verpflichtend für das Studium an?
- warum beginnt Sie nicht schon im Sommersemsester?
- der Auslandsaufenthalt befreit von der Unterhaltszahlung?
- Kann ich ein bezahltes Praktika verlangen? (Freiwillige Praktika sind eh Mindestlohnpfichtig, Pflichtpraktika anscheinend nicht)
- was ist mit der restlichen Zeit? Von Juli 19 bis Dez 20 sind es 72 Wochen, davon hat Sie laut dem Schreiben 21-23 Wochen verplant.
- Wie muss ich mich ab dem 1.1.20 aufgrund der Elternzeit bzgl. Unterhalt einrichten
LG und danke für die Antworten.
ich habe folgenden Fall:
- 19 Jährige Tochter bei der Mutter lebend
- seit 30.6.19 Abitur abgeschlossen
- seit dem 6. LJ besteht kein Kontakt zur Tochter
- letzter Unterhaltstitel von 2009. Mit dem Satz:
"Ich verpflichte mich […] bis 3.12.2017 136% des jeweiligen Mindestunterhalts der dritten Alterstufe [...zu leisten...]"
-In 07.17 gab es eine neue Berechnung (17. LJ) worauf der Unterhalt berechtigt angehoben wurde, in neuer Titel wurde von mir jedoch nicht unterschrieben
-In Dez.17 zum 18. Geb meiner Tochter, gab es einen Brief vom JA mit einer neuen Berechnung, wo auch das Einkommen der Mutter berücksichtigt wurde.
Ich zahlte den neuen Unterhalt, ein neuer Titel wurde nicht unterschrieben.
-zum 1.7.19 habe ich die Unterhaltszahlungen nach Beendigung des Abiturs eingestellt und zahle die Beträge auf ein Sparkonto unter meinen Namen ein.
-zum 1.1.20 beginne ich eine zwei jährige Elternzeit (Sohn, dann 2 Jahre), mein Einkommen entfällt und Elterngeld haben wir bereits voll in Anspruch genommen, wir (meine Frau und ich) bekommen also keins mehr. Meine Frau geht dann wieder arbeiten (halbtags, 4 Tage Woche)
- Jetzt (knapp 3 Monate nach dem Abi) habe ich Post bekommen und meine Tochter möchte nun ein Architekturstudium beginnen und schreibt mir dazu folgendes:
"Während des Bewerbungsprozesses habe ich schon festgestellt, dass ich bestimmte Anforderungen an manchen Hochschulen oder Universitäten nicht erfüllen konnte. An den Universitäten/Hochschulen ohne Anforderungen konnte ich mich bewerben, habe mich aber schlussendlich umentschieden und werde erst im nächsten Jahr zum Wintersemester studieren, damit ich mich an "besseren" und vor allem an mehr Universitäten bzw. Hochschulen bewerben kann.
Um mich bewerben zu können, muss ich u.a. ein mehrwöchiges Praktikum (13 Wochen) im Bauhauptgewerbe absolvieren und um vorbereitet zu sein, werde ich zusätzlich noch ein vierwöchiges Praktikum in einem Architekturbüro ableisten. Zusätzlich muss ich einen Mappenvorbereitungskurs besuchen, um mich auf die Anforderungen der Universitäten entsprechend vorbereiten zu können. Die Mappe muss ich bis April/Mai 2020 fertig haben, da diese bei der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung eine Rolle spielt.
Falls vor dem Studium noch Zeit bleibt, werde ich voraussichtlich vier bis sechs Wochen ins Ausland gehen um dort freiwillige Arbeit abzuleisten.
Da nach meinem Abitur eine Übergangsfrist von vier Monaten besteht, bitte ich dich den rückständigen Unterhalt von Juli bis September und ab Oktober mtl. laufend an mich zu zahlen.
Falls die Unterhaltszahlung nicht erfolgt, müsste ich mit dem Unterhaltstitel pfänden. Ich hoffe jedoch, dass das vermieden werden kann."
Meine Fragen:
- Ist der Unterhaltstitel von 2009 (dieser wird auch in dem Anschreiben vom JA zum 18. Geb meiner Tochter benannt) noch weiter hin gültig? Nach meiner Auffassung ist dieser bis zum 3.12.17 befristet gewesen.
- Seht ihr die Praktika als verpflichtend für das Studium an?
- warum beginnt Sie nicht schon im Sommersemsester?
- der Auslandsaufenthalt befreit von der Unterhaltszahlung?
- Kann ich ein bezahltes Praktika verlangen? (Freiwillige Praktika sind eh Mindestlohnpfichtig, Pflichtpraktika anscheinend nicht)
- was ist mit der restlichen Zeit? Von Juli 19 bis Dez 20 sind es 72 Wochen, davon hat Sie laut dem Schreiben 21-23 Wochen verplant.
- Wie muss ich mich ab dem 1.1.20 aufgrund der Elternzeit bzgl. Unterhalt einrichten
LG und danke für die Antworten.