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19-02-2020, 15:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2020, 15:36 von Zwillingspapa.)
Hallo Miteinander,
nach einigem Hin und Her ziehe ich nun in die neue Stadt meiner Kinder. Ich melde mich mit Hauptwohnsitz dort an und erkläre meinen alten Wohnort berufsbedingt als meinen Nebenwohnsitz. Nun möchte der Zweitwohnsitz Zweitwohnsitzsteuer von mir haben. Wäre ich verheiratet dann müsste ich für die berufsbedingte Zweitwohnung nichts zahlen - das sagt die Satzung der Stadt, wie viele andere Satzungen es auch sagen.
Ist es möglich eine Befreiung davon zu erhalten? Hat Jemand dazu einen Tipp / Erfahrungen ob das umgangen werden kann? Schließlich ist meine Familie (also meine Kinder) in der neuen Stadt und die Familie ist doch "schützenswerter"?
Danke für Meinungen, Hinweise, Ideen.
Ach ja, dass der Umzug der Kinder gegen meinen Willen usw., ist ja klar - Gerichtsurteile bis zum OLG, dass das alles nicht auf meinem Mist gewachsen ist, habe ich auch...
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Das geht nach Kommune und ist unterschiedlich. Manchmal ist Untermiete oder WG-Zimmer zweitwohnungssteuerfrei. Ansonsten nur, wenn du am Ort der Zweitwohnung im Gefängnis sitzst, in einer Gemeinschaftsunterkunft oder bis zu zwei Monaten im Hotel oder Pension.
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gemietet wird, kannst du die Steuer als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben, auch weitere Kosten die Zweitwohnung. Immerhin etwas.
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(19-02-2020, 15:43)p__ schrieb: Das geht nach Kommune und ist unterschiedlich.
Die Frage geht eher in Richtung Gleichbehandlung. Was ist Familie und dementsprechend schützenswert. Verfassungsgericht hat die Ehe als steuerbefreiendes Kriterium ja anerkannt, was in den Satzungen klar ist - egal welche Kommune. Gilt das aber auch für Kinder? Aus meiner Sicht ist doch das mindestens gleichwertig, wenn nicht sogar noch mehr...
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Die Frage musst du dem BVerfG stellen. Ich habe den Ist-Zustand beschrieben. Nach dem macht die Zweitwohnungssteuer einen Unterschied zwischen Verheirateten und Nichtverheirateten. Um eine Änderung zu fordern wäre der Instanzenweg zu gehen.
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Ja und Nein. Die Ungleichbehandlung bei Ehe hat das Gericht ja schon anerkannt aber nicht in Bezug auf Kinder. Und da scheint es so, dass es da kommunalen Spielraum bei der Behandlung gibt. Mein Antrag auf Befreiung wurde nicht gleich abgelehnt sondern ich möge doch Nachweise liefern, warum ich denn von der Steuer befreit werden müsse. Falls das jemand anderes schon mal gemacht hat, wäre es schön, wenn er mir seine Argumente mittteilen könnte.
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Schön das du dich dazu entschlossen hast hinterher zu ziehen - gut für deine Kinder -, wirkt sich das positiv auf deine Umgänge aus?
Wie oft übernachtest du noch in der Stadt wo dein Arbeitgeber ist? Kannst du die 100km(?wie weit ist es?) nicht einfach pendeln und bei Bedarf 1-2 Mal pro Woche in einer Pension schlafen? So hast du deutlich weniger Kosten und den ganzen Aufwand mit dem zweiten Haushalt nicht? Remote-Working?
Bin in einer ähnlichen Situation wie du.
LG
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07-02-2022, 17:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-02-2022, 17:30 von Simon ii.)
(19-02-2020, 15:34)Zwillingspapa schrieb: nach einigem Hin und Her ziehe ich nun in die neue Stadt meiner Kinder. Ich melde mich mit Hauptwohnsitz dort an und erkläre meinen alten Wohnort berufsbedingt als meinen Nebenwohnsitz. Nun möchte der Zweitwohnsitz Zweitwohnsitzsteuer von mir haben. Wäre ich verheiratet dann müsste ich für die berufsbedingte Zweitwohnung nichts zahlen - das sagt die Satzung der Stadt, wie viele andere Satzungen es auch sagen.
Ich vermute, Du hast diese Ummeldung gemacht, um die Zweitwohnung und die Fahrten von der Steuer abzusetzen.
Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, vorher auszurechnen, wieviel Steuern Du tatsächlich sparst im Vergleich zur Zweitwohnungssteuer. Das hängt sehr stark von Deinem Einkommen ab.
Allerdings kannst Du die Zweitwohnungssteuer wiederum absetzen:
Zitat:Zweitwohnsitz in der Steuererklärung angeben
Erkennt das Finanzamt Ihre zweite Wohnung als doppelte Haushaltsführung an, können Sie als Arbeitnehmer die Kosten der Zweitwohnsitzsteuer in Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen.
Sie können sie also als Werbungskosten von der Steuer absetzen, sofern Sie den Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen unterhalten.
Quelle:
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/zwei...etzen.html
Ob Du an der Zweitwohnungssteuer vorbeikommst? Vermutlich nicht. Und einem Rechtsstreit darüber, ob "Nähe zu den Kindern" ein ausreichender Grund für einen Erlaß der Steuer ist, gebe ich in diesem kinderfeindlichen Land keine Erfolgschance.