Ein interessantes Urteil, das für mich positiv klingt:
Aus der Begründung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2018 - 1 U 202/17 -
Link zur Quelle:
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Fr...s28021.htm
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2019
Zitat:Wird einem Vater und seinem minderjährigen Kind auf Betreiben der Kindesmutter durch die Bundespolizei die Urlaubsreise nach Thailand untersagt, obwohl eine Gefährdung des Kindeswohls und des Sorgerechts der Kindesmutter nicht vorliegt, steht dem Vater gegen den Staat ein Schadensersatzanspruch zu. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Aus der Begründung:
Zitat:Kein Recht zur Erteilung des Ausreiseverbots
Die Bundespolizei habe das Ausreiseverbot nicht auf § 39 Abs. 2 BPolG stützen können, so das Oberlandesgericht, da das Kind weder der Obhut eines Sorgeberechtigten entzogen wurde noch sich selbst der Obhut eines Sorgeberechtigten entzogen hatte. Auch die Generalermächtigung aus § 14 Abs. 1 BPolG greife nicht. Denn eine konkrete Gefahr für das Kindeswohl oder das Sorgerecht der Kindesmutter habe nicht vorgelegen. Es haben keine Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Thailand-Reise vorgelegen. Auf eine Einwilligung der Kindesmutter sei es nicht angekommen. Die Reise nach Thailand habe eine Angelegenheit des täglichen Lebens nach § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB dargestellt, über deren Antritt der Kindesvater allein habe entscheiden dürfen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2018 - 1 U 202/17 -
Link zur Quelle:
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Fr...s28021.htm
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2019