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Gehört in einen anderen Thread. Und ist sowieso komplette Spekutlation. EU und GB verhandeln, was dabei rauskommt kann noch keiner sagen. Aber ich glaube nicht, dass die vor Jahren in nationales Recht umgesetzten Durchgriffsmöglichkeiten wieder beseitigt werden. Auch GB hat ein starkes Interesse daran, dass sich pflichtige Bürger nicht in die nahe EU absetzen können und dort der Königin eine lange Nase drehen. Da wird man sich schnell einig sein, sich gegenseitig weiterhin beim packen dieser Schlingel zu helfen.
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So, jetzt ist über ein Jahr vergangen und es hat sich einiges geändert. Deshalb habe ich einihe Fragen und hoffe, dass ihr mir hier einige Antworten geben könnt.
Zunächst noch einmal die jetzige Sitaution:
Ich bin seit 20+ Jahren verheiratet, habe einen Sohn, 23 Jahre, und eine Tochter, 17 Jahre (nächsten Sommer 18)
Mein Sohn hat eine abgeschlossne Berufsausbildung und wohnt nicht mehr bei uns im Haus.
Er will aber noch studieren. Unterhaltsmäßig bin ich aber hier raus oder?
Meine Tochter ist noch auf der Schule, will Abi machen und später evtl. studieren.
Ich bin ganztags beschäftigt und verdiene ca. 4000,- Netto.
Meine Frau arbeitet halbtags und verdient ca. 1300,- Netto.
Meine Mutter wohnt ziemlich weit entfernt und hat eine Krankheit, die sicher zur Pfegebedürftigkeit führt.
Deshalb habe ich mir überlegt, wenn es soweit ist, dorthin zu ziehen und meine Mutter häuslich zu pflegen.
Was natürlich bedeutet, ich muss meinen gut bezahlten Job aufgeben.
Was bedeutet das für eine Trennung/Scheidung?
Selbst wenn die Trennung jetzt stattfindet, die Scheidung wird erst nach dem 18. Geburstag meiner Tochter sein.
Wie wahrscheinlich ist es, dass ich bis dahin einen Unterhalltstitel reingedückt kriege, also bevor die Tochter 18 ist?
Besteht für Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Unterhalt für über 18-Jährige die sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit?
Kann mir in diesen 3 Fälllen ein fiktives Einkommen angerechnet werden?
Danke schon mal für Eure Antworten
Santiago