Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Koblenz 7.1.2020: Als Unterhaltspflichtiger nicht anschnallen
#1
Ein Unterhaltspflichtiger sitzt auf dem Beifahrersitz, Fahrer fährt auf Autobahn und pennt ein. Unfall. Beifahrer fliegt aus dem Fenster, stirbt später. Da zwar mit dem Tod alles erlischt, aber selbstverständlich nicht die Unterhaltspflicht hat das BGB in § 844 "Ersatzansprüche Dritter bei Tötung" verfügt. Wer einen Unterhaltspflichtigen umbringt, muss ab dann selber zahlen. Hier der Fahrer.

Das OLG Koblenz, 12. Zivilsenat im Beschluss vom 7.1.2020 - 12 U 518/19 stellt nun zu vorliegendem Fall fest: Da der (pflichtige) Beifahrer nicht angeschnallt war, ist er einem Drittel selber schuld. Damit ist auch der Schadenersatz in Form von Unterhalt um ein Drittel zu kürzen.

Wer also postmortal wenigstens teilweise Unterhaltspreller werden will, sollte sich im Auto nie anschnallen.
https://www.juris.de/jportal/portal/t/1t...hricht.jsp
Zitieren
#2
Jo, die lassen nichts aus um einen alles was man hat bei jeder Gelegenheit ab-zuknöpfen.
Ob auch so entschieden worden wäre, wenn der Fahrer eine Fahrerin gewesen wäre, sei mal dahingestellt.
Kranker geht es nicht mehr in Deutschland.
Wenn mir also einer körperlichen Schaden zufügt und ich durch diese Person arbeitsunfähig werde, auch nur kurze Zeit, dann ist diese Person dann auch verpflichtet den durch den verursachten Unfall und den dadurch entstandenen Einkommenskürzungen proportional auch Anteil an den Unterhaltszahlungen zu machen.
Wie sieht das denn bei einem Arbeitsunfall aus, muss dann auch der Arbeitgeber Unterhalt zahlen oder übernimmt das die Krankenkasse?
Vielleicht ein Schlupfloch weniger Unterhalt zu zahlen, oder zumindest Dritte mit zu beteiligen.
Man sollte vor Genrichtverhandlungen Drogenpflichttests für Richter anordnen.
Die drehen mittlerweile alle völlig am Rad.
Zitieren
#3
Ist schon geil irgendwie. Wenn der Unterhaltspflichtige stirbt, erbt der Erbe auch die Unterhaltspflicht.
Sollte der Pflichtige nicht durch das Verschulden Dritter zu Tode kommen, kann man sich wenigstens noch
an die Erben halten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#4
Oh Mann! Vielleicht greift das Urteil auch das Bankenwesen auf und man haftet dann demnächst für die Kredite des Getöteten. Big Grin Soll ich jetzt lachen oder heulen? Weiß noch nicht.

In Deutschland kann ein einziger Schritt aus dem Hause heraus, schon existenzbedrohend sein.

Ich habe eben mal bei Tante Gockel nachgesehen und da schreibt die Allianz-direkt: Der Schaden des Unfallverursachers wird gezahlt: Einzige Ausnahme ist, wenn der Fahrer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Und genau das steht im Urteil. Nächster Insolvenzfall...

Wenn er Glück hat, hat er eine Police, die die grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Das gibt es auch. Jedoch, ist meist wohl zumindest mit einem teilweisen Regress zu rechnen.
Zitieren
#5
Dann lasst mal die Anwälte tanzen, als Ersatzzahler habe ich ja dann Anrecht auf das Kind, die Ex zu vögeln und darf später auch Elternunterhalt verlangen, da ich ja Sorgeberechtigter geworden bin. Was noch???

Ach ja, bringe meinen Beifahrer um, zahle den Restkredit des Hauses ab und habe in Haus mehr.
Bin ich dan auch verpfichten Withwenrente zu zahlen? Gehört mir dan auch die Frau des nicht mehr lebenden???

Glaube da wird gerade ein Faß aufgemacht, das permanent überlaufen wird.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Koblenz vom 16.3.2020: Ablehnung einer Vaterschaftsanfechtung p__ 0 1.828 23-12-2020, 22:46
Letzter Beitrag: p__
  OLG Koblenz, 11 UF 519/08: Mutter für volljähriges Kind nicht unterhaltspflichtig blue 3 7.030 20-11-2009, 22:54
Letzter Beitrag: Wolfs-Leben
  OLG Koblenz Az. 7 UF 208/08: Umgangsrecht nicht einschränken wegen Anschuldigungen p__ 0 3.362 22-08-2008, 20:22
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste