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Die Bedeutung hab ich schon geschrieben: Wenn die Unterhaltsvorschusskasse dein Gegner ist und deren Forderungen durchgehen, bedeutet das monatliche Forderungen in Höhe des Unterhaltsvorschusses. Nur für diesen Betrag hat die UVK ein Mandat, nur so hoch ist der Forderungsübergang. Macht es die Beistandschaft oder die Ex über einen Anwalt selbst, bedeutet das Unterhalt in Höhe Düsseldorfer Tabelle und zwar auf Grundlage fiktiven Einkommens - das dürfte das sein, was du vorher als Arbeitnehmer verdient hast.
Somit solltest du das Risiko einpreisen, dass du zu Unterhalt verurteilt wirst, sollte die Angelegenheit strittig werden. Damit kann man leben, wie schon gesagt. Aber man sollte sich für dieses Risiko wappnen und keine pfändbaren Werte besitzen. Und sich damit abfinden, dass Schulden entstehen.
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(12-01-2021, 22:30)Splash schrieb: (12-01-2021, 21:47)IPAD3000 schrieb: Statt Bewerbungsbemühungen hab ich irgendwann ein Studium aufgenommen
Aber ein Studium dauert deutlich länger, als 2 jährige Umschulung.
Naja, der Bachelor wären drei Jahre gewesen. War ja aber nicht gewollt. Und ohne Verstand fiktives Geld zu verlangen, berechtigt dazu, die eigenen Bemühungen, denen gerecht werden zu wollen, deutlich zu überdenken.
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13-01-2021, 00:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-01-2021, 00:49 von Splash.)
(12-01-2021, 22:35)p__ schrieb: Somit solltest du das Risiko einpreisen, dass du zu Unterhalt verurteilt wirst, sollte die Angelegenheit strittig werden. Damit kann man leben, wie schon gesagt. Aber man sollte sich für dieses Risiko wappnen und keine pfändbaren Werte besitzen. Und sich damit abfinden, dass Schulden entstehen.
Ich besitze momentan kein Auto, Haus (oder Wohnung), keine Aktien oder Sparbücher, keine Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Privatrente.
Nie im Leben Schulden gehabt oder etwas auf Kredit gekauft.
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PS: Die EX hat schon zweimal UHV beantragt, sofort nach der Trennung für ein paar Monate und im letzten Jahr wegen Kurzarbeit.
(12-01-2021, 23:15)IPAD3000 schrieb: Naja, der Bachelor wären drei Jahre gewesen. War ja aber nicht gewollt. Und ohne Verstand fiktives Geld zu verlangen, berechtigt dazu, die eigenen Bemühungen, denen gerecht werden zu wollen, deutlich zu überdenken.
Ups, ich wusste nicht, dass man den Bachelor in 3 Jahren macht.
Dann bist du jetzt nicht berufstätig?
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(13-01-2021, 00:45)Splash schrieb: PS: Die EX hat schon zweimal UHV beantragt, sofort nach der Trennung für ein paar Monate und im letzten Jahr wegen Kurzarbeit.
Wenn sie bisher auf die Beistandschaft verzichtet hat und dir sagt, das auch weiterhin zu tun, würde ich mich an deiner Stelle in die Ausbildung stürzen. Das Risiko ist zwar deutlich, dass dir fiktives Einkommen unterstellt wird, aber eine eventuelle Schuldensumme wäre auf ein tragbares Mass begrenzt, wie schon gesagt. Und pfändungssicher bist du ja auch schon. Also los.
Noch besser wärs, du schaffst es irgendwie, ihr den Unterhaltsvorschussbetrag zu bezahlen. Das ist auch deutlich billiger wie das Szenario oben, weil kein Gerichtsverfahren kommt. Das würde dich einiges zusätzlich kosten.
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14-01-2021, 19:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2021, 19:58 von Splash.)
(13-01-2021, 15:16)p__ schrieb: Wenn sie bisher auf die Beistandschaft verzichtet hat..
Du bist hier wie Optimus Prime..
Sie will nur den UHV und der wurde bereits letzte Woche bewilligt.
JA will jetzt wissen, wieso ich nicht in der Lage bin, den UH zu zahlen. Das habe ich einfach erklärt und nachgewiesen, mit einem Bescheid von Arbeitsagentur.
Ich kann nicht den UH von meinem Arbeitslosengeld 1 zahlen. Ich kann ca. 200€ zahlen, nur so bleibt mir der 960€ Selbstbehalt.
Ich weiß nicht was als nächstes kommt. Abwarten.
(13-01-2021, 15:16)p__ schrieb: Das Risiko ist zwar deutlich, dass dir fiktives Einkommen unterstellt wird..
Und wie lange dauert es, bis ein fiktives Einkommen unterstellt wird?
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Unterhaltsvorschuss seit 1.1. bis zum 6. Geburtstag: 174 Euro, bis zum 12. Geburtstag 232 Euro, bis zum 18. Geburtstag: 293 Euro. Bei 200 EUR Zahlbetrag ist die Unterhaltsvorschusskasse somit klagebefugt. Sie wäre es nicht, wenn du Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlen könntest.
Als Arbeitsloser sieht deine Situation weiter schlechter aus wie in Ausbildung befindlich. Als Arbeitsloser den Mangelfall anerkannt zu bekommen ist unwahrscheinlich. Man wird dann von dir massenhaft Bewerbungen fordern, du hättest dich intensiv um eine neue Stelle zu bemühen. Das kann kein Mensch, in der Folge wirst du Unterhalt aufgrund fiktivem Einkommen verurteilt.
Das betrifft auch die Zeit der Arbeitslosigkeit bis zu einem Ausbildungsbeginn. Auch dafür hättest du Bemühungen nachzuweisen, wenigstens eine Aushilfstätigkeit auszuüben. Es kommt nicht darauf an, wie realistisch das ist, sondern ob du nachweisen kannst, dass du es massenhaft versuchst hast.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2021, 20:20 von Splash.)
(13-01-2021, 15:16)p__ schrieb: Noch besser wärs, du schaffst es irgendwie, ihr den Unterhaltsvorschussbetrag zu bezahlen. Das ist auch deutlich billiger wie das Szenario oben, weil kein Gerichtsverfahren kommt. Das würde dich einiges zusätzlich kosten.
Wird man auch verklagt, wenn man 1/3 vom UHV zahlt?
Kann ich bei solchem Gerichtsverfahren auch die Prozesskostenhilfe beantragen?
(14-01-2021, 20:00)p__ schrieb: Unterhaltsvorschuss seit 1.1. bis zum 18. Geburtstag: 293 Euro..
OK. Ich dachte ab 2021 muss man noch mehr zahlen, über 300€..
(14-01-2021, 20:00)p__ schrieb: Als Arbeitsloser sieht deine Situation weiter schlechter aus wie in Ausbildung befindlich. Als Arbeitsloser den Mangelfall anerkannt zu bekommen ist unwahrscheinlich. Man wird dann von dir massenhaft Bewerbungen fordern, du hättest dich intensiv um eine neue Stelle zu bemühen. Das kann kein Mensch, in der Folge wirst du Unterhalt aufgrund fiktivem Einkommen verurteilt.
Und wenn es so kommt, dann bleibt mir nur eins: Das P Konto einrichten, damit genug Geld für Wohnung und Essen bleibt.
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(14-01-2021, 20:02)Splash schrieb: OK. Ich dachte ab 2021 muss man noch mehr zahlen, über 300€..
Verwechsle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nicht mit Unterhaltsvorschuss.
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(14-01-2021, 21:30)p__ schrieb: (14-01-2021, 20:02)Splash schrieb: OK. Ich dachte ab 2021 muss man noch mehr zahlen, über 300€..
Verwechsle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nicht mit Unterhaltsvorschuss. UHV seit 01.01.2021 erhöht. Für Kinder ab 12 Jahren sind es jetzt 309.
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(14-01-2021, 21:59)Vater Morgana schrieb: UHV seit 01.01.2021 erhöht. Für Kinder ab 12 Jahren sind es jetzt 309.
Und der Selbstbehalt ist geblieben (1160/960€).
Die Idioten von CDU, SPD, etc. vernichten den Mann.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-01-2021, 12:34 von IPAD3000.)
Behalte bitte im Hinterkopf: Sollten die dir fiktives Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit andichten, darfst du auch den fiktiven SB aus einer solchen gegenrechnen.
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Mindestlohn ist 9,5 EUR. Macht 1748 EUR brutto pro Monat Vollzeit. Netto 1286 EUR. Wenn du bisher 200 EUR zahlst, kannst bei einer Vollzeittätigkeit den Unterhalt sogar senken (Vorsicht, das war ein SCHERZ) :-)
Wie hoch war dein Einkommen vor Arbeitslosigkeit in etwa?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-01-2021, 15:11 von Splash.)
(15-01-2021, 12:47)p__ schrieb: Mindestlohn ist 9,5 EUR. Macht 1748 EUR brutto pro Monat Vollzeit. Netto 1286 EUR. Wenn du bisher 200 EUR zahlst, kannst bei einer Vollzeittätigkeit den Unterhalt sogar senken (Vorsicht, das war ein SCHERZ) :-)
Wie hoch war dein Einkommen vor Arbeitslosigkeit in etwa?
Und wie kommst du auf eine Summe von 1748€ ??
Ich hatte ca. 1750€, mal mehr, mal weniger. Netto.
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Eine einfache Multiplikation. 9,50 pro Stunde mal acht Stunden Arbeitszeit pro Tag. 23 Arbeitstage pro Monat. ja, ich weiss, es sind manchmal weniger, ich wollte näher an der Oberkante wie an der Unterkante sein. 9,5 x 8 x 23 = 1748 brutto. Das noch in Brutto-Netto Rechner geschoben, fertig.
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